Darf ein in Sachsen-Anhalt aufgezogenes Hähnchen nach dem Schlachten tiefgefroren in Stuttgart als "von regionalen Höfen" beworben und verkauft werden? Was jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand beantworten kann, musste vom Bundesgerichtshof entschieden werden – und der sagte "Nein".
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Die Verbraucherzentrale in Baden-Württemberg beanstandete die Werbung auf einer Verpackung für ein Fleisch-Hähnchen. Prominent auf der Schauseite warb der Anbieter Wiesenhof mit der Aussage "Deutsches Geflügel von regionalen Höfen". Das Hähnchen, das in einem Stuttgarter Supermarkt verkauft wurde, stammte jedoch aus Sachsen-Anhalt.
Leider erfuhren dies die Käufer nur auf den zweiten Blick, auf einem kleinen Etikett am Verschluss. Also hat die Verbraucherzentrale geklagt. Auch das Landgericht Oldenburg sah diese Werbung als irreführend an (Urteil vom 13.9.2022, Az. 12 O 112/22).
(Quelle: Pexels Lizenz)
Wiesenhof legte zunächst vor dem Oberlandesgericht Oldenburg Berufung ein und zog – nachdem das OLG die Berufung mit Beschluss zurückgewiesen hatte – mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dieser wies die Beschwerde zurück, so dass das Urteil nach über einem Jahr nun endgültig rechtskräftig ist.
Wiesenhof hat die beanstandete Werbung inzwischen geändert. Das gesamte Verfahren hat 2 Jahre beansprucht.
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Mit den gesamt angefallenen Kosten hätte man viele hungrige Mägen füllen können … !