Betriebsärzte sollen Zugriff auf elektron. Patientenakte (ePA) bekommen

Gesundheit (Pexels, frei verwendbar)Es hat nicht mal eine längere Schamfrist gegeben, bis die Schranken fallen. Gerade wurde bekannt, dass das Bundeskabinett eine Verordnung vorbereitet, die den Zugriff von Betriebsärzten auf die elektronische Patientenakte (ePA) regelt. Die Vorstellung: "Betriebsärzte sollen bald vollen Zugriff auf die elektronische Patientenakte ohne extra Zustimmung des Arbeitnehmers bekommen." Hier eine kurze Bestandsaufnahme zur ePA 3.0 samt Informationen zum Betriebsärztezugriff.

Die elektronische Patientenakte (ePA 3.0)

Ende 2024 wurde für alle gesetzlich Krankenversicherten die sogenannte elektronische Patientenakte von den Krankenkassen angelegt – sofern diese nicht von ihrem Opt-out-Recht Gebrauch gemacht haben. Meinen Informationen liegt die Opt-out-Rate im niedrigen einstelligen Bereich (ca. 6% der Versicherten).

Anfang 2025 lief dann der Testbetrieb an, der in mehreren Stufen, mit größeren Problemen, seit Oktober 2025 in den Regelbetrieb überführt wurde. Die Unterstützung der elektronischen Patientenakte ist sei Anfang 2026 verpflichtend für Leistungserbringer wie Ärzte.

Ich hatte das politische Projekt hier im Blog ja ausführlich begleitet (siehe Links am Artikelende). Dort findet sich auch der Hinweis, dass Akteure bereits auf diesen "Datenschatz" schauen (siehe Elektronische Patientenakte (ePA): Hebt Lauterbach mit Meta, OpenAI und Google den "Datenschatz").

Allerdings gibt es noch diverse Probleme. Eines ist der geringe Anteil der gesetzlich Krankenversicherten die elektronischen Patientenakte (ePA) auch aktiv nutzt (der Wert liegt nur im einstelligen Bereich). Mein Fazit im April 2026 zur ePA 3.0: Kaum Nutzen (da in der Funktionalität bescheiden), kaum Nutzung durch Versicherte, und viel Geld verbrannt. Er sich um die Sicherheit seiner Daten besorgt ist, hat ein Opt-out der ePA erklärt und wartet ab, wie sich das Ganze entwickelt. Seit Anfang diesen Jahres schnitzen die Verantwortlichen an der "Aufhübschung" der elektronischen Patientenakte (ePA).

  • Im Februar 2026 hatte Golem im Beitrag ePA soll Ersteinschätzung und Terminerinnerungen bekommen über solche Pläne der Gesundheitsministerin Warken berichtet.
  • Aus der Ärzteschaft wurde ich im April 2026 auf den Beitrag Digital-Health-Podcast: Fortschritt und Frust bei elektronischer Patientenakte von heise hingewiesen, wo es um die Frage, warum die ePA nicht genutzt wird, neue Funktionen (Medikationsplan, Push-Benachrichtigungen) und unbekannte Befugnisse der Krankenkasse ging.
  • Weiterhin wurde ich im April 2026 aus der Ärzteschaft auf eine Warnung der Verbraucherzentrale hingewiesen. Der Ärztenachrichtendienst spricht das Vorhaben der Bundesregierung an, die elektronische Patientenakte (ePA) zur zentralen Plattform der Versorgung ausbauen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht diesen Ansatz kritisch. Würden Terminvermittlung oder andere Zugänge eng an die ePA gekoppelt, drohe ein indirekter Nutzungsdruck und damit eine Aushöhlung des Widerspruchsrechts. Davor warnte der vzbv-Referent für Digitalisierung im Gesundheitswesen, Lucas Auer, im Digital-Health-Podcast.

heise hatte vor einigen Wochen dieses Interview mit einer Patientenvertreterin geführt. Deren Fazit lautete: "Wir haben bei der Digitalisierung den Überblick verloren". Sehr gut fasst auch dieser Leserkommentar bei heise zum Artikel "Viele Patienten sind überrascht, wer alles ihre ePA einsehen kann" die aktuelle Situation (wie sie mir auch von Insidern beschrieben wird) zusammen.

Einzig die Mitte Mai 2026 in diesem heise-Beitrag bekannt gewordene Entwicklung finde ich begrüßenswert. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit arbeitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) derzeit an einer gesetzlichen Regelung, "mit der klargestellt werden solle, dass die in der ePA enthaltenen Daten ausdrücklich dem Beschlagnahmeschutz unterlägen", heißt es in diesem Beitrag der Kassenärztlichen Vereinigung.

Als Highlight empfand ich auch eine Anzeige des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) zur ePA mit Warnhinweisen – hatte ich im Beitrag BfFDI-Anzeige (März 2026) klärt über die elektronische Patientenakte auf aufgegriffen.

Seit 1. Juli 2026 sind Android 13-Geräte bei ePA raus

Ein Punkt, den ich schon mal erwähnt hatte, aber kaum jemanden interessierte, ist die Unterstützung der ePA 3.0-Apps durch Smartphones. Mir war bereits vor zwei Jahren aufgefallen, dass die TK für ihre App bestimmte Android-Mindestversionen vorgeschrieben hat. Da sich die ePA am Desktop nicht verwalten lässt, wäre man auf ein iOS- oder Android-Smartphone angewesen, weshalb die Krankenkassen-App für mich gestorben war.

Nun ist der "nächste Zopf" abgeschnitten worden. Die Apothekenumschau hat es in diesem Artikel aufgegriffen. Ab dem 1. Juli 2026 sind Smartphones mit Android 13 oder älter von der ePA und dem eRezept "aus Sicherheitsgründen" ausgeschlossen. Einer der vielen Gründe, warum ich mich gegen die ePA entschieden habe.

Betriebsärzte sollen ePA-Zugriff bekommen

Gestern ist mir das nächste Thema über nachfolgenden Tweet und den Artikel Wer schweigt, stimmt zu: Betriebsärzte sollen bald die komplette Patientenakte einsehen dürfen der Frankfurter Rundschau untergekommen.

ePA-Zugriff für Betriebsärzte

Die FR strickt in der Einleitung zwar das "Märchen, dass es im Notfall schnell gehen muss und die ePA dann Leben rettet" (Notfallmediziner haben keinen Zugriff, und das hat mit dem Thema Betriebsärzte auch wenig zu tun). Aber dann schreibt die FR, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), das Einwilligungserfordernis für Betriebsärztinnen und -ärzte zu streichen (siehe Seite 139, "Zu Buchstabe B"  im PDF).

Dann könnten Betriebsärzte auch ohne Einwilligung des Versicherten auf dessen ePA-Daten zugreifen. Der Betriebsarzt könnte psychologische Befunde, Therapieberichte von Psychotherapeuten, Erkrankungen, Klinikberichtet etc. einsehen. Nur wenn der Versicherte diesem Zugriff explizit widerspricht, darf der Betriebsarzt die ePA-Inhalte nicht einsehen.

