eScooter im Betrieb, was ist zu beachten?

eScooterSpannende Frage: Wenn ich in einer Firma Elektro-Tretroller (eScooter) einsetze, habe ich da was zu beachten? Immerhin sind Firmen auch arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen unterworfen. Hier ein paar Informationen der DGUV.


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Auch in Firmen können Elektro-Tretroller eingesetzt werden. Die Telekom hat im Sommer ein Pilotprojekt auf dem Telekom-Campus in Bonn gestartet (siehe Bonn: eScooter-Pilotprojekt auf Telekom-Campus gestartet). Im Blog-Beitrag eScooter in Firmen, Alternative zum Betriebsfahrrad hatte ich einen Artikel verlinkt, der Hinweise zur sicheren Nutzung auf dem Betriebsgelände bereithält.

Wichtig zu wissen!

Natürlich sich die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Elektro-Tretroller auch bei betrieblichen Fahrten zu beachten. Und es kommt natürlich die Frage auf, ob die Fahrzeuge überhaupt praxisrelevant sind und sinnvoll genutzt werden können.

Sind die Fragen mit Ja beantwortet, müssen sich Verantwortliche auch mit arbeitsschutzrechtliche Anforderungen auseinandersetzen. In obigem Tweet weist die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auf diese Frage hin. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben in einer aktuellen Publikation die betreffenden Punkte aufbereitet.

  • Das reicht von der Begriffsbestimmung und den Rechtsgrundlagen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung  bis hin zu Tipps für sicheres Fahren.
  • Auch die Besonderheiten der betrieblichen Verwendung werden in einem Abschnitt aufbereitet.

Alle Gefährdungen, die bei der Verwendung eines Elektro-Tretrollers auftreten können, müssen schon im Vorfeld ermittelt und in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Darin kann die Unternehmensleitung auch Sicherheitsbestimmungen festlegen, die im normalen Straßenverkehr nicht gelten. So kann sie beispielsweise verfügen, dass eScooter nur mit Helm, reflektierender Kleidung und geeigneten Schuhen gefahren werden dürfen.

E-Tretroller zur Ausleihe
(eScooter, Symbolbild, Quelle: Pexels, Magda Ehlers, freie Nutzung)

Unterweisung in Theorie und Praxis

Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), spricht sich für hohe Standards aus: "Elektro-Scooter werden nur dann eine sinnvolle Ergänzung unserer Mobilität sein, wenn sie möglichst sicher genutzt werden können. Das gilt für Fahrten sowohl im Straßenverkehr als auch auf dem Werksgelände. Hier ist die Unternehmensleitung in der Pflicht.

Diese muss gewährleisten, dass ihre Beschäftigten optimal ausgerüstet sind und das Gerät beherrschen, bevor sie es zum allerersten Mal verwenden wollen." Mit einer schriftlichen Betriebsanweisung oder der mitgelieferten Gebrauchsanleitung ist es dabei nicht getan. Beschäftigte müssen in einer verständlichen Form und Sprache theoretisch und praktisch vor der Erstbenutzung des eScooters unterwiesen werden.

Passieren Unfälle mit dem E-Scooter auf dem Werksgelände oder dem Weg zur oder von der Arbeit nach Hause, unterstützen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Dr. Stefan Hussy: "Kommt es zu einem Unfall, sollten Arbeitgebende und Belegschaft das Ereignis im Nachhinein analysieren. Es ist wichtig, beim Thema Verkehrssicherheit dauerhaft im Gespräch zu bleiben und über Risiken zu diskutieren. Das gehört zu einer guten Kultur der Prävention. Dafür werben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in ihrer Präventionskampagne kommmitmensch."

Regelmäßige Prüfung

Um sicherzustellen, dass die betrieblichen eScooter dauerhaft in einwandfreiem Zustand sind, müssen sie regelmäßig instandgehalten werden. Inspektion, Wartung und Instandsetzung sind Aufgabe von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten oder Auftragnehmern mit vergleichbarer Qualifikation. Vor der erstmaligen Verwendung und mindestens einmal jährlich sollen betrieblich genutzte Elektro-Tretroller geprüft werden. Wurde das Gerät beispielsweise bei einem Unfall beschädigt, muss diese Prüfung auch außer der Reihe stattfinden.

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