Das Thema ist seit Ende Juni 2025 bekannt, ich greife es jetzt mal kurz auf. Der deutsche Verkehrsminister Schmider will die Klagen von Kommunen und Fußgängern durch eine Novelle der Regelungen für E-Scooter ab Fahrräder angleichen. In der Diskussion reduziert sich dies auf ein "Gehweg-Parkverbot für eScooter", was die Verleihfirmen auf die Barrikaden treibt.
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Novelle der eScooter-Regeln geplant
Es geht um eine Verschärfung der gesetzlichen Regeln für Elektrotretroller (kurz eScooter). Die Elektrokleinfahrzeugeverordnung von Verkehrsminister Scheuer stammt noch aus dem Jahr 2019. Volker Wissing, der vorherige Verkehrsminister, wollte, dass E-Scooter (wie Fahrräder) bei genügend Platz auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen abgestellt werden dürfen.
(eScooter, Symbolbild, Quelle: Pexels, Magda Ehlers, freie Nutzung)
Das klappt aber an vielen Orten erkennbar nicht, wo dann Leih-eScooter wild abgestellt werden, umfallen oder umgestoßen werden und die Fußgängerwege blockieren. Ältere Menschen und Gehbehinderte haben aber Probleme mit diesem Stolperfallen.
Der Entwurf der Novelle sieht vor, dass die Möglichkeit, auf Gehwegen und in Fußgängerzonen frei zu parken, nun nur noch für E-Scooter und Fahrräder im Privatbesitz gilt. Mietfahrzeuge sollen (als größtes Problem) explizit ausgenommen werden. Für das Abstellen muss eine Sondernutzung von den Verleihfirmen beantragt, von den Kommunen genehmigt und von den Verleihern auch bezahlt werden.
Schnieder will Rechtsklarheit schaffen und den Kommunen eine Möglichkeit geben, mit den Verleihern über Abstellmöglichkeiten und Sanktionen bei Verstößen zu verhandeln. Es könnte Parkzonen, feste Abstellflächen aber auch freie Wahl der Abstellorte geben – zuständig für die Festlegung wäre die betreffende Kommune. Die Verleihfirmen sind eher nicht so begeistert, wie man beispielsweise in diesem Beitrag nachlesen kann.
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