Es ist dann eine Frage der Zeit, wann Versicherungen etc. ebenfalls genau diese Zugriffe verlangen. An dieser Stelle wird erneut deutlich, warum man derzeit den Versicherten nur ein Opt-out aus der ePA 3.0 empfehlen kann. Der fehlende aktuelle Nutzen sowie die sich an allen Ecken abzeichnenden Nachteile lassen in meinen Augen wenig Argumente für die ePA übrig. Sollte sich die ePA 3.0 widererwarten, irgendwann in Zukunft als sicher, sinnvoll und beherrschbar erweisen, kann man als gesetzlich Versicherten jederzeit ein Opt-in wählen.

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68 Kommentare zu Betriebsärzte sollen Zugriff auf elektron. Patientenakte (ePA) bekommen

  1. Luzifer sagt:

    Leute war doch absehbar! Lauterbach (Datenschatz heben) hat doch klar gemacht für wenn die Daten alles sind, wollte nur keiner hören.
    Und Nein! für dich als Patient war das nicht gedacht, etwaige Vorteile sind lediglich ein Abfallprodukt! Wie Naiv kann man eigentlich sein? Und wann ist das nicht mehr Naiv sondern Dummheit?

    • Stefan sagt:

      Die Nutzung von anonymisierten Gesundheitsdaten als Gesamtheit ist doch gar nicht das Problem. Das kann durchaus einen positiven Beitrag für Forschung und der Gesundheit Aller sein. Ich denke da haben die meisten an sich auch kein Problem mit.

      Das Problem ist die technische Umsetzung und der Zweifel an der Datensicherheit und dem Datenschutz.

      • Daniel A. sagt:

        Nur, das die Daten gar nicht anonymisiert sondern maximal pseudonymisiert sind. Das ist ein Unterschied, da beim zweiten durchaus wieder auf Personen zurückgeschlossen werden kann.
        Ich weiß schon, warum ich der ePA direkt widersprochen habe.

      • Ash sagt:

        Nicht nur das. Ich wäre generell auch dafür, anonymisierte(!) (und keine pseudonymisierung) Daten der Forschung zur Verfügung zu Stellen im Dienste aller, nur leider wird es dann wieder so aussehen, das Big Tech als Datenhändler fungiert und die und Big Pharma den großen Reibach machen während die Daten-Spender davon rein gar nichts haben, außer eventuell mal ein (teures) Medikament.
        Und weder Big Tech noch Big Pharma gönn' ich auch nur ein Penny

      • Luzifer sagt:

        Doch das ist ein Problem, weil da auch google amazon usw. im Gespräch sind! Freie Forschung welche der Allgemeinheit zugute kommt, habe ich kein Problem mit, nur geht es da rein um den Profit!
        Wenn mit freien Daten geforscht wird, hat das Ergebnis auch Patentfrei zu sein! So das auch schwache Drittweltländer und Sonstige minderbemittelte Bevölkerungsschichten davon profitieren und nicht nur große Pharmakonzerne sich die Taschen vollstopfen!

  2. Horst sagt:

    Müsste der Betriebsarzt dafür nicht erstmal die Krankenkassenkarte in die Finger bekommen? Braucht er die und wofür?
    (Disclaimer: hab keine Betriebsarzt, daher hab ich keine Ahnung wie das läuft)

    • Froschkönig sagt:

      Die Frage stelle ich mir auch gerade. Es wäre dann normalerweise in Anwesenheit des Versicherten und könnte tatsächlich im Notfall nützlich für den Betriebsarzt sein. Der müsste gegenüber dem Arbeitgeber dann ja auch einer Schweigepflicht unterliegen.

    • ipsy sagt:

      Die Daten liegen doch nicht auf der Karte. Das wäre ja noch ein akzeptables Risiko gewesen. Die Daten liegen in der Gesundheitsklaut(Falschschreinung gewollt).

      • Horst sagt:

        Ja aber hat ein x-beliebiger Arzt Zugriff auf alle ePAs in DE?
        Ich denke man muss irgendwie Nachweisen das man eine x-beliebiger Person als Patienten führt und damit Zugriff auf den ePA dieses Patienten bekommt.
        Wie wird das technisch umgesetzt? Hätte jetzt gedacht per einlesen der Krankenkassenkarte (die ich nicht an den Betriebsarzt rausrücken würde, warum auch)

      • Mira Bellenbaum sagt:

        Die Karte fungiert aber als "Schlüssel" und ohne "Schlüssel" hat der gute Spion keinen Zugriff auf die ePA.

  3. R.S. sagt:

    Ich kann von der ePA auch nur abraten.
    Denn durch die Android- und iOS-Apps landen die Daten bei Google und Apple.
    Diese Geräte sind tragbare Wanzen, die alles, was man mit ihnen tut, in die USA transferieren.
    Aus Sicherheitsgründen dürften die Krankenkassen also gar keine Apps anbieten.
    Und gerade Android ist bei fast allen Geräten voller Sicherheitslücken, egal, welche Android-Version man nutzt, denn die Gerätehersteller patchen die Geräte nicht in einem angemessen zeitlichen Abstand (mindestens 1 mal im Monat! Denn auch bei Android gibt es einen monatlichen Patchday).

    • Alter Sack sagt:

      @R.S.: Dann benutzt du das falsche Smartphone: Mein Fairphone 5 mit Android 15 erhält monatliche Sicherheitsupdates.
      Das ist natürlich kein absoluter Schutz, aber um Längen besser als bei den meisten Androidgeräten!

    • PattyG sagt:

      Der ePA bereits vor längerer Zeit widersprochen. Ich sehe es genau wie Günter und viele andere hier.

      @R.S.: "Aus Sicherheitsgründen dürften die Krankenkassen also gar keine Apps anbieten."
      Sehe ich genau so.
      Inzwischen ist es aber leider schon so weit, dass der Login in Deinen persönlichen Bereich z.B. bei der DAK nur möglich ist, wenn Du die verf… DAK-App installierst.
      Nur mit dieser DAK-App ist eine 2FA beim Web-Login möglich. Also ohne DAK-App ist kein Login in deinen persönlichen Bereich bei der DAK mehr möglich!
      Dazu schreibt die DAK: "Leider können Sie persönliche Daten ohne die Registrierung in der DAK App nicht einsehen. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Gesundheitsdaten besonders zu schützen. Diesen Schutz bietet die Zwei-Faktor-Authentifizierung mittels DAK App.[…]"
      Was für ein Dreck. Das hätte man doch auch anders lösen können.
      Aber wo Bitmarck mit ihrem Identity & Access Management die Finger im Spiel hat, haben die KK vermutlich nichts mehr zum Thema Digitalisierung, Datenschutz und -sicherheit zu melden 😓
      Werde halt mit der DAK auf gewohntem Wege per E-Mail oder Kontaktformular kommunizieren. Das ist ja zum Glück (noch) möglich.

  4. Stefan sagt:

    Mich würde ja mal interessieren, ob ich der EPA erneut widersprechen muss, wenn ich die Krankenkasse gewechselt habe. Hat da jemand eine Info?

    • Bolko sagt:

      Ja, du musst erneut widersprechen.

      • peter0815 sagt:

        Und beten, dass

        a) Die Sperre im System der GKV richtig eingegeben, gespeichert und nicht wieder verändert wird

        b) Das System der ePA mit dem System der GKV synchron gehalten wird

        Bei einem Wechsel sind dabei dann durch die Datenübernahme bis zu vier unterschiedliche Systeme im Spiel wo etwas schief gehen kann.

