Weiberfastnacht: Null Promille auf dem eScooter

PolizeiHeute ist ja Weiberfastnacht, da wird gefeiert – es sei allen Narren und Närrinnen gegönnt. Aber nach dem Feiern mit viel Alkohol noch per eScooter nach Hause fahren geht gar nicht. Bei Elektrotretrollern gilt ‘don’t drink and drive’.


Anzeige

Die Polizei weist in Tweets und Meldungen darauf hin, dass die Verkehrsregeln gelten – und beim Elektrotretroller gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für PKW.

Wer mit Alkohol am Steuer eines Elektrotretrollers von der Polizei erwischt wird, ist seinen Führerschein (so vorhanden) oft los (siehe Betrunken eScooter fahren: Führerschein weg!). Ein erstes Urteil hatte ich im Blog 1,2 Promille auf eScooter: Das wurde teuer aufgegriffen. Also Alaaf und trocken bleiben, oder zu Fuß bzw. mit Taxe, Bus und Bahn nach Hause fahren bzw. gehen.

Ähnliche Artikel
E-Roller, was man über eScooter wissen muss
Betrunken eScooter fahren: Führerschein weg!
Jung und verliebt: E-Roller zu zweit fahren
eScooter: Diese Verstöße sind der Polizei aufgefallen
Polizeimeldungen zu eScootern: Unfälle, Verstöße und Alkohol
Paderborn & Münster: Alkoholfahrten mit eScootern
Faschingszeit: Null Alkohol bei eScooter-Fahrten!


Cookies blockieren entzieht uns die Finanzierung: Cookie-Einstellungen

Anzeige

Dieser Beitrag wurde unter E-Roller, Recht, Risiko abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert