Polizeigewerksschaft fordert strengere Regel für eScooter

eScooterBei der Polizei sind die Fahrer von Elektrotretrollern nicht gut angesehen. Deren Gewerksschaft fordert nach dem Verbot der Fahrzeuge in Paris auch strengere Regeln in Deutschland. Die Fahrzeuge seien zu schnell, die Unfallgefahren zu hoch. Man will höhere Bußgelder und ein Alkoholverbot von der Politik. Die Städte fordern ebenfalls strengere Regeln.


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Gestern hatte ich im Blog-Beitrag Abstimmung in Paris: Überwältigende Mehrheit für ein Verbot von Leih e-Scootern berichtet, dass sich die Bürger in Paris bei einer Abstimmung letzten Sonntag für ein Verbot von Miet-eScootern ausgesprochen haben. Hintergrund waren massive Probleme mit Leih-Elektrotretrollern.

E-Tretroller zur Ausleihe
(eScooter, Symbolbild, Quelle: Pexels, Magda Ehlers, freie Nutzung)

Polizeigewerkschaft greift das Thema auf

Es gab zwar bereits zum 1. März 2023 diese Pressemitteilung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Nordrhein-Westfalen. Angesichts der Verkehrsunfallbilanz forderte die GdP für eScooter eine maximale Geschwindigkeit von 15 km/h (aktuell sind 20 km/h zulässig). Die Polizei reagierte damit auf das steigende Unfallgeschehen bei eScootern, Rad- und Pedelec-Fahrern.

Nun nimmt die Gewerkschaft der Polizei GdP das Abstimmungsergebnis in Paris zum Anlass, auch in Deutschland härtere Regeln für eScooter zu fordern. "Aus unserer Sicht müssen wirksame Möglichkeiten für mehr Sicherheit geprüft werden, darunter höhere Bußgelder, intensivierte Belehrungen oder ein Alkoholverbot", sagte der Vizevorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Michael Mertens, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Bis jetzt fehle seiner Meinung nach „der Wille der Verleiher“, für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen.

Der RND-Artikel hier zitiert Michael Mertens, der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei so: "Die Kritikpunkte sind nahezu überall gleich: Die Park- und Abstellsituation einerseits sowie das Gefühl der Freiheit auf den Scootern, das zu fehlender Sorgfalt für Fragen der Verkehrssicherheit führen kann."

Der Polizeivertreter Mertens sagt auch: "E-Scooter sind zu schnell. Ein Teilerfolg wäre es sicherlich, die Geschwindigkeit der Scooter auf prinzipiell 15 km/h zu drosseln.“ Auch weist er hier auf die Nutzung von Helmen hin, die das Verletzungsrisiko bei Unfällen senken kann.

Städte und Gemeinden fordern Reglementierung

Auch die Städte und Gemeinden in Deutschland fordern eine stärkere Reglementierung für die Leihroller. "Wir wollen kein Verbot von E-Scooter-Verleih, aber wir brauchen klare Spielregeln und mehr Entscheidungsspielraum für die Kommunen“, sagte etwa Verena Göppert, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetags, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Die Forderung lautet, dass dafür rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen und ergänzt werden müssen.

Die größten Probleme sieht Göppert, laut RND, beim "Abstellchaos“ und der fehlenden Verkehrssicherheit. Es müsse klar sein, wo und wie viele Roller abgestellt werden können. "Dazu ist der Bund gefragt, die Straßenverkehrsordnung und die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge anzupassen“, sagt sie.

ZDF hat das Thema hier aufgegriffen und der Spiegel berichtet hier. Ich formuliere es mal so: Das mediale Echo auf das Miet-eScooter-Verbot in Paris ist groß, auch in Deutschland sind die Kommunen nicht gut auf die Verleiher und deren Kunden zu sprechen.

Schmerzensgeldklage abgewiesen

Dabei hatte das Landgericht in Bremen noch gegen einen blinden Mann geurteilt, der über einen quer vor einer Hausfassade liegenden eScooter stürzt war und einen Oberschenkelhalsbruch erlitt. Das Landgericht Bremen wies eine Klage des Mannes auf Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro ab. Grund war, dass das Verleihunternehmen und dessen Bremer Kooperationspartner im vorliegenden konkreten Fall keine Verkehrssicherungspflichten verletzt hatte. Details zum Urteil finden sich in diesem Artikel von Buten un Binnen.

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