        Ein Möglichkeit für den Betroffenen direkt in den künftig vier Systemen der ePA eine verbindliche Negativabfrage durchführen zu lassen, dass keine ePA dort angelegt ist wurde bis heute nicht vorgesehen.

        Also einfach fest dran glauben, dass dabei nichts schief gegangen ist.

      • MaxM sagt:

        @Bolko: Kann ich zur Überprüfung, ob meine EPA-Sperre aktiv ist, auch meinen Hausarzt fragen?

        Sieht er, dass für mich kein EPA angelegt ist?

  5. flo sagt:

    Wo ein Trog, da auch Schweine. Ich bin echt froh da widersprochen zu haben, die ePA ist ein Unfall mit Ansage.

  6. Keine Option sagt:

    Was kann der Betriebsarzt tun wenn er Zugriff auf die ePA hat?
    Kann es zur Kündigung kommen? Darf mein Arbeitgeber das einsehen.

    • Ash sagt:

      Nehmen wir mal an du leidest unter Depressionen oder anderen psychischen Problemen, dann könnte man dazu geneigt sein deinen befristeten Arbeitsvertrag nicht zu verlängern oder man sucht vielleicht einen Grund dich zu entlassen.
      Muss schon eine abgefuckte Firma sein wenn der Betriebsarzt sowas mit der PA bespricht aber je kleiner der Betrieb desto wahrscheinlicher.

      • Anonymous sagt:

        @Ash nicht vergessen, auch der Betriebsarzt unterliegt der Schweigepflicht. Der dürfte dem Arbeitgeber also ohne dein Einverständnis gar nix sagen, Zugriff auf die ePA hin oder her… Aber gut… hängt natürlich ganz von ab wie unsere ach so genialen Politiker das ganze im Gesetz verankern wollen…

        • Holger sagt:

          Und was ist, wenn er der Schweigepflicht nicht nachkommt? Wie will man das beweisen, wenn die Kündigung ausgesprochen wird? Man darf auch keinen Menschen töten, aber es geschieht trotzdem. Sich also auf die Schweigepflicht zu verlassen, ist in meinen Augen naiv!

        • Erwin Wecker sagt:

          Ja klar Schweigepflicht. Offiziell. Wenn ich hier immer Leute aus dem Nähkästchen schreiben lese, dann weiß ich wie geheim es überall zugeht, obwohl Verschwiegenheit doppelt und dreifach unterschrieben wurde. Menschen sind schwach (Ärzte dito).

          • TT sagt:

            das fängt schon an, wenn man als privatversicherter die zustimmung geben soll, das daten an eine abrechnungsstelle weitergegeben werden dürfen. man steht am thresen, bekommt ein ggf. hochglanzprospekt dieser abrechnungs"firma" und soll sofort und ganz ganz schnell der datenweitergabe zustimmen. da steht zwar drauf, das auch eine behandlung erfolgt, wenn man der datenweitergabe nicht zustimmt, aber wer liest das schon bis zum ende.

            also neuen termin gemacht, und dann in aller ruhe in den hintergrund dieser abrechnungsfirma eingelesen. dann gab es erst recht keine zustimmung zur datenweitergabe. die verflechtungen bis in die usa waren mir zu umfangreich. dazu eine nichtarztgeführte abrechnungsstelle.

            viele wochen später hat man gemerkt, das ich keine zustimmung erteilt hatte. extra noch einen brief bekommen, mit einem neuen hochglanzprospekt. die damen am thresen, denen ich telefonisch erklärt habe, das es keine zustimmung dafür gibt, waren hilflos und vor allem ahnungslos.

            null punkte datensachutz. als ich erklärte, das die firma, die diese abrechnungstselle gehört, im ersten Q 2026 232 mio € nettogewinn gemacht hat, und ich da nicht mitmache, war ruhe.

            irgendwie hat man jemanden gefunden, der die ICD-codes zusammengeschoben hat und eine rechnung austsellen konnte.

            kurz gesagt, die Patienten haben keine Ahnung, die Ärzte nicht und die Angstellten der Ärzte gar nicht. das problem zwischen einer ärztlich geführten und einer nichtärztlich geführten abrechnungstellen dürfte kaum jemand bewußt sein.

            und hat man seine daten da erst einmal eingespielt, egal ob gesetzlich oder privat, hat man die kontrolle darüber verloren.

            • Erwin Wecker sagt:

              Alle PKVs verwenden amerikanische Cloud-Produkte, in der Art. 9 Daten mundgerecht für die Amis abgelegt werden. Frag mal deine PKV an: Art. 15 Auskunft. Lesen und staunen.

    • Mark sagt:

      Der Arbeitgeber dürfte nach wie vor keine Einsicht in die Akte haben. Und zu Kündigungen dürfte es in dem Fall auch nicht kommen… (Denn man darf nicht vergessen auch der Betriebsarzt unterliegt der Schweigepflicht)…

      Das ganze geht wohl auch eher in die Richtung, das FALLS mal was passiert ist und es schnell gehen muss, der Betriebsarzt direkt alles sehen können soll… (ähnlich wie es damals bei Einführung hieß, dass Notärzte etc. auch Zugriff darauf erhalten sollen um im Notfall richtig agieren zu können)

      @flo hat es schon ganz richtig gesagt, "die ePA ist ein Unfall mit Ansage". Genau so sehe ich es auch und bin ebenfalls froh, der Anlage der ePA sowie der Nutzung meiner Daten selbst in anonymisierter Form zu Forschungszwecken widersprochen zu haben…

      • mw sagt:

        Das Geschwafel vom Notfall ist doch der ungeignete Versuch Dich zur Einwilligung in die ePA zu bewegen. Meine Notfallinformation stehen auf einem Zettel, den ich i. d. R. bei mir habe, eher noch als die eGK. Da steht alles drauf, deutsch und englisch, was ein Notarzt wissen muß. Nicht mehr und nicht weniger. Keine konkreten Befunde. Und eine ePA habe ich selbstverständlich nicht (jedenfalls habe ich eine Bestätigung der Krankenkasse, überprüfen kann ich das leider nicht). Mein Btriebsarzt bessert mit der Tätigkeit seine Rente auf und scheint schon ziemlich senil zu sein. Er ist nicht vertrauenswürdig und daher erhält er von mir keinerlei Gesundheitsinformationen über die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen fürs Führen des Dienstwagens hinaus. Die geringe Widerspruchsrate zeigt mir, das der Großteil der Bevölkerung gar nicht versteht umd was es geht.

    • Günter Born sagt:

      Aktuell wird mir hier zu viel am "grünen Tisch" diskutiert. Natürlich hat ein Betriebsarzt eine Schweigepflicht. Und formal wird der Arbeitgeber auch keinen Zugriff auf die ePA haben (jedenfalls jetzt noch nicht, wenn der Entwurf des Ministeriums so umgesetzt würde). Aber:

      – Was, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zum Betriebsarzt schickt, um bestimmte Tauglichkeiten festzustellen oder über eine unbefristete Beschäftigung zu entscheiden und der Arzt auf irgend eine 20 Jahre zurück liegende Erkrankung stößt?

      – Das Thema "Amtsarzt", der bei Verbeamtungen eine Aussage treffen muss, lasse ich mal außen vor (man müsste wissen, ob diese von der geplanten Verordnung inkludiert sind).

