Es ist ein Fall, der mal wieder zeigt, wie schräg unser Rechtssystem mittlerweile geworden ist. Jeder hat schon mal den Begriff 'Ballermann' gehört und verbindet diesen mit einer Party-Meile auf der Insel Mallorca.
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Aber die Geschichte hat noch einem zweiten Aspekt. Ein Ehepaar kam im Urlaub auf Mallorca auf die Idee, sich 'Ballermann' als Marke schützen zu lassen. Lizenzeinnahmen aus der Marke Ballermann® machten das Ehepaar reich, wenn dieser Artikel stimmt.
(Quelle: Pexels Lizenz)
Denn jeder, der mit der Marke Ballermann® im geschäftlichen Umfeld wirbt, muss für die Benutzung der Marke Lizenzgebühren zahlen. Wie dieser Blog berichtet, hat jetzt eine Betreiberin der früheren Diskothek "Nachtschwärmer" in Cham in der Oberpfalz Klage gegen die Eintragung der Marke erhoben. Sie sollte Schadensersatz für die Verwendung der Marke auf einer Party an das Ehepaar aus Niedersachsen zahlen.
Der Prozess läuft vor dem OLG München. Hier wird geltend gemacht, dass "Ballermann" ein umschreibender Gattungsbegriff sei, der nicht als Marke schütz bar ist. Eine Entscheidung wird für den 27. September 2018 erwartet.
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