Neues Urteil in Sachen Versorgungsausgleich bei Geschiedenen und die Auswirkungen durch Rentenkürzungen auch nach dem Tod eines geschiedenen Partners. Ein Amtsgericht hat die Kürzung einer Witwenversorgung um den Versorgungsausgleich aufgehoben.
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Das Thema Versorgungsausgleich bei Geschiedenen und die Auswirkungen auf die Rente dürfte die Gerichte noch länger beschäftigen.
Darum geht es: Versorgungsausgleich und Rente
Bei einer Scheidung wird seit 1977 in Deutschland auch der Versorgungsausgleich durch das Gericht geregelt. Das Ziel des seit 1977 in Deutschland eingeführten (im Jahr 2009 umfassend reformierten) Versorgungsausgleichs: Bei einer Scheidung sollen die von Ehemann und Ehefrau während der Ehezeit erworbenen Anrechte auf eine Altersversorgung gerecht geteilt werden (im Grundprinzip hälftig, siehe auch die Information der DRV).
Bei einer Ehescheidung findet daher regelmäßig auch ein Versorgungsausgleichsverfahren statt. Was geschieht aber, wenn der durch den Versorgungsausgleich Begünstigte später, also nach der Entscheidung über den Versorgungsausgleich, verstirbt? Laut Rentenversicherung bleibt alles beim Alten, die Rente wird weiter gekürzt.
(Quelle: Pexels CC0 Lizenz)
Versorgungsausgleich bei Tod des Begünstigten rückabwickeln
Der Ausgleichspflichtige kann beim jeweiligen Versorgungsträger die Aussetzung des Versorgungsausgleichs beantragen. Voraussetzung ist aber, dass der Verstorbene aus dem übertragenen Anrecht nicht länger als 36 Monate Leistungen bezogen hat. Der Versorgungsträger entscheidet selbst über die entsprechenden Anträge in einem Verwaltungsverfahren.
Im Anschluss ist dann – je nach Versorgungsträger – der Rechtsweg zu den Verwaltungs- oder Sozialgerichten eröffnet. In der Vergangenheit gab es aber Fälle, wo der Versorgungsausgleich für den verstorbenen Partner durch Gerichtsurteile rückabzuwickeln war. Ich hatte hier im Blog darüber berichtet (siehe Links am Artikelende).
Jetzt gibt es eine neue Variante, in dem eine Witwe nach dem Tod ihres verstorbenen Mannes gegen den Versorgungsträger wegen der Kürzung ihrer Witwenrente wegen Versorgungsausgleich geklagt hatte. Per Mail hat die Kanzlei Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB mich über ein neues Urteil in Sachen Versorgungsausgleich bei gekürzter Witwenrente informiert. Denn das Amtsgericht Rockenhausen hat die Kürzung der Witwenversorgung um den Versorgungsausgleich bei einer Klägerin mit Urteil vom Oktober 2019 aufgehoben.
Versorgungsausgleich: Urteil zur Kürzung der Witwenrente
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Dass der Versorgungsausgleich das Leben vieler geschiedener Ehepartner oft auch noch über deren Tod hinaus prägt, hatte ich ja oben erläutert. Eine Rückabwicklung des Versorgungsausgleich bei Tod des Begünstigten kann daher einige hundert Euro mehr Rente bedeuten. Das Amtsgericht Rockenhausen hatte jetzt über einen besonderen Fall zu urteilen und traf mit dem Beschluss vom Oktober 2019 eine interessante Entscheidung.
Die Antragstellerin war mit einem geschiedenen Mann verheiratet. Für den Mann war ein Versorgungsausgleich vom Familiengericht bei der Scheidung durchgeführt worden, wodurch sich die Rentenansprüche des Mannes reduzierten. Nun war der Mann verstorben und seine Frau, die Antragstellerin bei Gericht, erhielt eine Witwenrente. Diese wurde aber vom Versorgungsträger um 700 Euro, auf Grund des Versorgungsausgleichs der ersten geschiedenen Ehefrau, gekürzt.
Diese erste Ehefrau des Mannes war allerdings bereits vor Jahren vorverstorben, sodass sie vom Abzug nicht mehr profitieren konnte. Die Antragstellerin wandte sich an die Kanzlei Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB, die die Abänderung und Aufhebung des Versorgungsausgleichs beim AG Rockenhausen beantragten. Das Gericht gab der Witwe recht und änderte die bisherige Versorgungsausgleichsentscheidung dahingehend ab, dass der Versorgungsausgleich für die verstorbene erste Frau vollständig entfällt. Dies gilt beginnend ab dem Folgemonat der Antragstellung. Die Antragstellerin kann sich nun über eine erheblich höhere Witwenversorgung freuen.
Betroffene Witwen, deren Witwenversorgung wegen eines Versorgungsausgleich für eine bereits verstorbene frühere Ehegattin leidet, können nach diesem Urteil unverzüglich prüfen lassen, ob eine gerichtliche Abänderung Aussicht auf Erfolg verspricht.
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Tipp: Ergänzende Informationen für Rentner bei der DRV
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Als Witwe eines verstorbenen Bundesbeamten werden mir monatlich die Pensionsansprüche um 750,– Euro aus dem Versorgungsausgleich meines Mannes für die vor 12 Jahren verstorbene Ehefrau abgezogen. Ist das rechtens? Sogar Leistungen für die Pflegeversicherung weden abgezogen. An wen kann ich mich diesserhalb wenden?