Für Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) gelten die gleichen Grenzwerte für den Alkoholpegel wie für PKWs. Aber eine Forsa-Umfrage, die vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde, belegt, dass ein Viertel der E-Scooter-Fahrer nicht weiß, welche Promillegrenzen gelten – oder noch schlimmer: Davon ausgehen, dass Elektrokleinstfahrzeuge auch betrunken gefahren werden dürfen. Das kann ins Auge gehen und wird bei einer Kontrolle oder einem Unfall teuer. Auch sonst liegt es mit den Regelkenntnissen im Argen.
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Gerade auf Facebook in einer E-Scooter-Gruppe die Frage einer jungen Frau gelesen '… bin mit 0,8 Promille auf dem eScooter erwischt worden, bin mit 500 Euro dabei, hat man mir gesagt'. War der Aufhänger für den Blog-Beitrag hier, wobei ich eigentlich meinte, das Thema ausgiebig beleuchtet zu haben. Ich erinnere an den Beitrag Betrunken eScooter fahren: Führerschein weg! aus dem Juli 2019 sowie die zahlreichen Blog-Beiträge zu Alkoholfahrten und -Unfällen hier im Blog.
(Quelle: Pixabay, kostenlose Nutzung)
Das sollte man auch im Hinblick auf den Umstand, dass sich Hinz und Kunz per App einen der zahlreichen Miet-Elektro-Tretroller problemlos buchen können.
Ergebnisse der Forsa-Umfrage
Das Meinungsforschungsinstitut Forsa hat im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR), mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), eine Umfrage unter E-Scooter-Besitzern durchgeführt. Es ging darum, herauszufinden, wie gut die Klientel 1,5 Jahre nach Freigabe der Elektrokleinstfahrzeuge die Regeln kennt.
Im Rahmen der vom Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des DVR durchgeführten repräsentativen Umfrage wurden im August 2020 insgesamt 1.003 E-Scooter Fahrenden ab 14 Jahren über das Verhalten und die Erfahrungen bei der Nutzung von E-Scootern befragt. Ungefähr zwölf Prozent der deutschen (Online-) Bevölkerung sind seit der Einführung der E-Scooter am 15. Juni 2019 schon mindestens einmal mit diesen gefahren. Ausschließlich diesen Befragten wurden im Rahmen der Umfrage weiterführende Fragen zum Nutzerverhalten und zur Nutzererfahrung gestellt. Insbesondere die Kenntnis von Regeln sowie deren Befolgung oder Missachtung standen dabei im Fokus.
Am häufigsten wurden laut der Forsa-Umfrageergebnisse E-Scooter als Zeitvertreib und zum Spaß genutzt (62 Prozent gaben dies an). Ein Drittel der Befragten hat die Fahrzeuge schon einmal als Tourist oder Touristin in einer anderen Stadt verwendet. Für den Weg zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte dagegen wurde der E-Scooter seltener genutzt (13 Prozent).
Mehr als die Hälfte der E-Scooter Fahrenden (57 Prozent) gaben an, bereits regelwidrig auf dem Gehweg oder in Fußgängerzonen gefahren zu sein. Hierbei wurden allerdings nicht in jedem Fall bewusst Regeln übertreten, vielmehr sind vielen Nutzenden die Regeln einfach nicht bekannt. Insgesamt kannten 41 Prozent die Regelung zum Fahren auf Straßen bzw. Fahrbahnen nicht (die Nutzung ist nur erlaubt, wenn es keinen Radweg gibt).
Beim Thema Fahren auf Gehwegen herrschte weniger Unkenntnis, doch auch hier wusste über ein Viertel (28 Prozent) der Befragten nicht Bescheid: 18 Prozent glaubten fälschlicherweise, dass das Fahren auf Gehwegen generell erlaubt sei, zehn Prozent beantworteten die Frage mit „weiß nicht". Nur jeder vierte Befragte (23 Prozent) konnte die Frage nach dem Mindestalter für die E-Scooter-Nutzung richtig beantworten: Sie liegt bei 14 Jahren.
Kriminell wird es aber bezüglich der Kenntnisse, dass Alkohol und E-Scooter-fahren nicht zusammen gehen. 51 Prozent der E-Scoooter Besitzer wussten nicht, dass für E-Scooter Fahrende die gleichen Promillegrenzen wie für das Fahren anderer Kraftfahrzeuge gelten. Von diesen 51 Prozent schätzten 26 Prozent die Promillegrenze falsch ein, ein Viertel kannte die Höhe der Promillegrenze gar nicht.
(Roll ohne Risiko: Ergebnisse der Forsa-Umfrage, Quelle: DVR, Zum Vergrößern klicken)
Hier verweise ich auf die Roll ohne Risiko-Kampagne des Deutschen Verkehrsrats, wo sich mehr Informationen abrufen lassen.
Promillegrenzen: Das sollte man wissen
Generell gilt: Don't drink and drive – egal ob E-Scooter oder PKW. Elektrokleinstfahrzeuge werden wie PKWs behandelt, was auch für Alkoholgrenzwerte gilt.
- Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, sofern eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gegeben ist.
- Ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes, die mit Geldbußen geahndet wird. Mit mindestens 500 Euro sind sie dabei.
- Ab 1,1 Promille ist eine absolute Fahruntüchtigkeit gegeben und das Fahren eines eScooters wird als Straftat gewertet.
Bei 1,1 Promille ist halt dann auch der Führerschein weg – und kann entzogen bleiben, wenn die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs bezweifelt werden kann. An dieser Stelle noch der Hinweis: Für Fahranfänger gilt ab Erwerb der Fahrerlaubnis für die ersten beiden Jahre eine 0,0 Promillegrenze.
Die Sanktionen, die bei Überschreiten der Promillegrenzen drohen, und was es kostet, sind in dieser Tabelle der Seite Bußgeldkatalog aufgelistet. Bei Wiederholungstätern wird es noch teurer und ich hatte im Blog-Beitrag eScooter-Alkoholfahrt in München, Führerschein weg auf einen Fall hingewiesen, wo ein Betroffener vor Gericht zog und dann mit 2.000 Euro Strafe heraus kam. Welche gravierenden Folgen Alkoholfahrten mit dem E-Scooter haben, hat eine Rechtsanwaltskanzlei in diesem Artikel offen gelegt. Unter diesem Gesichtspunkt ist es noch weniger nachvollziehbar, wie 'Generation Sorglos' sich blauäugig um ihre Existenz bringt.
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