Ich gehe davon aus, dass Administratoren durchaus Sicherungskopien ihrer Domain-Controller erstellen, um im Katastrophenfall die IT-Umgebung wieder restaurieren zu können. Aber Hand auf's Herz: Wer ist denn sicher, dass sich die Backups im Fall der Fälle per Restore auch zurücklesen und funktionsfähige Systeme restaurieren lassen. Frank Carius hat sich um diesen Aspekt einige Gedanken gemacht und das Ganze in einem Blog-Beitrag auf MS-FAQ dokumentiert.
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Seit einem Urteil des Landgerichts München von Anfang 2022, welches einem Kläger Schadensersatz wegen Verwendung von Google Fonts zusprach, gab es ja regelrechte (imho unberechtigte) Abmahnwellen in Deutschland (und Österreich). Die Anwälte hinter diesen Abmahnwellen sehen sich inzwischen Verfahren wegen Rechtsmissbrauch gegenüber. Nun hat auch Google reagiert und ein Statement im Hinblick auf die Verwendung von Google Fonts auf Webseiten veröffentlicht – die das (absurde) Urteil des Landgerichts München in weiteren Verfahren kippen könnte. Aktuell liegen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zudem verschiedene Anfragen von Gerichten im Hinblick auf "immateriellen Schadensersatz" bei DSGVO-Verletzungen vor. Ich fasse nochmals den Sachstand samt der Google Erklärung in einem Beitrag zusammen.
Kleiner Hinweis in eigener Sache. Gerade ist die 5. Auflage meines Titels Android für Smartphone und Tablets aus der von mir bereits 2001 beim Markt+Technik-Verlag konzipierten Buchreihe Leichter Einstieg für Senioren erschienen. Die Buchreihe richtet sich an Einsteiger ab 50 Jahren, die bestimmte Sachverhalte genauer wissen möchten. Beim gegenständlichen Titel geht es um Android, wie es heute auf Smartphones oder Tablets verwendet wird. Mehr Details zum Buch gibt es drüben im Bücherblog im Beitrag
Heute beginnt ja die Fußball Weltmeisterschaft der FIFA in Katar. Wer dort hin einreist, um die Spiele zu besuchen, muss auf seinem Smartphone die Apps "Etheraz" und "Hayya" verpflichtend installieren. Damit sind nette Wanzen an Bord, denn die Apps greifen Verkehrsdaten von den Smartphones ab. Man kann also im Zweifelsfall nur mit einem jungfräulichen Smartphone in die Golfregion reisen.
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Der US-Zahlungsdienstleister PayPal hat damit begonnen, bereits in 2022 eine Gebühr für inaktive Benutzerkonten zu berechnen. Die Woche ist nun bei mir eine höchst obskure Mail von PayPal eingeschlagen, die mich zur Anmeldung am PaypPal-Konto aufforderte. Ich hießt die Mail für Phishing – was sie aber wohl nicht ist – und habe den Fall mal etwas genauer aufbereitet.


MVP: 2013 – 2016