      Und der Beitrag hat ein Ziel: "Aufzuzeigen, wohin die Reise geht". Vor ca. drei Jahren poppte ein TV-Beitrag in den öffentlich rechtlichen Medien auf, in dem es um Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen ging. Einfach die Pressemitteilung des dkfz aus 2023 zum Thema "Recht auf Vergessen" lesen. Wer sagt mir denn, dass die Thematik aus obigem Beitrag nicht in 5, 10 oder 15 Jahren relevant ist?

      Viele laufen blauäugig durch die Welt und glauben den rosaroten Versprechen "ePA hilft im Notfall". Gleichzeitig jubeln einige über KI. Ich bekomme mit, wie KI (ist doch ein Segen) im Medizinbereich vordringt. Ein PVS, wo dessen Entwickler plötzlich KI rein pfuscht, und bei Ärzten für die Zustimmung wirbt, dass die Daten ausgeleitet werden dürfen, ist keine "Fata Morgana" mehr. Doctolib, arbeitet m.W. an einer KI-Integration und drängt in die PVS – dann kriegen die im dümmsten Fall alles mit, was da bei einem Arzt läuft. Ist im ersten Augenblick unabhängig von der ePA. Aber der Versicherte mit ePA-Historie über 20 Jahre "füttert" dann diesen Moloch weiter.

      Wer sagt mir denn, ob in fünf Jahren der Betriebsarzt noch technisch so unabhängig ist, dass keine Daten der ePA, die eine KI bei ihm "gesehen hat", niemals an Dritte gehen?

      Einfach das Denken einschalten, die Entwicklung und die Implikationen bedenken und dann auf informierter Basis eine Entscheidung treffen, würde schon arg helfen. Ich habe immer gesagt: "Falls die ePA mal wirklich funktional und sicher implementiert ist und ich Zugriffsberechtigungen sicher und granular auf einfache Weise verwalten kann, denke ich über ein Opt-in nach. Bis dieser Zustand erreicht ist, wähle ich das Opt-out für die ePA, und lasse andere Versuchskaninchen spielen". Aber es muss jeder für sich eine Entscheidung treffen.

      Ich habe bzw. organisierte mit meiner Frau die medizin. Versorgung von zwei nahen Angehörigen (mittlerweile nur noch eine Person, die zweite ist verstorben). Gespräch bei der Anamnese eines Arztes "das, was wir jetzt besprochen haben, schreibe ich jetzt mal nicht in den Arztbrief, das bekommen Sie nie wieder aus den Akten raus, und das wird der Person auch in 20 Jahren noch Probleme bereiten" (war auch auf Behörden gemünzt, die Akteneinsicht fordern).

      War für mich der finale Weckruf, da sehr genau hinzuschauen (auf Fragen der Art "ist der Inhalt der ePA vollständig, technisch und medizinisch korrekt , und auch praktisch handhabbar" gehe ich schon gar nicht ein, wer da genauer hin schaut, könnte das Grauen bekommen, einfach mal das Stichwort "ein Facharzt bekommt ein paar Euro, wenn er eine ePA mit "Diagnosen befüllt" in die Debatte geworfen – O-Ton eines pensionierten Hausarztes, den ich vor einigen Wochen im Wald getroffen habe "die Fachärzte bekommen ein paar Euro, um die ePA zu befüllen und die Drecksäcke stellen dann ihren Mist in die Akte ein").

      Ich sehe speziell das Problem der Eltern, die heute für ihre Kinder über Dinge entscheiden, die diesen in 20, 30, 40 Jahren massiv auf die Füße fallen können. Da hätte es imho ein Opt-in geben müssen (die Politik schreibt sich doch allerorten "Kinderschutz" auf die Fahnen). Momentan hat man noch das Glück, dass man einer bestehenden ePA jederzeit widersprechen kann und diese (rechtlich) von der KK gelöscht werden muss.

      • Martin S. sagt:

        Darf man fragen welches PVS das war?

        • Günter Born sagt:

          Setze [hier] einfach einen beliebigen Namen ein. Ich bin nicht der Spezialist für so etwas – aber überall, wo ich mal "a bisserl näher" drauf schauen durfte, ergibt sich ein ähnliches Bild. Gab hier mal eine dreiteilige Artikelreihe zu fetten Sicherheitsproblemen bei einem PVS – hatte den Landesdatenschutzverantwortlichen eingeschaltet – und erst als da DSGVO-mäßig die Hütte brannte, wurde nachgeflickt.

          Kurze Zeit später fiel mir der nächste Kandidat in einer geschlossenen PVS "Selbsthilfegruppe" auf (wird von einem Arzt betrieben). Habe den "fetten Bock" nicht thematisiert, weil ich vom Gruppenbetreiber gebeten wurde, die Füße still zu halten. Der Person flatterten zyklisch Anwaltsschreiben auf den Tisch, mit dem Ukas keine Informationen öffentlich raus zu geben – statt dass der Hersteller die haarsträubenden Sicherheitsprobleme beheben würde.

          Und immer, wenn ich mal so einen Infosplitter hier im Blog thematisiere, schlagen die Mails der Art "das ist bei xxx doch genau so" bei mir ein.

          Lässt Du die obigen Zeilen mal Revue passieren, dürfte klar sein, dass ich a) nicht Ross und Reiter nenne und b) da draußen "arg viel Eye-Candy" der Art 'kuck mal hier, alles passwortgesichert und abgedichtet" betrieben wird, wo der Interessierte mal schnell auf eine ungeschützte Datenbank zugreifen und alle Daten einsehen kann.

          Ich will nicht ausschließen, dass es da draußen "das PVS" gibt, was alles super funktional, sicher und was weiß ich was, abdeckt. Noch kenne ich es nicht. Ich hatte in einem anderen Kommentar den "Hausarzt im Ruhestand" thematisiert – wir kennen uns, seit die Kids im Kindergarten waren (wusste damals nur nicht, dass das ein junger Arzt war). Der Doc hat einen jungen Kollegen gefunden, der seine Praxis übernommen hat. Da sind alle Handakten digitalisiert, es stehen Macs herum und das PVS läuft auf macOS (der junge Arzt ist der Apple-Welt verhaftet).

          Bisher halte ich viel von dem Arzt – aber nur zwei Infosplitter: Beim letzten Termin zur Blutabnahme meinte die medizinische Fachangestellte "Muss mal schauen, ob der Computer will". Ich so "Oh, hängt KIM wieder?" Sie so "nein, aber wenn das Internet ruckelt, kommen wir nicht in das System rein". Riecht mir arg nach PVS in der Cloud …

          Eine Woche später beim Doc "wäre ich mit dieser oder jener Untersuchung nicht wieder dran?" Kurze Nachschau in meiner Akte auf dem PVS – letzte Untersuchung war 2021 – ja, ich stelle ihnen eine Überweisung aus. Meine Frau so: "Das stimmt nie und nimmer …".

