eScooter unterm Weihnachtsbaum, darauf sollst Du achten

eScooterSo mancher (jüngere) Deutsche wünscht sich möglicherweise einen Elektro-Tretroller unterm Weihnachtsbaum. Damit das Vergnügen auch länger anhält, sollten die Käufer dieser Fahrzeuge einige Sachen beachten. Darauf weist die Polizei in einer Meldung hin.


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eScooter sind das Trendthema 2019 – bisher konnten sich viele Interessenten aber mangels Angebot kaum einen Elektro-Tretroller zulegen. Verfügbare Angebote sind teuer, aber Lidl hatte gerade eScooter für 299 Euro im Angebot (eScooter DocGreen ESA 5000 EKFV für 299 Euro bei Lidl). Es scheint aber, dass die einzelnen Filialen nur 2-3 Exemplare bekamen.

Lidl-Angebot: DocGreen ESA 5000 EKFV

(Lidl-Angebotsseite für den Doc Green E-Scooter)

Aber es gibt doch diese super billigen eScooter im Online-Handel? Elektro-Tretroller benötigen eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrtbundesamts (KBA), um auf der Straße fahren zu dürfen. Das Billig-Zeugs hat diese ABE aber nicht, also Finger weg!

Und weil so mancher Blitz-Checker nix rafft, hat die Polizei Herford ein paar Tipps gegeben, auf was man beim Kauf eines Elektro-Tretrollers achten sollte. Vor der Anschaffung gilt es einiges zu beachten. Hier ein paar Tipps zum Kauf:

  • Nicht alle eScooter verfügen auch über die für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nötige Straßenzulassung. Zum Problem wird dies vor allem bei eScootern, die bereits vor dem Mai 2019 erworben wurden. Daher heißt es: Augen auf beim Kauf gebrauchter Elektro-Tretroller.
  • Generell gilt: Um legal am Verkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen eScooter eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die vom Kraftfahrtbundesamt erteilt wird.
  • Erkundigen Sie sich beim Kauf eines neuen und insbesondere gebrauchten Elektrorollers daher immer nach dem Vorhandensein dieser Erlaubnis. Modelle, die bereits vor Inkrafttreten der Verordnung gekauft wurden, dürfen erst dann legal in der Öffentlichkeit gefahren werden, nachdem die Hersteller eine Erlaubnis nachträglich eingeholt haben.
  • Das Mindestalter für das Führen eines eSooters liegt bei 14 Jahren. Ein Führerschein ist jedoch keine Voraussetzung.
  • E-Scooter unterliegen einer generellen Versicherungspflicht. Eine private Haftpflicht ist nicht ausreichend. Siehe auch Was kostet eine E-Roller- (eScooter) Versicherung?
  • Bevor Sie sich auf Ihrem eScooter nach dem Kauf dann in den Stadttrubel schwingen, benötigt Ihr E-Tretroller eine Versicherungsplakette. Wie bei einem Mofa wird diese im hinteren Bereich des Vehikels angebracht und besteht aus Plakette und Dokumentationsteil (siehe Wofür ist der Dokumentationsteil der eScooter-Plakette?).

Als mobiler Alltagsbegleiter, spielt das Gewicht des jeweiligen Modells eine große Rolle. Einen eScooter, vom Gewicht einer halben Waschmaschine, tragen wohl nur Kraftsportler gerne mehrmals täglich in den vierten Stock.

  • Daher sollten Sie sich vor dem Kauf eines Elektro-Tretrollers Gedanken machen, wohin Sie diesen im Alltag regelmäßig mitnehmen möchten.
  • Verfügen Wohnhaus, Arbeitsplatz und andere frequentierte Orte über einen Aufzug, ist das Gewicht weniger entscheidend.
  • Andernfalls lohnt sich ein kleiner Tragetest im Fachgeschäft, um abschätzen zu können, ob sich das Gefährt einigermaßen komfortabel an die von Ihnen bevorzugten Abstellorte transportieren lässt.

In ihre Überlegung beim Kauf sollte auch auf jeden Fall die tägliche Streckennutzung aufgenommen werden.

  • Soll der E-Scooter nur gelegentlich oder als Fahrzeug für die Strecke zum Arbeitsplatz genutzt werden?
  • Dann spielt die maximale Reichweite eines eScooters sicherlich eine Rolle und man sollte genau auf die vorhandene Akku-Leistung achten.
  • Hier gibt es verschiedene Modelle, welche sich auch im Preis deutlich unterscheiden.

Deshalb informieren sie sich vor dem Kauf genau damit sie später keine böse Überraschung erleben. Alle weiteren wichtigen Informationen zum Thema E-Tretroller (eScooter) finden in den nachfolgenden Blog-Beiträgen.

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