eScooter: Neue Regeln zwischen Kommunen und Verleihern

eScooterAusleihbare E-Tretroller stellen ein wachsendes Ärgernis in deutschen Städten dar. Vertreter und Verleiher standen seit einiger Zeit in Verhandlungen, um neue Regeln festzulegen. Jetzt haben sich die Kommunen und Verleiher wohl geeinigt.


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Die Neue Passauer Presse berichtete bereits am Wochenende darüber, dass der Gemeindebund und der deutsche Städtetag sich auf gemeinsame Regeln für Elektro-Tretroller mit deren Verleiher geeinigt haben.

Die Vereinbarung mit den vier großen Verleihern umfasst einen Katalog an Maßnahmen, um dem Problem der eScooter in den Innenstädten Herr zu werden. Ziel der ‘Absichtserklärung’ ist laut Medienbericht der Neue Passauer Presse ‘für mehr Ordnung und Sicherheit beim E-Scooter-Verkehr zu sorgen’. Unter dem Titel "Nahmobilität stärken – E-Tretroller in den Straßenverkehr integrieren" soll das nun gelingen.

Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, erklärte:

Die ersten Wochen seit der Zulassung zeigen, dass es sowohl klarere Vorgaben durch die Kommunen braucht als auch eine gute Kommunikation durch die Anbieter. Unser gemeinsames Ziel ist ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit und die Vermeidung von Konfliktsituationen im Straßenraum.

Und Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, ergänzt: ‘E-Tretroller können einen Beitrag leisten zum Klimaschutz, wenn sie tatsächlich Pkw-Fahrten ersetzen. Damit sie sich gut in den Verkehr integrieren, braucht es vor allem die Rücksicht derer, die mit den E-Rollern unterwegs sind sowie klare Regeln, wo Roller stehen dürfen und wo nicht.’

Viele Kommunen sehen die neuen Angebote als Chance sehen, ihre Attraktivität im Tourismus zu steigern. E-Roller seien in Verbindung mit dem Öffentlichen Nahverkehr eine weitere Alternative zum Auto. Hier die Grundpositionen in der Absichtserklärung, die die Kommunen als Basis der Genehmigung des eScooter-Verleihs verwenden können.

  • Die Verleihunternehmen sollen sicherstellen, dass E-Roller nicht ungeordnet auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und öffentlichen Plätzen abgestellt werden. Dazu müssten die Mieter per App aufgefordert werden und dies per Foto-Übersendung nachweisen. Ein Foto, wie nachfolgend gezeigt, dürfte dann Sanktionen nach sich ziehen.

  • Feste Verleihstationen und gekennzeichnete Bereiche sollten zudem für eine bessere Ordnung sorgen. Mit Bonussystemen könnten die Nutzer dafür belohnt werden, die Roller an dafür vorgesehenen Stationen abzustellen.
  • Außerdem sollten Verstöße gegen die Regeln und Bedingungen durch Sperren der Nutzungsberechtigung sanktioniert werden.
  • Durch den Einsatz von technischen Möglichkeiten könnten die E-Fahrzeuge für den Betrieb in bestimmen Gebieten gesperrt werden.
  • Die Verleiher sollen sich verpflichten, falsch abgestellte und defekte Roller schnell innerhalb einer mit der Kommune vereinbarten Frist zu beseitigen.
  • Kosten, die den Kommunen für die Entsorgung von E-Scootern entstehen, seien von den Anbietern zu übernehmen.
  • Auch gelte es, eine Hotline und ein Beschwerdemanagement einzurichten, über die falsch abgestellte Roller gemeldet werden könnten.
  • Die Kommunen fordern zudem, dass sie regelmäßig nicht personengebundene Daten, wie die Zahl der eingesetzten Fahrzeuge, die Ausleihquote und die zurückgelegten Strecken, von den Verleih-Firmen erhalten.

Besonders wichtig, so das Papier, welches der Passauer Neue Presse wohl vorab vorlag und welches diese Woche vorgestellt werden soll,  sei es zudem, dass Polizei und Schulen die Nutzung von E-Tretrollern in die Verkehrserziehung einbinden würden. Städtetag und Gemeindebund würden derzeit einen umfassenden Praxisleitfaden für die Kommunen für den Umgang mit E-Tretroller-Verleihsystemen erarbeiten, schreibt die Passauer Neue Presse. (via)

Ergänzung: Memorandum of Understanding

Ich bin nun auf das Memorandum of Understanding des Gemeindebunds gestoßen.

Auch Erfurt hat ein eScooter-Problem

Passt gerade hier rein, auch die Thüringische Stadt Erfurt hat wohl ein Problem mit E-Tretrollern, wie ich hier lese. Seit Juli 2019 können eScooter in Erfurt ausgeliehen werden – und die Polizei hat mächtig zu tun. Die Scooter sind seit 56 Tagen auf den Straßen und es gab 60 Vorfälle, die die Polizei beschäftigen.

Erfurt will daher, laut Erfurts Pressesprecher Daniel Baumbach, sich noch im August zu einem Gespräch mit dem Vermieter der Roller, der schwedischen Firma Voi, treffen. Thema sind unter anderem geregelte Stellplätze, damit die E-Tretroller nicht an unterschiedlichen Orten abgestellt und liegengelassen werden. Auch hier kommt der Verweis auf die Gefahr im Straßenraum vor allem für sehschwache oder blinde Menschen sowie Fahrradfahrer durch herumliegende oder stehende eScooter auf den Tisch.

Alkoholfahrten sind wohl ein weiteres Problem, mit dem auch Erfurt zu kämpfen hat. Für den schwedischen Verleiher VOI sind das ‘Einzelfälle’. Erfurt hat wohl den Vorteil, dass VOI dort seine Zentrale hat – sonst sind kleiner Städte kein Markt für Verleiher.  Interessant: Weimar mit etwa 65.000 Einwohnern ist zu klein und nicht attraktiv genug für die E-Scooter-Vermietung. Die Verantwortlichen wollen aber auch keine E-Tretroller und damit Erfurter-Verhältnisse in der Stadt.

E-Tretroller: In Fußgängerzonen langsamer

Noch eine Ergänzung: Gerade lese ich hier, dass E-Tretroller durch sogenanntes Geofencing in Fußgängerzonen automatisch langsamer fahren sollen. Geht auf die obige Initiative zurück. Aber nur mal angemerkt: Die Verwendung von eScootern in Fußgängerzonen ist schlicht unzulässig, wenn die Kommune das nicht explizit mit gesonderten Verkehrszeichen erlaubt. Daher müsste es eine Sperre geben, wo die E-Roller schlicht nicht mehr fahren können.

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2 Antworten zu eScooter: Neue Regeln zwischen Kommunen und Verleihern

  1. trebreH sagt:

    schade, dass der Artikel von 2019 ist und nicht aktualisiert wird… Abstellen und Regeln dazu ändern sich doch laufend

    • guenni sagt:

      Es macht keinen Sinn, einen Beitrag kontinuierlich hinsichtlich der Regeln zu aktualisieren. Das müssten die Betreiber und die Mieter der Fahrzeuge schon selbständig eruieren bzw. befolgen – zumal Kommunen das individuell regeln dürfen.

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