          Da die Ärzte alle Doctolib-süchtig sind ist meine Frau beim Mittwochs-Marktbesuch schnell in der Praxis des Facharztes vorbei und wollte einen Termin vereinbaren. Wäre frühestens im Dez. 2026, da kein Notfall. Medizinische Fachangestellte: "Moment, ich schaue schnell. Ihr Mann war 2023 letztmalig bei uns …". Ich habe jetzt den Arztbrief in Kopie, keine Ahnung, wer die falschen Daten in meine Akte beim Hausarzt eingetragen hat. Aber nur, weil das digitalisiert wurde, ist der Inhalt nicht richtiger – und das könnte bei der ePA auch passieren. Ich warne an dieser Stelle vor der Technik- und Aktengläubigkeit. Ist wie bei KI-Ergebnissen: Im Grunde müsste man jegliche präsentierte Information hinterfragen, wenn man sie nicht sofort selbst als zutreffend und plausibel klassifizieren kann. Den Arztbrief eines Fachkollegen, dem man den Patienten zur Abklärung von Beschwerden überwiesen hat, wird man anders bewerten müssen, als irgend ein uralter ePA-Befund vor 20 Jahren – es sei denn, es ist ein Kette an Informationen zu einem Krankheitsverlauf (womit wir bei der Plausibilität sind).

          Da ich hier aber einen IT-Blog und keinen PVS- oder ePA-Blog betreibe, bleibt es bei kurzen Ausflügen und Informationssplittern. Und obige Anekdoten kann man als "Geschichten aus dem Paulanergarten" deuten – aber Martin Luther meinte schon "schau dem Volk auf's Maul, dann weißt Du, was in der Welt ab geht". Recht hatte er, der Martin.

      • Holger sagt:

        Bravo Günter!
        Es ist an der Zeit, dass die Menschen mal langsam wach werden…

      • noway sagt:

        Danke, Günter.

        Das muss so klar gesagt werden.

  7. robbi sagt:

    Der hat ja bereits Zugriff bevor es überhaupt dein Arbeitgeber wird/ist😨

  8. Mark sagt:

    Was bin ich froh, der ePA in Gänze widersprochen zu haben. Meine Akte wurde nachweislich von meiner Krankenkasse gelöscht.

    Finde es sowieso aktuell sehr spannend, das zwar nur ein kleiner Teil (einstelliger Prozentbereich) der ePA widersprochen haben, ABER gleichzeitig die ePA nur von einem kleinen Teil (ebenfalls einstelliger Prozentbereich) überhaupt genutzt wird! Heißt, es existieren bei den Krankenkassen derzeit viele Karteileichen! Und wirklich zwingen die ePA zu nutzen können sie niemanden, auch wenn sie es wahrscheinlich gerne würden!

    Dem gegenüber stehen allerdings die technischen Hürden (allein die ePA einzurichten ist eine Vollkatatstrophe) und Voraussetzungen… Mal gespannt wohin sich das noch entwickelt…

    • Holger sagt:

      Achtung Mark, Merz hat vor einiger Zeit bereits gesagt, er fände es gut wenn die Verweigerer dann mehr bezahlen…Dann wird Datenschutz ein Thema des persönlichen Vermögens.

    • mw sagt:

      Bei der Krankenkasse arbeiten auch nur Vollpfosten. Ich habe bereits eine Willenserklärung gegen die ePA abgegeben, bevor das gesetz wurde. Dann verlangt die TK doch allen Ernsten ich müßte nochmal widersprechen. Eine Willenserklärung ist eine Willenserklärung und sie gill solange sie nicht widerrufen wird oder durch einen gegenteilige Erklärung ersetzt wird. Das ware eine etwas längere Diskussion mit der Kasse, bis sie mir betstätigt haben keine ePA für mich anzulegen. Die arbeiten mit allen Tricks Dich zur ePA zu bewegen. Auch im eRezept sehe ich keinen Vorteil. Ich will sehen, was der Arzt verordnet, bevor ich zur Apotheke gehe. Es gab schon einige Fälle, wo das Rezept dann im Aktenvernichter landete, denn ICH ganz allein bestimme, was ich meinem Körper zuführe.

  9. Georg S. sagt:

    Wann wird die ePA für die Arbeit- und Jobcenter geöffnet und der Widerspruch zur ePA zeitlich befristet?

    Ersteres ist mir egal, da ich mit Hilfe des VdK wegen voller Erwerbsminderung mittlerweile Rente erhalte. Von der Antragstellung bis zum Rentenbescheid vergingen über 5 Monate!
    14 Tage nach Erhalt des Rentenbescheids lud mich der Sachbearbeiter des Jobcenters ein, um über meine "berufliche Zukunft" zu sprechen! Angeblich ist die Kopie des Bescheids bei ihm nie eingetroffen; eine zweite Kopie, gleichzeitig per Post verschickt, hat die "Leistungsabteilung" erhalten und mir das weitere Procedere erklärt.

  10. PattyG sagt:

    Hier die bisherigen Erkenntnisse aus meinen Gesprächen mit Mandant:innen (zwei niedergelassenen Ärzt:innen und einem Chirurgen in der Notaufnahme). Ich halte die Aussagen dieser Menschen für gesichert, da ich sie sehr viele Jahre betreut habe.
    Ich bewerte hier rein gar nichts, sondern dokumentiere aus fachlicher Sicht:

    – der Zugriff auf die ePa ist nur mit elektronischer Gesundheitskarte (eGK) samt dazugehöriger PIN möglich (eGK = physischer Schlüssel -> Einstecken der eGK in das Kartenterminal der Praxis)
    (Ausnahme: Eine digitale Freigabe, die man dem behandelnden Arzt/der Praxis vorab über die ePA-App erteilt hat)
    – die Ärztin oder der Arzt nutzt dafür einen eigenen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA – Ausweis im Scheckkartenformat mit PIN) sowie eine Institutionskarte der Praxis (SMC-B). Ohne diese medizinischen Schlüssel bleibt die ePA gesperrt
    – Arztpraxen & Kliniken haben 90 Tage ab Stecken der Karte Zugriff auf alle freigegebenen(!) Dokumente (Befunde, Arztbriefe, Laborwerte)
    – Apotheken haben 3 Tage ab Stecken der Karte nur Zugriff auf die Medikationsdaten zur Arzneimittelsicherheit

    Nach Ablauf dieser Frist (z. B. nach 90 Tagen) erlischt der Zugriff der Praxis automatisch. Die Praxis kann die Daten erst wieder einsehen, wenn die Karte dort erneut gesteckt/eingelesen wird

    Zusätzlich hat man noch folgenden Möglichkeiten, den Zugriff auf die ePA einzuschränken:
    – der 90-Tage-Zugriff einer spezifischen Praxis lässt sich auf z. B. 1 Tag oder 1 Woche verkürzen
    – es ist möglich, bestimmten Praxen oder Ärzten den Zugriff komplett zu verbieten
    – sensible Dokumente (z. B. einen psychotherapeutischen Befund) lassen sich als "privat" markieren. Der Arzt sieht dann überhaupt nicht, dass dieses Dokument existiert

    Nun zum Notfallszenario:
    Wenn jemand bewusstlos verunglückt und auch noch die eGK nicht mitführt oder die Rettungskräfte finden diese nicht sofort, greift das gesetzlich geregelte Notfalldatenmanagement (NFDM) innerhalb der ePA. Der Ablauf: Notärzte und Rettungskräfte im Krankenhaus können in akut lebensbedrohlichen Situationen die ePA auch ohne Ihre Karte freischalten.
    Der Zugriff ist technisch nur mit einem speziellen Notfall-Heilberufsausweis (eHBA) des Arztes möglich. Jeder dieser Zugriffe wird unlöschbar und sekundengenau in der ePA protokolliert, sodass im Nachgang strafrechtlich geprüft werden kann, ob wirklich ein echter Notfall vorlag.

