Cloud-Dienste sind zu einem Eckpfeiler der europäischen Wirtschaft und zu einer Voraussetzung für künstliche Intelligenz geworden. Und die US-Anbieter Amazon (AWS) sowie Microsoft (Azure) sind gut im Geschäft. Die EU-Kommission hat nun beide Anbieter darüber informiert, dass sie deren Einstufung als "Gatekeeper" in Bezug auf Cloud-Angebote plant.
Gatekeeper im DMA
Das Gesetz über Digitale Märkte (Englisch Digital Markets Act) soll sicherstellen, dass es auf größeren Online-Plattformen sicher und fair zugeht. Dazu werden große Online-Plattformen, die bestimmte Kriterien erfüllen, als Gatekeeper eingestuft.Die Gatekeeper-Kriterien sind erfüllt, wenn ein Unternehmen
- eine starke wirtschaftliche Position mit erheblichen Auswirkungen auf den Binnenmarkt innehat und in mehreren EU-Ländern aktiv ist,
- über eine starke Vermittlungsposition verfügt, d. h. eine große Nutzerbasis mit einer großen Anzahl von Unternehmen verbindet,
- eine gefestigte und dauerhafte Position auf dem Markt hat (oder bald haben wird). Als über längere Zeit stabil gelten Unternehmen, wenn sie die beiden vorgenannten Kriterien in jedem der letzten drei Geschäftsjahre erfüllt haben.
Als Gatekeeper fungierende Unternehmen unterliegen besonderen Pflichten, wie die Möglichkeit bereitzustellen, dass Dritte mit den Diensten des Unternehmens zusammen arbeiten können. Details lassen sich auf dieser Seite (und hier) der EU nachlesen. In der Vergangenheit wurden einige Anbieter als Gatekeeper eingestuft.
Cloud-Anbieter Amazon und Microsoft als Gatekeeper
Nun nimmt die EU-Kommission sich die US Cloud-Anbieter Amazon (AWS) sowie Microsoft (Azure) bezüglich ihrer Rolle als Gatekeeper vor. Die Kommission hat nun beide Anbieter darüber informiert, dass sie deren Cloud-Angebote als Gatekeeper unter dem Digital Markets Act einstufen möchte.
Executive Vice-President for Tech Sovereignty, Security and Democracy of the European Commission, Henna Virkkunen, weist in obigem Tweet auf diesen Sachverhalt hin. Mehr als die Hälfte der EU-Unternehmen nutzt Cloud-Dienste, während gleichzeitig Rekordinvestitionen in die öffentliche Cloud-Infrastruktur getätigt werden, heißt es. Diese Cloud-Dienste müssen auf fairen, offenen und wettbewerbsorientierten Märkten angeboten werden, die Innovation und die technologische Souveränität Europas fördern.
Die EU-Kommission ist zur vorläufigen Einschätzung gelangt, dass die beiden genannten Anbieter Gatekeeper unter dem Digital Market Act (DMA) seien. Die Begründung der EU-Kommission für die vorläufige Einstufung lässt sich hier nachlesen. Amazon und Microsoft haben nun Gelegenheit, schriftlich Stellung zu beziehen und ggf. zu argumentieren, warum sie eventuell keine Gatekeeper sind. Die EU-Kommission wird dann irgendwann die finale Entscheidung fällen.
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Nur so ein spontaner Gedanke:
Und was macht die EU, wenn die Firmen nicht kooperieren?
Werden dann MS und Amazon in Europa gesperrt?