RMV-Regeln für eScooter-Mitnahme in Bus und Bahn

eScooterElektro-Tretroller (eScooter) sollen ja die ‘Fußwege’ der letzten Meile ersetzen – sei es zum Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Schule – zum Einkaufen wird man die Dinger eher nicht nutzen. Aber darf man die eScooter eigentlich in Bus und Bahn so einfach mitnehmen?


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Wer einen eigenen Elektro-Tretroller für die Fahrt zur Arbeit nutzt und dabei auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigt, wird die Fahrzeuge sicher mit in Bus und Bahn transportieren. Wenn dies von 90% der Mitfahrer genutzt wird, dürfte es in Bussen und Bahnen eher eng werden.

E-Tretroller zur Ausleihe
(eScooter, Symbolbild, Quelle: Pexels, Magda Ehlers, freie Nutzung)

Der Rhein-Main-Verkehrsverbund hat jetzt die Regeln für die eScooter-Mitnahme in Bus und Bahn veröffentlicht.

Kinderwagen und Rollstühle haben dort bei der Mitnahme Vorrang. Elektro-Tretroller werden wie Fahrräder behandelt, und dürfen kostenlos in Bussen und Bahnen mitgenommen werden. Diese Regelung kann jedoch vom RMV jederzeit eingeschränkt werden (z.B. im morgendlichen Berufsverkehr).

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