    In der ePA(-App) gibt es ein lückenloses Protokoll, in welchem man auf die Sekunde genau sehen kann, welcher Arzt oder welche Apotheke ein Dokument hochgeladen, gelesen oder gelöscht hat.
    Möchte man ganz sicher gehen, entzieht man den entsprechenden Ärzt:innen einfach die Rechte in der ePA.

    Das Thema Betriebsarzt ist übrigens im Zusammenhang mit der ePA extrem sensibel, da hier medizinische Versorgung und Arbeitsplatz aufeinandertreffen.
    Der Betriebsarzt ist jedoch ein unabhängiger Mediziner, der wie alle anderen Mediziner der ärztlichen Schweigepflicht (§203 StGB) unterliegt.
    Bei Verstoß drohen Geldstrafen oder bis zu einem Jahr Gefängnis und in der Regel der sofortige Verlust der Approbation (Berufsverbot).

    Der Arbeitgeber hat laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) keinerlei Rechtsgrundlage, um medizinische Details wie Diagnosen, Laborwerte oder Befunde einzufordern. Bei Tauglichkeitsuntersuchungen (z. B. für den Führerschein oder Arbeiten in luftigen Höhen) erhält der Arbeitgeber vom Betriebsarzt lediglich ein binäres Ergebnis: „Geeignet" oder „Nicht geeignet". Warum man eventuell nicht geeignet ist, erfährt der Arbeitgeber niemals.

    Ich möchte noch darauf hinweisen, dass Ärzt:innen sich permanent in einem Spannungsfeld zwischen der Pflicht zur Hilfeleistung und dem rechtlichen Risiko, bei Fehlern oder Pflichtverletzungen persönlich zur Rechenschaft gezogen zu werden, bewegen:
    Zivilrecht (z.B. Behandlungsfehler §630 BGB / §280 BGB etc.), Strafrecht (z.B Verletzung von Privatgeheimnissen §203 StGB, Fahrlässige Körperverletzung / Tötung §229 StGB / §222 StGB, Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse §278 StGB etc.) und Berufs-/Verwaltungsrecht (Entzug der Approbation §5 BÄO, Verlust der Kassenzulassung §95 SGB V etc.)

    Zwei Beispiele aus der Praxis für Interessierte:

    – Schweigepflicht vs. Offenbarungspflicht: Erfährt ein Arzt von der Planung einer schweren Straftat (z. B. Terroranschlag, Mord), bricht §138 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftaten) die Schweigepflicht. Auch das Recht zur Offenbarung bei akuter Gefahr für Leib und Leben Dritter (z. B. hochgradig fahruntüchtige Patienten, die weiter Auto fahren wollen) ist über den rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB) geregelt

    – Wille des Patienten vs. Lebenserhaltung: Behandelt ein Arzt einen Patienten gegen dessen erklärten Willen (z. B. Missachtung einer gültigen Patientenverfügung nach §1827 BGB), macht er sich trotz gelungener Lebensrettung wegen eigenmächtiger Heilbehandlung und damit wegen Körperverletzung strafbar

    Ich möchte mit meinen o.g. Ausführungen nur erläutern, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Arzt oder Ärztin das Risiko eingehen würde, gegen geltendes Recht zu verstoßen und sich somit selbst "ans Messer zu liefern".
    Ein Betriebsarzt, der also dem Chef irgendwelche Details zu seinem Mitarbeiter "steckt", ist so gut wie "erledigt".
    Denn irgendwann kommt alles raus … ich weiß, wovon ich rede 😉

    • TT sagt:

      danke für das umfangreiche. das ist es wert, noch mehrmals gelesen zu werden.

      betriebsarzt. klaro, schweigepflicht. wenn aber neulinge zu beginn zum betriebsarzt müssen, damit der die tauglichkeit für die arbeitsstelle diagnostiziert und nebenher irgendwelche "sachen" aus der vergangenheit erfährt, so muß der das dem chef ja nicht mitteilen, das berühmte daumen hoch oder daumen runter reicht da vollkommen aus. der datenchutz ist gewahrt und der möglicherweise gesundheitlich problematische potentielle mitarbeiter bleibt draußen.

      • Froschkönig sagt:

        Und welche "Sachen" sollen da in der ePA stehen? Strafrechtliche Sachen zum Beispiel nicht.

        Ich frage mich, auch weiter oben, was für Vorstellungen die Leute so haben. Manche Leute (hier) sind mit den ganzen Zusammenhängen echt überfordert. Bildung tut echt Not, in dieser komplexen Gesellschaft!

        Danke an PattyG für die Einordnung.

    • Christian sagt:

      Der Gematik traue ich genauso weit, wie ich sie werfen kann. Einfach mal auf Leute hören, die Ahnung von der Technik haben:

      https://media.ccc.de/v/39c3-schlechte-karten-it-sicherheit-im-jahr-null-der-epa-fur-alle#t=1127

    • Luzifer sagt:

      Aha und vom Skandal der vom CCC aufgedeckt wurde hast du nix mitbekommen?
      Sowohl Kartenterminal wie auch Heilberufsausweis und Gemantik Terminal konnte man einfach so auf dem Gebraucht/Schwarzmarkt bekommen!
      (nach kurzer Recherche immer noch möglich trotz Aufdeckung)
      Das man die ePA Karte mal eben innerhalb Sekunden kopieren kann ebenso wenig.
      Die Gemantik mit ihren Schwachstellen ist auch ein gerngesehenes Objekt beim CCC und auch hier bei Born!

      JA ich vertraue meinem Hausarzt und auch den meisten Ärzten mit denen ich bisher zu tun hatte. Aber ein Arzt ist kein Gott in weiss, Schwarze Schafe gibt es überall, ist auch nur ein Mensch!
      Falsche Abrechnungen, Korruption, Missbrauch, sogar "Todesengel" alles schon dagewesen! Mensch bleibt Mensch und die Gattung ist mit "Gewissen" weit gestreut ausgestattet.

      Recht blauäugig du bist ;-P

      • Fritz sagt:

        Ja, und?

        Ein Mobiltelefon bekomme ich auch auf dem Gebrauchtmarkt.
        Wenn ich Glück habe, steckt noch die SIM des Vorbesitzers drin und ich kann anonym (pseudonym unter seinem Namen) telefonieren.
        Ist es eine Prepaid, kann ich sie beliebig aufladen und weiterbenutzen.
        Natürlich gibt es auch einen Schwarzmarkt, auf dem ich das Paket Handy+Karte genau so bestellen kann.

        Mit den Terminals, Connectoren und Karten ist es genau das gleiche.
        Wenn ein Arzt seine Praxis aufgibt, ist es meist nicht der erste Gedanke, das alles bei der Gematik abzumelden.
        Lieber wird das "teure Geraffel" auf eBay oder im nächsten Computerladen vertickt und findet dann seinen Weg.

        Ein Arzt und seine Angestellten haben eine medizinische Ausbildung, keine in IT und Computersicherheit.
        Der teure (Stundensätze >> 100€) externe Dienstleister wird nur herangezogen, wenn "die Hütte brennt" und hat oft genug in den nächsten Tagen keine Termine mehr frei.

        Also wird selbst gebastelt (Arzt: Ich habe studiert, also werde ich das schon selbst hinkriegen, so schwer kann das nicht sein) bis es irgendwie funktioniert, ohne auf Sicherheit zu achten.

