eScooter: Diese Verstöße sind der Polizei aufgefallen

eScooterE-Roller (eScooter) sind nun ja seit Mitte Juni 2019 in Deutschland offiziell auf öffentlichen Straßen zulässig. Allerdings sollte man erwarten können, dass die Leute die essentiellen Regeln, die auch für eScooter gelten, irgendwie kennen und beachten.  Scheint wohl nicht der Fall zu sein, das herrschen Wildwest-Zustände auf deutschen Straßen und Bürgersteigen.


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Meine eigene Beobachtung am 7. Juli 2019

Gerade Sonntag Mittag bei uns in der Peripherie von Frankfurt (ist quasi 25 km von der Stadtmitte entfernt, mitten auf dem Land) einen Spaziergang unternommen. Der Weg führt auf einer öffentlichen Straße entlang, die aber für den Durchgangsverkehr gesperrt ist. Nur Busse und Fahrzeuge mit Sondererlaubnis dürfen dort fahren. Gelegentlich kontrolliert das Ordnungsamt – aber nicht an Sonntagen – da haben die Leute frei.

Ein jüngerer Vater kam uns mit einem E-Roller entgegen. Am Lenker brannte eine Garnitur Leuchtdioden – und das am helllichten Tag. Vorne auf dem Trittbrett stand die vielleicht 4-5 jährige Tochter. War schon der erster Verstoß – man darf nur alleine auf dem eScooter fahren – und sein Kind da auf so einem eScooter mitzunehmen ist grob fahrlässig. Lässt sich aber noch steigern: Natürlich hatte keiner der beiden einen Helm auf – bei einem Sturz wäre das lebensgefährlich.

Als das Gespann vorbei war, drehte ich mich um – ich wollte wissen, wie groß das erforderliche Versicherungskennzeichen auf der Rückseite des E-Rollers in Natura wäre. Tscha, was soll ich sagen: Der eScooter war natürlich nicht versichert – kein Versicherungskennzeichen weit und breit zu sehen. Man halte mich für einen Erbsenzähler, aber in diesem Moment habe ich gedacht ‘Herr, wirf endlich Hirn vom Himmel’.

PS: Auch obiger Tweet verdeutlicht das Problem.

Die Negativliste der Polizei

Leider ist meine oben geschilderte Beobachtung nicht die Ausnahme von der Regel. Die jungen Leute, die sonst so taff tun, scheinen einfach nix zu blicken. Mir kommt das Ganze vor, wie eine Horde Affen, die aus dem Urwald auf eine Farm gelassen wird, und alles geht drunter und drüber. Fällt auch der Polizei auf – die ersten schweren Unfälle hatten wir ja schon – dabei ist die Freigabe der E-Roller zur Benutzung in der Öffentlichkeit gerade erst 3 Wochen her. Daher wurden die Streifenbeamten angehalten, verstärkt in den Städten nach eScootern Ausschau zu halten und Verstöße gegen die Kleinstfahrzeugverordnung zu ahnden. Die Polizei München hat gerade auf Twitter eine ‘Negativ-Hitliste der Verstöße’ von E-Roller-Fahrern veröffentlicht.

Die Grafik scheint auch die Klientel unter 20 gezielt zu adressieren – da die Smartphone-affin nur noch in Icons denken, ist nur ganz wenig Text enthalten, eine grüne Ampel signalisiert was geht und Pictogramme wie Helm oder Versicherungskennzeichen signalisieren auch für nicht des Lesens Kundige, was angesagt ist. Bei dieser Negativ-Hitliste fällt einem nichts mehr ein – und ich bin überzeugt, fahren ohne Haftpflichtversicherung dürfte bald auch noch ganz oben auf dieser Liste stehen. Denn die eScooter, die momentan angeboten werden, haben in vielen Fällen keine allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamts und eine Einzelbetriebserlaubnis haben die Leute nicht beantragt. Diese eScooter sind damit nicht versicherungsfähig.

Übrigens, Monowheel-Fahrzeuge wie die Hoverboards sind keine Elektrokleinstfahrzeuge und nicht im öffentlichen Verkehr zugelassen. Lässt sich dieser Liste der Polizei Bayern entnehmen.

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Eine Antwort zu eScooter: Diese Verstöße sind der Polizei aufgefallen

  1. Muvimaker sagt:

    "Man halte mich für einen Erbsenzähler…"

    Was hat das mit Erbsenzählerei zu tun, wenn sich jemand Gedanken um Sicherheit macht und dies auch veröffentlicht? Ich würde diesen eher in Richtung Zivilcourage einordnen.

    "da die Smartphone-affin nur noch in Icons denken, ist nur ganz wenig Text enthalten"

    Der war gut! Schöne neue Welt, die da auf uns zukommt. Und solche Leute werden uns einmal regieren, Arbeitgeber sein, Verantwortung übernehmen (müssen) und dürfen sich auch weiterhin ungestraft vermehren.

    "Vorne auf dem Trittbrett stand die vielleicht 4-5 jährige Tochter". Und was hat der "jüngere" Vater getan? Vielleicht telefoniert oder war während der Fahrt gerade in den sozialen Medien unterwegs? Das wäre dann noch das Sahnehäubchen zur Beobachtung.

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