Ein Foto der Rakotzbrücke und die andere Sicht der Dinge

In sozialen Medien machen gelegentlich Fotos der Rakotzbrücke im Kromlauer Park die Runde. Ist schon ein schönes Fotomotiv, wenn Spiegelungen mit eingefangen werden. Aber das Motiv hat es in sich und man sollte die Finger davon lassen. Kürzlich bin ich auf eine solche Aufnahme gestoßen und dachte "mache mal einen Beitrag zu Thema".


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Fotomotive, bei denen Wasserflächen das Motiv perfekt symmetrisch spiegeln, sind bei Fotoamateuren und –profis sehr beliebt. Solche Momente sind selten, es braucht den richtigen Standort und auch etwas Erfahrung. Dann können solche Aufnahmen durchaus auch schon mal den ersten Preis in einem Fotowettbewerb erringen.

Die Rakotzbrücke im Kromlauer Park ist ein solches Motiv. Die Brücke liegt im Azaleen- und Rhododendronpark Kromlau der Gemeinde Gablenz im Landkreis Görlitz (siehe diesen Wikipedia-Beitrag). Die Seite oberlausitz-bilder.de sowie www.kromlau-online.de halten weitere Informationen und Bildimpressionen zum Kromlauer Park bereit. Hier sowie bei www.meinsachsen.net gibt es noch zusätzliche Informationen und zur Brücke selbst bzw. zu deren Bau finden sich hier Details. Ein Ort, der auf jeden Fall sehenswert ist – war selbst noch nicht dort, werde es mir aber als "mal ansehen, wenn geht" notieren.

Ein Foto – und was es dazu zu sagen gibt

Kürzlich bin ich auf einen Beitrag von Twitter auf diese Brücke aufmerksam geworden. Jemand hatte eine Aufnahme der Brücke im Schnee gepostet. Die Brücke ist schon ein schönes Motiv, speziell, da die Symmetrie des im Wasser gespiegelten Brückenbogens schon besticht, wenn auch die Aufnahme farblich langweilig daherkommt – zumindest im Vergleich mit dem auf WikiPedia und hier veröffentlichten Foto. Aber solche Aufnahmen haben gleich mehrere Probleme, denen sich der Fotograf bewusst sein sollte.

Naturschutz und Markenrecht funken dazwischen

Die Rakotzbrücke im Kromlauer Park steht unter Naturschutz und darf nicht betreten werden. Die Brücke ist stark einsturzgefährdet. Die Person auf obigem Foto oder hier dürfte nicht auf der Brücke sein – es kann und wird also Ärger geben. Gut, es könnte natürlich noch eine Montage in einem Fotobearbeitungsprogramm (Photoshop) sein – dann läge kein Verstoß gegen das Betretungsverbot vor.

Aber das Foto hat noch ein anderes Problem, wie man in diesem Beitrag nachlesen kann. Die Gemeinde Gablenz besitzt das Markenrecht an dieser Brücke, so dass Fotos für kommerzielle Zwecke nur mit Zustimmung der Gemeinde möglich sind. Das ist ein juristisch kniffeliges Problem, bei dem sich der Fotograf nicht mal auf die Panoramafreiheit berufen kann. Denn das Foto kann nur aufgenommen werden, wenn man sich im Kromlauer Park befindet. Und da hat die Gemeinde Gablenz das Hausrecht.

Aus diesem Grunde habe ich im Reiseblog zu Bad Homburg beispielsweise keine Fotos des Schlosses veröffentlicht. Die Schlösserverwaltung will 60 Euro Nutzungsvergütung pro Aufnahme – etwas viel für ein privates Blog – also verzichte ich auf die Verwendung der Fotos. Andere Schlösserverwaltungen sind da übrigens wesentlich offener und gestatten die Verwendung von Außenaufnahmen ohne Genehmigung – so dass ich im Beitrag Bruchsal – am Rande des Kraichgau solche Aufnahmen verwenden konnte (obwohl mir die Zustimmung der Verwaltung auf Nachfrage erteilt wurde).


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