Nicht versicherte eScooter, ein Problem, sagt die Polizei

ParagraphElektrotretroller, die auf öffentlichen Verkehrsfläche benutzt werden, benötigen einen gültigen Haftpflicht-Versicherungssschutz. Ab 1. März 2020 sind neue (schwarze) Versicherungskennzeichen erforderlich, was einige Nutzer von eScootern wohl ignorieren.


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Auf das Thema Versicherungsschutz hatte ich mehrfach hier im Blog hingewiesen. Aus aktuellen Anlass weist der nachfolgende Tweet der Polizei Frankental nochmals auf das Thema hin.

Im aktuellen Fall geht es wohl um vier Fälle im Bereich der Polizeidirektion Frankental. Am Montag, den 2. März 2020 stellte die Polizei im Stadtgebiet Speyer vier Verkehrsteilnehmer fest, die mit einem Kleinkraftrad mit einem grünen Versicherungskennzeichen aus dem Vorjahr unterwegs waren. Was für Kleinkrafträder gilt, trifft auch auf die Fahrer eines eScooters zu.

Gegen die jeweiligen Fahrer wurden Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. In allen Fällen wurden die abgelaufenen Versicherungskennzeichen sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt. Einer der Fahrer, ein 45-Jähriger Mann aus Speyer, war zudem nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Gegen ihn ermittelt die Polizei deshalb zusätzlich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Die Polizei Speyer erinnert in diesem Zusammenhang nochmals daran, dass zum Stichtag 01.03 eines jeden Jahres ein "neues" Versicherungskennzeichen notwendig wird. Seit 01.03.2020 ist die Farbe "Schwarz" wieder aktuell. Die grünen Kennzeichen aus dem Vorjahr sind mit Ablauf des Monats Februar nicht mehr gültig. Wer jetzt noch mit einem solchen Versicherungskennzeichen unterwegs ist, begeht eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

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