Der 1. Juli 2021 ist ein wichtiges Datum für alle Online-Besteller, die Waren aus dem Nicht-EU-Ausland, speziell China, aber auch USA oder Großbritannien beziehen. Denn ab dem genannten Datum entfällt die bisherige Freigrenze für Sachwerte nicht höher als 22 Euro. Für diese Waren waren bisher keine Einfuhrabgaben zu entrichten (Artikel 23 und 24 Zollbefreiungsverordnung). Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
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Um mir den Moderationsaufwand zu ersparen, empfehle ich eines der unter Websites verlinkten Angebote. Im Microsoft Answers-Forum bin ich gelegentlich noch als Moderator zu Windows-Themen unterwegs.
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Im Internet schießen die Shops, die scheinbar günstige Software wie Microsoft Office oder Microsoft Windows etc. zum Kauf anbieten, wie Pilze aus dem Boden. Meist wird ja argumentiert, dass es sich um gebrauchte Software handele, die dann halt günstiger angeboten werden kann. Ich hatte mich, rund um den nun insolventen Anbieter lizengo, hier im Blog ausführlicher mit dem Thema auseinander gesetzt. Im Sinne von "lasst die Finger davon" kommt hier noch ein weiterer Blog-Beitrag, wo ich Informationen von Blog-Lesern aufbereitet habe.
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