Kürzlich wurde bekannt, dass die SCHUFA unbemerkt von der Öffentlichkeit veraltete Daten von Millionen Verbrauchern auf längere Zeit in einer "Schattendatenbank" speichert. Die Organisation noyb hat der SCHUFA daher eine Abmahnung geschickt und strebt eine Sammelklage an.
Rückblick: Die SCHUFA "Schattendatenbank"
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist die größte deutsche Wirtschaftsauskunftei mit Sitz in Wiesbaden. Die privatwirtschaftlich (Aktionäre sind u. a. Banken und Kreditinstitute) geführte Schufa verfügt über 943 Millionen Einzeldaten zu 67,9 Millionen natürlichen Personen und zu 6 Millionen Unternehmen.
Ich hatte es hier im Blog nicht aufgegriffen, aber Mitte Juli 2026 wurde durch Recherchen von Medien und Verbraucherschützern bekannt, dass die SCHUFA historische Daten (wie alte Kredite, Pfändungen oder Insolvenzen) über längere Zeiträume archiviert, auch wenn sie im aktiven System gelöscht wurden.
Die SCHUFA begründet den Zweck der Speicherung mit gesetzlichen Vorgaben, der Qualitätssicherung von Scores und Nachweispflichten. Diese historischen Daten werden zudem teilweise für Tests neuer Score-Modelle herangezogen.
Aktive, für die Bonität relevante Einträge (wie erledigte Kredite) werden im produktiven System nachrichten- und fristgemäß nach drei Jahren gelöscht. Das Archiv hat laut Berichten keinen direkten Einfluss auf aktuelle Bonitätsentscheidungen von Banken. Allerdings ist es kritisch, wenn angeblich gelöschte Daten in "Schattendatenbanken" weiter vorgehalten werden. Der Hessische Datenschutzbeauftragte, der für die Schufa in Wiesbaden zuständig ist, prüft den Vorgang.
Noyb schickt Abmahnung und prüft Sammelklage
Die in Österreich angesiedelte Organisation noyb, gegründet von Max Schrems, hat den obigen Sachverhalt aufgegriffen, da dieser in Datenschutzrecht eingreift. Noyb hat der SCHUFA eine Abmahnung mit Unterlassungsforderung zugeschickt, wie aus nachfolgendem Tweet und diesem Post hervorgeht.
Noyb erwähnt als Sachverhalt, dass durch Recherchen des NDR und der SZ Mitte Juli 2026 bekannt wurde, dass die SCHUFA Millionen Datensätze speichert, die längst gelöscht sein müssten. Inzwischen steht laut noyb fest, dass die SCHUFA diese Daten sogar zu "Testzwecken" ihrer Kunden verarbeitet.
Betroffen sind laut noyb potenziell alle 69 Millionen Menschen, zu denen die SCHUFA Daten hat. Der Vorwurf lautet, dass die SCHUFA dabei weiterhin mauert. Selbst bei formellen Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DSGVO nennt die SCHUFA die in der Datenbank gespeicherten historischen Daten nicht. Der verlinkte noyb-Artikel führt weitere Details und Argumente für das problematische Verhalten der SCHUFA auf.
Angesichts der klaren DSGVO-Verstöße hat noyb die Wirtschaftsauskunftei nun abgemahnt und eine Unterlassungsklage angekündigt. Betroffene, denen die SCHUFA ihre historischen Daten vorenthalten hat, können außerdem ihr Interesse für eine zukünftige Sammelklage auf Schadenersatz anmelden.
Ähnliche Artikel
Juristischer Ärger für Schufa & Co.
Schufa-Urteil des EuGH: Score darf nicht maßgeblich für Bonität sein
Schufa löscht Daten zu Handyverträgen
Schufa Bonify-App: Sicherheitslücke ermöglicht beliebige Daten abzufragen
Schufa: Aus für Check Now; Verkauf an Finanzinvestor?
Schufa Check Now: Telefónica beendet den Test
Schufa will Stromkunden und Kontoauszüge durchleuchten




MVP: 2013 – 2016





Das machen Banken übrigens schon seit Jahrzehnten… bis einschließlich heute. Einmal gesammelte Bonitäts-Informationen werden nicht rechtskonform gelöscht.
Ganz zu schweigen von all den anderen Bonitäts-Unternehmen.
Aber die ganze Welt fokussiert sich immer nur auf die SCHUFA und wundert sich, daß alle Klagen letztlich zu gar nichts führen, in der Praxis.
Dennoch gut, daß da eine Sammelklage angestrebt wird. Immerhin entscheiden sie über das Wohl und Wehe der erfaßten Bürger, so, wie der damals geplante Social-Score in China (der aber bis heute nicht umgesetzt wurde).
Es gibt in Deutschland keine Sammelklage (im Sinne der Rechtssprechung)!
Es gibt die Musterfeststellungsklage und eine solche dient erstmal nur dazu, dass in dem "Musterverfahren" festgestellt wird, ob die Beschreitung des Rechtsweg denn grundsätzlich für "zulässig" gehalten wird. Wenn eine Musterfeststellungsklage Erfolg hat, muss jeder seine eigene Klage anstrengen und auch dann kann diese eigene Klage zu den eigenen Ungunsten ausfallen, weil das Urteil einer Musterfeststellungsklage für die bundeslandspezifischen Gerichte keine bindende Wirkung hat. (Stichwort: Einzelfallbetrachung)
Es gibt in DE ganz bewusst keine Sammelklage, so wie man es von den USA kennt. Weil hier würde dann nämlich das Gleiche abgehen wie bei denen überm großen Teich…
Dein Wissen ist leicht veraltet. Seit Oktober 2023 sind Sammelklagen in Deutschland möglich (Abhilfeklagen), die Musterfeststellungsklage ist eine der beiden Varianten.
Siehe:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/VerbandsklageregisterMusterfeststellungsklagenregister/Verbandsklagenregister/Verbandsklagen/Verbandsklagen_node.html
Ich trage mich da auch mit ein, mögliche 500 € Schadenersatz pro Person sind nicht zu verachten. Es sollte die SCHUFA hart treffen, für ihren Machtmissbrauch und Trittbrettfahrer hoffentlich erschrecken.