Seit dem 15. September 2015 warten Millionen Volkswagen-Kunden auf eine freiwillige Entschädigung für Manipulationen an der Abgasreinigung ihrer Fahrzeuge durch VW. Geschädigte müssen ihre Ansprüche bisher individuell vor Gericht einklagen – wobei einige Ansprüche schon Ende 2017 verjähren.
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Es ist in meinen Augen ein zweifacher Skandal. Erst liefert Volkswagen Kunden Dieselfahrzeuge mit Manipulationen an der Abgasreinigung. Und jetzt will VW diese Kunden über den juristischen Kniff der Verjährung um ihre Ansprüche bringen. Denn bisher lehnt VW eine umfassende Garantie zu möglichen Folgen der Umrüstung, Schadensersatz oder gar die Rücknahme von Autos mit manipulierter Software ab.
Die Umrüstung der rund 2,5 Millionen Fahrzeuge läuft immer noch – und gegen weitreichendere Forderungen wehrt sich der Konzern vor Gericht. Geschädigte müssen ihre Ansprüche bisher individuell vor Gericht einklagen. Ende 2017 läuft für einige Kunden die Verjährungsfrist ab. Denn als Käufer eines Neufahrzeugs gilt ab Übergabe des Fahrzeugs zwei Jahre lang die gesetzlich geltende Gewährleistung. Wer also 2015 ein Dieselfahrzeug gekauft hat, fällt in die Verjährungsfrist Dezember 2017.
(Quelle: Pexels Burak Kebapci CC0 License)
Was man als Käufer eines VW-Dieselfahrzeugs tun kann und wie man sich gegen den Hersteller wehrt bzw. die Ansprüche wahrt, hat die Verbraucherzentral in diesem Artikel zusammen gefasst. Dort finden sich auch Musterbriefe, um gegenüber dem Händler Ansprüche geltend zu machen.
Auch auf Spiegel Online gibt Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur des gemeinnützigen Verbraucher-Ratgebers "Finanztip" Hinweise, was rechtlich in dieser Sache zu beachten ist. Weitere Hinweise finden sich beim Tagesspiegel und hier gibt ein Rechtanwalt Hinweise.
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