Wie schaut es mit der Haftung aus, wenn jemand mit einem eScooter einen Unfall verursacht, aber unklar ist, ob er Schuld hat? Das Landgericht Münster hat jetzt ein Urteil gefällt, bei dem bei eScootern die Gefährdungshaftung abgelehnt wird.
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Normalerweise gilt: Passiert ein Unfall und ist die Schuldfrage nicht zu klären, gilt die übliche verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Der Schaden wird anteilig bzw. hälftig zwischen den Unfallbeteiligten geteilt. Bei Elektrotretrollern ist jetzt ein anderslautendes Urteil ergangen. Auf das Urteil weist die juris GmbH in nachfolgendem Tweet hin.
LG Münster: Keine #Gefährdungshaftung bei Unfällen mit #eScooter|n https://t.co/2J1Q9saRJi #eRoller pic.twitter.com/7gdaq3OGZR
— juris GmbH (@DasRechtsportal) May 7, 2020
In Kurzfassung: Das LG Münster hat entschieden, dass die bei Kraftfahrzeugen übliche verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung bei Unfällen mit E-Scootern nicht greift, so dass ein Autofahrer, der nach einem Unfall mit einem E-Scooter Schadensersatz erhalten will, die Schuld des Scooter-Fahrers eindeutig nachweisen muss.
Bei dem Prozess ging es um einen Verkehrsunfall, bei der eine PKW-Fahrerin bei grün über eine Ampel fuhr und mit einem querenden Elektrotretroller zusammen stieß. Die 6.000 Euro Schaden an ihrem PKW wollte sie vom eScooter-Fahrer ersetzt haben. Was bei einem Unfall zwischen zwei PKWs kein Problem wäre, wird bei eScootern anders gehandhabt. Die Klage der PKW-Fahrerin wurde abgewiesen, da für eScooter, wegen der geringen Geschwindigkeit die übliche verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung bei Unfällen nicht greift. Die Klage wurde abgewiesen, da die PKW-Fahrerin nicht nachweisen konnte, dass ihre Ampel grün war. Details lassen sich hier nachlesen.
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