Polizei: Rekordverstöße von eScooter-Fahrer, Strafverfahren

eScooterElektro-Tretroller sind eher keine Spielzeuge, sondern Fahrzeuge, die der Straßenverkehrsordnung unterliegen. Das wurde jetzt einem eScooter-Fahrer im Hochsauerlandkreis von der Polizei klar gemacht. Die leitete nach einer Kontrolle ein Strafverfahren ein.


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Ich bin über nachfolgenden Tweet auf die Meldung der Polizei aus dem Hochsauerlandkreis zu diesem Fall aufmerksam geworden.

Irgendwie geht der 20-jährige eScooter-Pilot aus Dortmund wohl in die Liste der Rekordhalter an gleichzeitigen Verstößen ein. Denn der Dortmunder wurde am Donnerstag mit seinem E-Scooter von der Polizei angehalten, weil er gleich (gut sichtbar) gegen mehrere Vorschriften verstieß.

  • Der 20-jährige Dortmunder fuhr um 23.20 Uhr in Eslohe mit einem 19-jährigen Mitfahrer auf dem Gehweg der Hauptstraße (zwei Leute auf einem eScooter sind unzulässig, und fahren auf dem Gehweg auch).
  • Ein Versicherungskennzeichen war nicht angebracht. Da dies aber vorgeschrieben ist, war das Gespann sofort als unversichert zu erkennen.

Da Gehwege für E-Scooter gesperrt sind und die Mitnahme von Personen auf den Rollern verboten ist, wurde das Duo aus Dortmund angehalten. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von über 1,0 Promille. Zudem ergaben sich Hinweise auf den Konsum von Drogen.

Polizei
(Quelle: Pixabay, kostenlose Nutzung)

E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und kein Kinderspielzeug! Deshalb gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer! Dem Dortmunder wurde eine Blutprobe entnommen. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Da passt auch der folgende Tweet der Polizei Berlin wie die Faust aufs Auge.

Diese Klientel ist mir hier auf dem Land auch schon aufgefallen. Herr, wirf Hirn vom Himmel – speziell, wenn ein bayrischer Bundesminister ohne Hut im Freien läuft.

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