Weiberfastnacht: Null Promille auf dem eScooter

PolizeiHeute ist ja Weiberfastnacht, da wird gefeiert – es sei allen Narren und Närrinnen gegönnt. Aber nach dem Feiern mit viel Alkohol noch per eScooter nach Hause fahren geht gar nicht. Bei Elektrotretrollern gilt 'don't drink and drive'.


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Die Polizei weist in Tweets und Meldungen darauf hin, dass die Verkehrsregeln gelten – und beim Elektrotretroller gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für PKW.

Wer mit Alkohol am Steuer eines Elektrotretrollers von der Polizei erwischt wird, ist seinen Führerschein (so vorhanden) oft los (siehe Betrunken eScooter fahren: Führerschein weg!). Ein erstes Urteil hatte ich im Blog 1,2 Promille auf eScooter: Das wurde teuer aufgegriffen. Also Alaaf und trocken bleiben, oder zu Fuß bzw. mit Taxe, Bus und Bahn nach Hause fahren bzw. gehen.

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