Zum Renteneintritt und zur Besteuerung von Renten gibt es von Betroffenen sicherlich einige Fragen. Information ist da im wahrsten Sinne des Wortes, Geld wert. Diese Woche plane ich einige Blog-Beiträge zum Thema Rente und Renteneintritt, Steuern als Rentner etc. In diesem Beitrag geht es um die Rentenberatung, die auch weit vom Vorfeld des Renteneintritts in Anspruch genommen werden kann.
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Wer vor dem Eintritt in die Rente steht, muss sich um Rentenantrag und weitere Formalitäten kümmern. Aber auch lange vor dem gesetzlichen Renteneintritt empfiehlt sich eine Information zum Thema. Gerade Themen wie die jetzt diskutierte Flexirente oder der abschlagsfreie Renteneintritt nach 45 Arbeitsjahren führt zu vielen Fehlinformationen. So mancher stellt sich vielleicht die Frage: "Wie viel Rente habe ich eigentlich zu erwarten?" – "Was geht an Abschlägen für Kranken- und Pflegeversicherung ab?" – "Ab wann kann ich nun in Rente?". Und mir sind auch Fälle bekannt, wo Leute (nach Beratung in der Firma) in Vorruhestand gingen, später aber feststellten, dass einige Monate länger arbeiten und Rentenbeiträge zahlen zu geringeren Abschlägen geführt hätten.
Die Renteninformation der Deutsche Rentenversicherung
Es gibt zwar die schriftliche Renteninformation der Deutsche Rentenversicherung Bund. Diese verschickt jährlich rund 31 Millionen Renteninformationen automatisch an alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind und über fünf Jahre mit Beitragszeiten im Beitragskonto verfügen (Voraussetzung, um eine Rente zu beziehen).
Des weiteren verschickt die Deutsche Rentenversicherung an Versicherte ab einem gewissen Alter und ausreichenden Versicherungsjahren Fragebögen zur Kontenklärung. Bei meiner Frau und mir ist dies in den letzten Jahrzehnten mehrfach erfolgt, so dass wir Ausbildungszeiten, Zeiten der Erwerbsunfähigkeit oder Zeiten der Kindererziehung belegen und in unseren Rentenkonten berücksichtigen lassen konnten.
Kontoauszüge oder der Renteninformation selbst anfordern
Wer diese Renteninformationen nicht bekommen hat oder diese nicht mehr für aktuell hält, kann auf dieser Internetseite die betroffenen Informationen von der Deutsche Rentenversicherung anfordern. Erfordert aber einen Identitätsnachweis.
Durchblick ist mitunter schwierig – oft gravierende Wissenslücken
Viele Menschen sind sind mit dem Wust an Informationen schlicht und einfach überfordert. Auf dieser Internetseite der Deutsche Rentenversicherung lässt sich die Broschüre Die Renteninformation – mehr wissen (als PDF-Datei) kostenlos herunterladen. Das "Zeugs" in der Renteninformation wird aber oft schlicht ungelesen abgeheftet, die obige PDF-Datei lädt sich kaum jemand herunter. Und so gibt es immer wieder "negative" Überraschungen.
Unterhält man sich mit Menschen, werden oft gravierende Wissenslücken offenbar. So habe ich im letzten Urlaub ein Ehepaar getroffen, wo die Frau plante, nach 45 Arbeitsjahren mit 61 Jahren in Rente zu gehen. Es war aber unbekannt, dass das Mindesteintrittsalter für die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren bei 63 Jahre und n Monate liegt.
Meine Frau und ich selbst lesen uns die Renteninformationen zwar immer durch, recherchieren und streichen die relevanten Stellen mit einem Farbmarker an.
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Wir hielten uns bereits als recht gut im Hinblick auf die Rentenversicherung informiert, mussten aber feststellen, dass einige Feinheiten doch unklar geblieben waren. So konnte die Deutsche Rentenversicherung Zeiten der Erwerbsunfähigkeit bei meiner Frau, die sogar erfasst waren, nicht eindeutig als Anrechnungszeiten zuordnen. Es gab in den vielen Seiten zwar einen kurzen Hinweis – diesen hatten wir aber übersehen bzw. nicht als "Aufforderung zum Handeln" interpretiert.
