eScooter: Kein ‘Blinken mit dem Bein’ zur Richtungsanzeige

eScooterDas Umfeld der Elektro-Tretroller ist reich an Kuriositäten, werden diese als ‘Spielzeuge’ und Fun-Vehikel betrachtet. Fahren unter Alkohol, oder Tests ‘wie viele Mitfahrer passen auf einen eScooter’ sind alle schon mal da gewesen. Aber wie ist es mit ‘Blinken mit dem Bein’?


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Das Problem bei Elektro-Tretrollern: Nimmt der Fahrer die Hand vom Lenker, verliert das Fahrzeug an Stabilität. Die Anzeige, dass man abbiegen möchte, muss aber per Handzeichen (wie beim Fahrrad) erfolgen, denn Blinker hat das Verkehrsministerium in seiner Weisheit (gegen den Rat der Fachleute, siehe TÜV fordert Blinker für E-Tretroller) nicht vorgeschrieben.

E-Tretroller zur Ausleihe
(eScooter, Symbolbild, Quelle: Pexels, Magda Ehlers, freie Nutzung)

Man könnte nun versucht sein, ein Bein zur Anzeige der Fahrtrichtung bzw. eines Abbiegevorgangs auszustrecken. Dann bleiben die Hände am Lenker. Hat ein 27-Jähreiger Münsteraner letztens bei einer eScooter-Fahrt versucht, wurde dann aber von der Polizei gleich aus dem Verkehr gezogen.

Die Grünen wollten es genau wissen und haben eine Anfrage an das Verkehrsministerium gestellt, wie aus obigem Tweet hervorgeht. Das Bundesverkehrsministerium antwortete auf die Anfrage der Grünen dass ‘das Anzeigen der Fahrtrichtung per Beinzeichen nach der entsprechenden Verordnung nicht vorgesehen ist.

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