Betriebsärzte sollen Zugriff auf elektron. Patientenakte (ePA) bekommen

Gesundheit (Pexels, frei verwendbar)Es hat nicht mal eine längere Schamfrist gegeben, bis die Schranken fallen. Gerade wurde bekannt, dass das Bundeskabinett eine Verordnung vorbereitet, die den Zugriff von Betriebsärzten auf die elektronische Patientenakte (ePA) regelt. Die Vorstellung: "Betriebsärzte sollen bald vollen Zugriff auf die elektronische Patientenakte ohne extra Zustimmung des Arbeitnehmers bekommen." Hier eine kurze Bestandsaufnahme zur ePA 3.0 samt Informationen zum Betriebsärztezugriff.

Die elektronische Patientenakte (ePA 3.0)

Ende 2024 wurde für alle gesetzlich Krankenversicherten die sogenannte elektronische Patientenakte von den Krankenkassen angelegt – sofern diese nicht von ihrem Opt-out-Recht Gebrauch gemacht haben. Meinen Informationen liegt die Opt-out-Rate im niedrigen einstelligen Bereich (ca. 6% der Versicherten).

Anfang 2025 lief dann der Testbetrieb an, der in mehreren Stufen, mit größeren Problemen, seit Oktober 2025 in den Regelbetrieb überführt wurde. Die Unterstützung der elektronischen Patientenakte ist sei Anfang 2026 verpflichtend für Leistungserbringer wie Ärzte.

Ich hatte das politische Projekt hier im Blog ja ausführlich begleitet (siehe Links am Artikelende). Dort findet sich auch der Hinweis, dass Akteure bereits auf diesen "Datenschatz" schauen (siehe Elektronische Patientenakte (ePA): Hebt Lauterbach mit Meta, OpenAI und Google den "Datenschatz").

Allerdings gibt es noch diverse Probleme. Eines ist der geringe Anteil der gesetzlich Krankenversicherten die elektronischen Patientenakte (ePA) auch aktiv nutzt (der Wert liegt nur im einstelligen Bereich). Mein Fazit im April 2026 zur ePA 3.0: Kaum Nutzen (da in der Funktionalität bescheiden), kaum Nutzung durch Versicherte, und viel Geld verbrannt. Er sich um die Sicherheit seiner Daten besorgt ist, hat ein Opt-out der ePA erklärt und wartet ab, wie sich das Ganze entwickelt. Seit Anfang diesen Jahres schnitzen die Verantwortlichen an der "Aufhübschung" der elektronischen Patientenakte (ePA).

  • Im Februar 2026 hatte Golem im Beitrag ePA soll Ersteinschätzung und Terminerinnerungen bekommen über solche Pläne der Gesundheitsministerin Warken berichtet.
  • Aus der Ärzteschaft wurde ich im April 2026 auf den Beitrag Digital-Health-Podcast: Fortschritt und Frust bei elektronischer Patientenakte von heise hingewiesen, wo es um die Frage, warum die ePA nicht genutzt wird, neue Funktionen (Medikationsplan, Push-Benachrichtigungen) und unbekannte Befugnisse der Krankenkasse ging.
  • Weiterhin wurde ich im April 2026 aus der Ärzteschaft auf eine Warnung der Verbraucherzentrale hingewiesen. Der Ärztenachrichtendienst spricht das Vorhaben der Bundesregierung an, die elektronische Patientenakte (ePA) zur zentralen Plattform der Versorgung ausbauen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht diesen Ansatz kritisch. Würden Terminvermittlung oder andere Zugänge eng an die ePA gekoppelt, drohe ein indirekter Nutzungsdruck und damit eine Aushöhlung des Widerspruchsrechts. Davor warnte der vzbv-Referent für Digitalisierung im Gesundheitswesen, Lucas Auer, im Digital-Health-Podcast.

Einzig die Mitte Mai 2026 in diesem heise-Beitrag bekannt gewordene Entwicklung finde ich begrüßenswert. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit arbeitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) derzeit an einer gesetzlichen Regelung, "mit der klargestellt werden solle, dass die in der ePA enthaltenen Daten ausdrücklich dem Beschlagnahmeschutz unterlägen", heißt es in diesem Beitrag der Kassenärztlichen Vereinigung. Als Highlight empfand ich auch eine Anzeige des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) zur ePA mit Warnhinweisen – hatte ich im Beitrag BfFDI-Anzeige (März 2026) klärt über die elektronische Patientenakte auf aufgegriffen.

Seit 1. Juli 2026 sind Android 13-Geräte bei ePA raus

Ein Punkt, den ich schon mal erwähnt hatte, aber kaum jemanden interessierte, ist die Unterstützung der ePA 3.0-Apps durch Smartphones. Mir war bereits vor zwei Jahren aufgefallen, dass die TK für ihre App bestimmte Android-Mindestversionen vorgeschrieben hat. Da sich die ePA am Desktop nicht verwalten lässt, wäre man auf ein iOS- oder Android-Smartphone angewesen, weshalb die Krankenkassen-App für mich gestorben war.

Nun ist der "nächste Zopf" abgeschnitten worden. Die Apothekenumschau hat es in diesem Artikel aufgegriffen. Ab dem 1. Juli 2026 sind Smartphones mit Android 13 oder älter von der ePA und dem eRezept "aus Sicherheitsgründen" ausgeschlossen. Einer der vielen Gründe, warum ich mich gegen die ePA entschieden habe.

Betriebsärzte sollen ePA-Zugriff bekommen

Gestern ist mir das nächste Thema über nachfolgenden Tweet und den Artikel Wer schweigt, stimmt zu: Betriebsärzte sollen bald die komplette Patientenakte einsehen dürfen der Frankfurter Rundschau untergekommen.

ePA-Zugriff für Betriebsärzte

Die FR strickt in der Einleitung zwar das "Märchen, dass es im Notfall schnell gehen muss und die ePA dann Leben rettet" (Notfallmediziner haben keinen Zugriff, und das hat mit dem Thema Betriebsärzte auch wenig zu tun). Aber dann schreibt die FR, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), das Einwilligungserfordernis für Betriebsärztinnen und -ärzte zu streichen (siehe Seite 139, "Zu Buchstabe B"  im PDF).

Dann könnten Betriebsärzte auch ohne Einwilligung des Versicherten auf dessen ePA-Daten zugreifen. Der Betriebsarzt könnte psychologische Befunde, Therapieberichte von Psychotherapeuten, Erkrankungen, Klinikberichtet etc. einsehen. Nur wenn der Versicherte diesem Zugriff explizit widerspricht, darf der Betriebsarzt die ePA-Inhalte nicht einsehen.

Es ist dann eine Frage der Zeit, wann Versicherungen etc. ebenfalls genau diese Zugriffe verlangen. An dieser Stelle wird erneut deutlich, warum man derzeit den Versicherten nur ein Opt-out aus der ePA 3.0 empfehlen kann. Der fehlende aktuelle Nutzen sowie die sich an allen Ecken abzeichnenden Nachteile lassen in meinen Augen wenig Argumente für die ePA übrig. Sollte sich die ePA 3.0 widererwarten, irgendwann in Zukunft als sicher, sinnvoll und beherrschbar erweisen, kann man als gesetzlich Versicherten jederzeit ein Opt-in wählen.

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