eScooter: Der Stand der Regulierung in Deutschland

ParagraphKleiner Einsprengsel in Sachen ‘Stand der gesetzlichen Regulierung von Elektrotretrollern im Verleih’. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Kommunen, den durch Verleihfirmen verursachten Wildwuchs in Sachen eScooter zu regulieren?


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Ich hatte ja kürzlich im Blog-Beitrag Bundesrats Verkehrsausschuss berät über eScooter-Regeln das Thema schon mal aufgegriffen. Es ging um die Initiative des Bundeslands Berlin, welches wohl besonders unter einer auf Bürgersteigen abgestellten Flut von Elektrotretrollern der Verleihfirmen leidet, dieses Abstellen genehmigungspflichtig zu machen.

E-Tretroller zur Ausleihe
(eScooter, Symbolbild, Quelle: Pexels, Magda Ehlers, freie Nutzung)

Das Ganze endete damit, dass der Bundesrat diesen winzigen Regulierungsansatz (dank Lobby-Arbeit, siehe Lobby-Schlacht um eScooter-Regulierung für Verleiher) abschmetterte. Gut, ist meine isolierte Sicht – und die Verleihfirmen sehen das naturgemäß anders – es klappt ja so gut mit ‘freiwilligen Vereinbarungen’, so der Tenor.

Im Blog des Handelsblatts bereitet Rechtsanwalt Dr. Norman Koschmieder von der Kanzlei Hengeler Mueller aus Berlin die rechtliche Lage in Sachen Regulierung von Leih-Elektrokleinstfahrzeugen auf und zeigt, wo es klemmt. Ganz lesenswert, auch wenn es von einem Juristen kommt. Umso ärgerlicher ist es, dass die Initiative aus Berlin im Bundesrat abgeschmettert wurde.

Um es klar zu stellen: Ich bin dafür, dass Privatleute, wenn es Sinn macht, sich einen eScooter zulegen. Und ich habe auch nichts gegen die Sharing-Angebote, wenn diese nicht auf Kosten der Allgemeinheit oder zu Lasten unbeteiligter Bürger geht. Elektrotretroller als Stolperfalle für Menschen mit Beeinträchtigungen (siehe Warnung des Sozialverbands VdK vor E-Rollern) geht gar nicht.

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