        Insbesondere nicht, was mit den Altgeräten passiert, die "gefühlt", da sehr teuer bezahlt, eh dem Arzt gehören.

        Noch ein anderes Beispiel:

        Für den Konnektor gibt es zwei von der Gematik dokumentierte Betriebsvarianten.

        Die erste ist der sogenannte Reihenbetrieb (seriell).
        Dabei wird der gesamte Datenverkehr der Praxis durch den Konnektor geschleust und (sofern erforderlich) durch einen "sicheren Internetservice" (SIS) weitergeleitet, wenn er die Gematik nicht betrifft – z.B. Mail.

        Der zweite ist eigentlich nur für Großpraxen/MVZ gedacht und heißt Parallelbetrieb. Dabei wird der Konnektor einfach als zusätzlicher Router mit ins Netz gehängt und managed nur den Verkehr zur Gematik, der Rest des Netzes bleibt offen.

        Rate mal, was die Dienstleister vor Ort fast ausschließlich installieren.

        Keiner hat Lust, sich in ein vorgefundenes Bestandsnetz hineinzudenken und den Leuten zu erklären, warum bestimmte Webseiten und Dienste nicht mehr gehen, weil sie von der Firewall der Gematik geblockt werden. Also Augen zu und Scheunentor offen.

        Leichtes Spiel für den CCC.

        • Luzifer sagt:

          Echt jetzt du vergleichst Handy eines DAUs, welcher unfähig ist das sauber zu löschen, mit höchst persönlich/intimen Arztdaten?

          ohne Worte!

          • Ömmes sagt:

            Lustig, dass ausgerechnet du dich beschwerst.

            Das ist in etwa so wie deine konstruierten und weltfremden Szenarien, die du hier dauernd reinwirfst.

          • noway sagt:

            Ärzte sind Ärzte… und keine ITler… ich erwarte da ehrlich gesagt gar nichts.

          • Fritz sagt:

            Ich habe – zum einen – von einem Handy und SIM-Karte geredet.

            Auf der Karte ist allenfalls ein kleines Telefonbuch gespeichert, aber sie ist der Schlüssel zum Telefonanschluß des Nutzers.

            Andererseits habe ich (wie Du auch) von Terminals, Konnektoren und Karten (wie dem Heilberufsausweis oder der Praxiskarte) geredet. Da stehen keinerlei intime Arztdaten drauf (gut, vielleicht ein Foto und der Geburtstag), aber sie stellt ebenfalls einen Schlüssel dar – zu den Daten der Praxis und ihrer Patienten.

            Insofern finde ich die Analogie schon ganz passend.

            Um ein möglicherweise vom Vorbesitzer nicht vollständig gelöschtes Smartphone ging es nie.

    • Günter Born sagt:

      Ich denke, wir sind bei der technischen Beschreibung der Abläufe und Zugriffe beieinander.

      Wo ich a bisserl konsterniert bin, sind immer die Aussagen "zum Notfallszenario". Da wird immer was konstruiert, wo ich mich mit meinem bisschen Verstand arg schwer tue, zu folgen.

      – Ich verunglücke und habe die eGK dabei – die Notfall-Sanitäter vor Ort haben m.W. KEINEN Zugriff auf die ePA (ist technisch nicht vorgesehen)
      – Ich liege nicht ansprechbar verunfallt in der Klinik, kein eGK in Sicht, niemand weiß, wer ich bin. Und der Arzt greift auf das "gesetzlich geregelte Notfalldatenmanagement (NFDM) innerhalb der ePA" zu? Really?
      – Ich liege nicht ansprechbar, schwer verletzt in einer Unfallklinik, und der Arzt hat theoretisch Zugriff auf die ePA, aber es muss alles schnell gehen, weil Patient in Schock. Ich habe gewisse Schwierigkeiten mit der Vorstellung "eh Schwesta, gugge doch mal ob der Born Hauschnupfen hat und was es sonst noch für Wehwehchen gibt". Der wird nach seinen erlernten Notfallroutinen vorgehen.

      Abseits der Frage, fände man in der Eile die Informationen, die man sofort bräuchte, gilt: Der Arzt bleibt für sein Handeln immer verantwortlich. Vor einer Transfusion von Blutplasma wird er immer eine Blutgruppenbestimmung machen. Jeglicher Schritt in der Notfallmedizin dürfte nach Leitlinien und entsprechenden Routinen ablaufen (auch um das medizin. und juristische Risiko zu minimieren). Da bleibt wenig Platz für ePA-Aktenstudium, mag mich aber täuschen.

      Ich erinnere mich an Behandlungen, wo der Arzt kam "ich bin …, Sie sind …? Ich bin hier, weil wir heute den Eingriff … vornehmen, ist das richtig?" Bei Eingriffen wird vorher ggf. der Körperteil optisch markiert, auf dem Op-Tisch wird dann nochmals gefragt "Sind Sie …? Wir machen jetzt das …, ist das richtig". Da geht keiner nach "eh, da hab ich ne ePA auf dem Screen, Patient ist männlich, 70 Jahre, schwanger, wisst ihr jetzt?".

      Zu den seltenen Fällen: "Eh Alder, isch hab Penicillin-Allergie" – In meinem Geldbeutel gibt es einen Notfallausweis aus Papier – wo ich die Medikamente, was zu beachten ist, und wer zu benachrichtigen ist, selbst mit Kugelschreiber eingetragen habe. Diesen Vordruck kann jeder bei der Krankenkasse herunterladen und ausfüllen. Gibt es seit vielen Jahren – plain & easy. Ließe sich sogar vom Arzt auf die eGK als Notfalldatensatz schreiben – aber wozu der Aufwand?

      Ich drücke es mal plastisch aus – bitte nicht als persönlicher Angriff werten: Da wird ein technisches Vehikel bemüht und es werden Fälle konstruiert, um der ePA einen Anstrich von Sinnhaftigkeit zu geben. Ich mag gar nicht ausschließen, dass es am Ende des Tages sinnhafte Fälle geben wird. Aber das, was ich so an Informationssplittern zu sehen und zu hören bekomme (auch aus der Ärzteschaft), deutet ich nicht als "wir marschieren ganz stramm und fix auf ein tolles System zu, was uns hilft".

      Wir haben PVS, die in den 90er Jahren gestrickt wurden – wer unter die Haube schaut, kriegt das Grauen. Ich bin gelegentlich Gast bei Online-Veranstaltungen und schaue auch über eine Gruppe zu einem PVS. Was ich da so mit bekomme, deute ich nicht als "wir sind auf einem guten Weg".

      eRezept und eAU scheinen ein Erfolg zu sein – bei der ePA habe ich meine Zweifel, dass sich der Erfolg kurzfristig einstellt. Und damit sind wir wieder beim einem Satz: "Ich warte mit der ePA 3.0 ab, bis das Teil funktional, sicher und nützlich ist – dann lässt sich die ePA-Akte immer noch per Opt-in von der gesetzlichen Krankenkasse anlegen".

