Ups: E-Scooter ohne Zulassung mit gefälschtem Kennzeichen – strafbar?

eScooterElektrokleinstfahrzeuge benötigen in Deutschland eine Versicherung, die jedoch nur für E-Scooter erteilt wird, die eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrbundesamts (KBA) besitzen. Soweit so klar – Mensch mit Verstand weiß das und kauft sich nur einen E-Scooter mit ABE. Gibt aber Knallchargen mit Geräten ohne ABE, also nicht versicherbar, die sich ein Versicherungskennzeichen aufmalen. Strafbar oder nicht? Urkundenfälschung oder nicht?


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Mir ist gerade ein solcher Fall unter die Augen gekommen – auch wenn ich nicht mehr regelmäßig über E-Scooter blogge (gibt spannenderes) – habe ich mir gedacht: 'nimm es mal mit hier auf'. Das Ganze fing mit einem Post auf Facebook an …

E-Scooter mit aufgemaltem Kennzeichen
(E-Scooter mit aufgemaltem Kennzeichen, Quelle: Facebook-Screenshot)

Die Diskussionen von 'Volkes Stimme' aus der Kategorie 'Kanonenfutter' a la 'Denuziantentum' schenke ich mir – es sind schon einige Knallchargen diesbezüglich auf den Dingern unterwegs. Auch die Stammtisch-Meinungen der Art: 'E-Bike braucht es nicht, aber E-Scooter muss ein Kennzeichen haben' oder 'nur in Deutschland braucht es das', müssen nicht wirklich thematisiert werden. Ich bin kein Jurist, aber die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung muss sich im gängigen Gesetzesrahmen einfügen. Nur so viel dazu: Übliche E-Bikes haben nur einen unterstützenden Antrieb, wird nicht getreten, wirkt der Antrieb nicht. Ist formal etwas anderes als der Antrieb eines Elektro-Tretrollers, der von alleine fährt. Übrigens: E-Bikes, die bestimmte Vorgaben nicht einhalten oder ohne Unterstützung fahren, sind in Deutschland nicht zulassungsfähig (und aktuell werden US-E-Bikes wegen dieser Problematik von der Polizei aus dem Verkehr gezogen und still gelegt).

Abgesehen davon – so wie das Fahrzeug in obigem Foto mit seinen herumhängenden Kabeln und fehlendem Rücklicht daherkommt, dürfte es Polizeistreifen selbst während der Fahrt als 'sollten wir doch mal kontrollieren' auffallen. Der Besitzer/Fahrer wettet also darauf 'ob ich wohl erwischt werde' – entweder strunz doof oder arg dreist. Aber egal – nachfolgend einfach noch einige rechtliche Fragestellung, auf die ich kurze Antworten geben möchte.

Das Versicherungekennzeichen für E-Scooter

Wie in nachfolgendem Ausriss zu sehen, besteht das von der Versicherung ausgehändigte Versicherungskennzeichen aus dem Aufkleber für den eScooter, der 6,7 x 5,5 cm groß ist. Darunter ist der Dokumentationsteil mit einer Größe von 2 x 5,5 cm (siehe Wofür ist der Dokumentationsteil der eScooter-Plakette?).

eScooter-Versicherungsplakette

(eScooter-Versicherungsplakette – Quelle: kvs-versicherungsmakler.de)

Zulassungsfähige Elektro-Tretroller besitzen am hinteren Schutzblech, neben dem Rücklicht, einen Bereich zum Anbringen der Plakette. Daran lässt sich für einen Polizeibeamten leicht erkennen, ob da etwas nicht koscher oder die Versicherungsplakette vom Vorjahr und abgelaufen ist. Zudem muss bei einer Kontrolle die ABE des Fahrzeugs vorzeigbar sein.

Ist das Aufmalen des Kennzeichens strafbar?

Das Kennzeichen auf den E-Scootern ist ein Nachweis, dass das Fahrzeug die in Deutschland für das Fahren auf öffentlichen Verkehrsflächen erforderliche Pflichtversicherung besitzt. Ein aufgemaltes Versicherungskennzeichen heißt also: Das Fahrzeug ist nicht versichert und besitzt auch keine Straßenverkehrszulassung (ABE des Kraftfahrtbundesamts). Für den Fahrer ergeben sich daraus folgende Konsequenzen:

  • Bei einem Unfall greift kein Versicherungsschutz, das kann für den Fahrer teuer werden, da er für alle Schäden persönlich aufkommen muss. Wer da mal 2.000 Euro und mehr an der Backe hat, für den dürfte die Lektion schmerzhaft – und vor allem teuer – werden.
  • Bei einer Polizeikontrolle gibt es eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Wird auf jeden Fall deutlich teurer als die Prämien für zwei bis drei Jahre Haftpflichtversicherung.

Je nachdem, um welches Modell es sich beim E-Scooter handelt, könnte es bei einer Kontrolle zusätzlich noch eine Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein geben. Wäre nicht das erste Mal. Ich hatte im Blog-Beitrag Kosten bei Fahrten mit nicht zugelassenen E-Rollern schon mal was dazu geschrieben.

Gibt es noch eine Anzeige wegen Urkundenfälschung?

Ich gesteht, der Gedanke ging mir sofort durch den Kopf und in der privaten Facebook-Gruppe wurde der Gedanke auch mehrfach geäußert. Fand das spannend und habe gleich mal recherchiert. Ein Versicherungskennzeichen ist (abweichend von einem KFZ-Kennzeichen) wohl juristisch keine Urkunde. Also kann hier auch nichts gefälscht werden. Auch Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG entfällt demnach. Das hat jedenfalls das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Verfahren um ein gefälschtes Versicherungskennzeichen für ein Moped entschieden. Der Fall und das Urteil wurde von RA Dietrich in diesem Blog-Beitrag aufgegriffen.

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