Das Fahren mit einem E-Roller in alkoholisiertem Zustand scheint sich zu einem gewissen Problem zu entwickeln. Bei Unfällen ist teilweise Alkohol im Spiel und die Polizei macht diesbezüglich auch Kontrollen. Jetzt hat es drei Briten in Hamburg strack-besoffen auf den Dingern erwischt.
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In Großbritannien sind E-Roller im öffentlichen Verkehr noch verboten – aber britische Touristen mieten die Fahrzeuge auch in Deutschland. Allerdings kennen sie sich, wie auch hiesige eScooter-Nutzer, nicht mit den rechtlichen Rahmenbedingungen aus – man braucht ja keinen Führerschein, sondern muss lediglich über 14 Jahre sein, um die Geräte per App zu mieten.
Fahren unter Alkolholeinfluss wird teuer
Drei Briten (31, 32, 32) waren wohl in stark alkoholisiertem Zustand in Sankt Pauli auf E-Rollern unterwegs, als sie von der Polizei angehalten und 'aus dem Verkehr' gezogen wurden.
#DPolGHH #Hamburg #StPauli »Beamte der Landesbereitschaftspolizei (#LBP 41) zogen am Freitagabend drei stark alkoholisierte Briten (31, 32, 32) auf #EScooter|n aus dem Verkehr.« #AAK Atemalkoholtest > 1‰ #Polizei https://t.co/FcPaSmcB0y
— DPolG Hamburg (@DPolGHH) 14. Juli 2019
Die Polizei schreibt dazu: 'Die Beamten befuhren mit ihrem Fahrzeug die Holstenstraße in Richtung Reeperbahn und wurden auf die drei E-Scooter-Fahrer aufmerksam, als diese vor ihnen unvermittelt mehrere Fahrstreifenwechsel vollzogen, ohne diese anzuzeigen und ohne sich umzuschauen und auf den nachfolgenden Fließverkehr zu achten.'
Wäre noch nichts zum Eingreifen. Als die drei Männer im Kreuzungsbereich Holstenstraße/Paul-Roosen-Straße auch noch eine rote Ampel überfuhren, hielten die Polizeibeamten die Drei zur Überprüfung an. Als ihnen eine Fahne entgegen schlug wurden Atemalkoholtests durchgeführt. Diese ergaben Werte von 1,21, 1,10 und 1,11 Promille.
Die Drei waren eine Gefahr für sich und die Öffentlichkeit. Nach durchgeführten Blutprobenentnahmen am Polizeikommissariat 15 und entrichteter Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 250 Euro wurden die Touristen wieder entlassen. Teure Stippvisite.
Promillegrenzen wie beim PKW
Ich hatte das bereits im Blog-Beitrag Betrunken eScooter fahren: Führerschein weg! aufgedröselt. Der Polizei ist neben dem Thema 'fehlender Versicherungsschutz' auch das Problem Alkohol am Steuer eines E-Rollers bekannt. Was so manchem Fahrer eines E-Rollers nicht klar ist: Genau wie beim Fahrrad gelten auch für eScooter die Alkohol-Grenzwerte für Autofahrer. Die Polizei weist in Mitteilungen darauf hin, dass das Führen von Elektro-Kleinstfahrzeugen unter Alkoholeinfluss wie das Führen anderer Kraftfahrzeuge (z.B. PKWs) geahndet wird.
- Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, sofern eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gegeben ist.
- Ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen geahndet wird.
- Ab 1,1 Promille ist eine absolute Fahruntüchtigkeit gegeben und das Fahren eines eScooters eine Straftat.
Bei 1,1 Promille ist halt dann auch der Führerschein weg – und kann entzogen bleiben, wenn die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs bezweifelt werden kann. An dieser Stelle noch der Hinweis: Für Fahranfänger gilt ab Erwerb der Fahrerlaubnis für die ersten beiden Jahre eine 0,0 Promillegrenze. Daher führt die Polizei jetzt Schwerpunktkontrollen bei eScooter-Fahrern durch.
Auf Grund mehrerer Unfälle und auch auf Grund der immer wieder beobachteten Verstöße beginnt die Polizei auch in anderen Städten mit gezielten Überprüfungen.
Seit dem 22. Juni sind E-Roller in Frankfurt offiziell zugelassen. Seitdem hat die Polizei schon mehrere Unfälle registriert. Die Beamten planen gezielte Kontrollen. https://t.co/BQ51pwikRi
— FrankfurterRundschau (@fr) 12. Juli 2019
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