      Denn man sollte immer im Hinterkopf behalten: Alles, was in die ePA wandert, geht in Zukunft an den European Health Data Space (opt-out nicht vorgesehen). Und was da in Zukunft alles mit den Daten gemacht wird, kann von uns doch niemand voraussagen. Schaut euch die Charade der EU in Sachen Altersverifikation, Chat-Kontrolle etc. an. Wer garantiert mir denn, dass nicht plötzlich auf alles, was im European Health Data Space (EHDS) steckt, eine dieser Super AI-Lösungen a la Anthropic oder OpenAI angesetzt wird, um diese "seltene Krankheit" endlich zu finden. Oder wir lassen mal Palantir auf diese Daten los – mal schauen, was die an Verknüpfungen finden. Natürlich alles zum Wohle des Individuums. Sind jetzt nur einige ganz schmale Ausschnitte aus meinen Gedanken zum Thema – Fragen falscher Daten / Diagnosen, der Datensicherheit etc. habe ich noch nicht mal angesprochen.

      Es ist der Fetisch "Digitalisierung ist modern", der da aufs Schild gehoben wird. Digitalisierung ja, aber erst, wenn die Prozesse dafür geeignet und nicht kaputt und die System auch geeignet sind.

      • R.S. sagt:

        Für ein Notfallscenario ist ein SOS-Anhänger die sinnvollste Lösung.
        Das Ding ist wasserdicht und es steckt ein mehrsprachiger Zettel drin, auf dem die für einen Notarzt wichtigen Gesundheitsdaten wie Blutgruppe, Allergien und Medikamenten-Unverträglichkeiten drauf stehen.

        Und so etwas kann lebensrettend sein.
        Man stelle sich vor, man kommt mit einer Sepsis in die Notaufnahme und der Notarzt will einem Penicillin spritzen.
        Das kann tödlich enden, wenn man eine Penicillinallergie hat.

      • Fritz sagt:

        Genau die kaputten Prozesse sind das Problem.

        Ich betreue ein älteres und schon etwas dementes Familienmitglied.
        Aus verschiedenen Überlegungen (insbesondere das "Notfallszenario") hatte ich damals für diesen Angehörigen entschieden, daß eine eGA angelegt wird (ich selbst habe aus verschiedenen Gründen keine).

        Neulich stand ein Zahnarztbesuch an, bei dem leider auch ein abgebrochener Trägerzahn des Gebisses gezogen werden mußte.
        Ich habe dieses Familienmitglied begleitet und zur Aufklärung vor der Anästhesie gehört auch die Frage nach Medikamenten.

        Meine Aussage "schauen Sie in die Patientenakte, der Arzt hat den Medikamentenplan erst vor einem Monat aktualisiert" führte nur zu großer Überraschung und Unverständnis.

        Es endete damit daß ich den ausgedruckten Medikamentenplan auf den Tisch legte, der von der Sprechstundenhilfe wieder gescannt und digital ins Praxissystem eingepflegt wurde.

    • R.S. sagt:

      Theorie und Praxis treffen bei der Schweigepflicht aufeinander.
      §203 StGB ist übrigens auch der Paragraph, der beim Bankgeheimis greift.
      Zusätzlich kommt da noch §204 StGB hinzu.
      Und einen Verstoß dagegen habe ich schon selbst erlebt.
      Als ich davon erfahren habe, war ich innerhalb von Tagen mit meinem Konto bei einer anderen Bank.

    • Erlenbein sagt:

      Danke für diese ausgiebige Schilderung, ist sehr interessant mal sowas zu lesen.

  11. peter0815 sagt:

    Hier steht vieles was nur einmal für ePA 1.0/2.0 galt.

    Technisch reicht jeder/s Institutionsausweis oder -zertifikat SM(C)-B alleine für den Zugriff auf jede ePA und man benötigt die PIN dazu nur einmalig zur Inbetriebnahme. Aber nicht mehr für jeden eigentlichen Zugriff auf eine ePA erneut.

    Betriebsarzteinrichtungen können derzeit technisch nicht zugreifen, weil ihre SM(C)-B Zertifikate dafür nicht ausreichen. Wenn sie überhaupt eines für nicht wenig Geld kaufen um Zugriff auf die TI zu haben.

    Einen HBA mit PIN braucht man seit ePA 3.0 nur noch zum rein optionalen Signieren von Dokumente.

    Was man darf oder nicht interessiert Angreifer nicht. Die machen was technisch möglich ist.

    Nachträglich aufgeklebte Pflaster schützen die ePA gegen technischem Missbrauch nur sehr bedingt:

    Kompromitierte Zertifikate können in der TI nicht zuverlässig gesperrt werden, weil OCSP nur verwendet wird solange die entsprechenden Server auch funktionieren und erreichbar sind. Sonst hat man trotzdem damit Zugriff.

    Dass Prüfungsnachweise mit denen man auch nur den Zugriff mit einem beliebigen SM(C)-B auf eine eGK nachweisen kann nur 20 Minuten lang gültig bleiben steht zwar mittlerweile als Forderung in der entsprechenden gemSpec. Es ist deshalb aber noch lange nicht flächendeckend realisiert.

    Dass man neben der KVNR auch den Versicherungsbeginn und die Straße der Wohnadresse kennen muss können einzelne Krankenkassen weiterhin vorübergehend abschalten.

    Schutzmaßnahmen an die sich Böswillige halten müssen damit sie funktionieren sind ein schlechter Scherz.

    Das alles ist derzeit kein stabiler Käse mit Löchern, sondern nur schmieriger Schmelzkäse.

  12. Dikkie sagt:

    Und jetzt die Preisfrage: Was glaubt Ihr warum es die ePA nicht für Privat Patienten gibt? Na?

  13. Bediener1 sagt:

    Als Ex-Arbeitgeber im medizinischen Bereich habe ich noch mal auf die Grünen Durchschlagformulare des "Arbeitsmediziners" den ich als Arbeitgeber ja bezahlen muss, samt seiner Rechnung in der spezifiziert ist, welche Untersuchungen und Tests (natürlich ohne Ergebnis) durchgeführt wurden.
    In meinem Bereich ist eine Prüfung nach "Bio-Schadstoff…Blablala (wenn Schwangerschaft…; nicht gegeben; auch in einer Kunstakademie (wegen der potentionell schaedlichen…).
    Dann die Eignung im speziellen medizinischen Bereich (vier Kästchen zum ankreutzen; zuletzt keines angekreutzt, nur Untersuchung durchgeführt…).
    Als Arbeit und "Brötchengeber" zur Einstellungsuntersuchung würde ich diese zusammen mit den vier Kästchen im analogen Duchschlagformular zum Bestandteil des Arbeitsvertrages machen.
    Im Extremfall müsste der Arbeitgeber wegen der vier nicht ausgefüllten Kästchen, kündigen und wenn möglich, die Person in einen anderen alternativen "potentionellen" Bereich, z. B.: Verwaltung, Marketing… versetzen…
    Bei einem langjährigen Angestelltenverhältnis, würde mich die Rechnung über die durchgeführten Infektionstests mißtrauisch machen… Darf ich /man (potentiell /arbeitsrechtlich nachfragen…???).
    Das Problem mit der ePA ist analog: Gibt es innerhalb der ePA einen "Virenschutz", jede PDF-Datei, jedes "Röntgenbild" kann (potentiell) schädliche Vulnerabilitäten enthalten. Die Vorraussetzung, dass die ePA mit "Röntgenbildern" befüllt werden kann ist dass "Zusatzmodule" im PVS gekauft wurden und die andere ärztliche Seite diese zum öffnen hat, abseits der "Expertise" diese zu beurteilen.

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