Die Rentenberatung der Deutsche Rentenversicherung
Ich selbst musste mich (nach einem schweren Sportunfall) mit dem Thema Renteneintritt, Erwerbsunfähigkeitsrente etc. befassen. In Erinnerung war mir, dass in vielen Gemeinden eine ehrenamtliche Rentenberatung angeboten wurde. Diese Einrichtung ist zwischenzeitlich aber abgeschafft. Im Internet stößt man bei der Suche dann auf "Rentenberater", deren Geschäft aber in der Vermittlung von "Lebensversicherungspolicen" oder in der kostenpflichtigen Beratung liegt.
Glücklicherweise habe ich dann schnell herausgefunden, dass die Deutsche Rentenversicherung auch eine persönliche Beratung in ihren Filialen vor Ort anbietet (siehe diese Infoseite). Hierzu kann man sich auf dieser Internetseite der Deutsche Rentenversicherung die lokalen Beratungsstellen nach Eingabe der Postleitzahl anzeigen lassen. Die Webseite wirft dann die Beratungsstellen, geordnet nach Postleitzahl, mit Entfernung sowie Kontaktdaten aus. Dort kann man entweder telefonisch oder per Internet einen Beratungstermin reservieren und bekommt in einem Formular mitgeteilt, welche Unterlagen benötigt werden.
Meine Frau und ich haben diesen Termin kürzlich wahrgenommen. Die Rentenberaterin hatte direkten Zugriff auf unsere Rentenkonten und konnte uns detailliert über die zu erwartenden Rentenzahlungen informieren. Insbesondere Szenario-Berechnungen "wann gehe ich ich Rente und wie wirkt sich das auf die Netto-Rente – nach Abschlägen für früheren Renteneintritt sowie nach Abzug von Pflegeversicherung und Krankenkasse aus" wurden als Berechnungsbogen Schwarz auf Weiß ausgehändigt. Dort war auch vermerkt, welcher Steuersatz beim Renteneintritt für die Rentenzahlungen gilt.
Wir wurden in diesem Gespräch über die möglicherweise anrechenbaren Zeiten der Erwerbslosigkeit informiert und konnten einige Monate anrechnen lassen. So scheint ein abschlagsfreier Renteneintritt mit 63 Jahren und n Monaten möglich. Auch wurde auf die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner, die ggf. zu Rentenkürzungen führen, hingewiesen. Mir war z.B. unbekannt, dass diese geringen Hinzuverdienstgrenzen auch beim abschlagsfreien Eintritt in die Rente nach 45 Versicherungsjahren ab dem Alter von 63 Jahre und n Monate gelten. Erst mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze von 65 Jahre und n Monate wird der Hinzuverdienst nicht mehr auf die Rentenzahlung angerechnet.
Selbst bei Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit kann es Abschläge geben. Mein Fazit: Es empfiehlt sich, auch bereits ab 55 Jahren eine kostenlose Rentenberatung bei den Geschäftsstellen der Deutsche Rentenversicherung in Wohnsitznähe wahrzunehmen. Dann kann man ggf. notwendige Unterlagen noch beibringen oder erhält zumindest detailliertere Erläuterungen, was beim Renteneintritt finanziell zu erwarten ist.
Artikelreihe:
Tipp: Die Rentenberatung der Deutsche Rentenversicherung
Steuererklärung für Rentner: Ausfüllhilfe anfordern
Rentenanträge bei der Deutsche Rentenversicherung anfordern
Tipp: Ergänzende Informationen für Rentner bei der DRV
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sehr gut – vielen Dank für die Info!
Ich hab mein Konto zwar schon vor Jahren geklärt – aber über das, was mir die Rente zuschickt, grüble ich immer wieder….