eScooter: Kommunen gegen Führerschein/Blinker

eScooterEs ist unglaublich und mir ist die Spucke weg geblieben, als ich das las: Deutsche Kommunen sprechen sich gegen eine Empfehlung von Fachleuten aus, einen kleinen Führerschein für Elektro-Tretroller und Blinkerpflicht an den Fahrzeugen aus.


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Experten des Tüv fordern seit der Freigabe der Elektrokleinstfahrzeuge, dass diese mit einem Blinker zur Fahrtrichtungsanzeigen ausgestattet werden muss (siehe TÜV fordert Blinker für E-Tretroller). Und vor der Freigabe der betreffenden Verordnung hatten Experten empfohlen, Helmpflicht und Blinker darin festzuschreiben. Hat den Verkehrsminister nicht interessiert – die Folgen haben die Ärzte auf ihren OP-Tischen (Ärzte: Typische Unfallverletzungen beim eScooter).

Voi eScooter in Frankfurt
(Voi eScooter in Frankfurt, Quelle: Voi)

Die Tage hatte ich berichtet, dass die Experten des Verkehrsgerichtstags eine Pflicht für Blinke an eScootern fordern und eine Art ‘kleinen Führerschein’, wie beim Mofa befürworten (siehe eScooter: Verkehrsgerichtstag für Blinker und Führerschein). Damit hofft man, die Unfallzahlen zu senken. Klingt für mich alles logisch und nachvollziehbar.

Kommunen sind dagegen: Zu viel Bürokratie

Die Empfehlung der Experten des Verkehrsgerichtstags sind kaum einige Stunden alt, da schießen die Kommunen bereits dagegen, wie ich u.a. in nachfolgendem Tweet mitbekommen habe (den Pressetext scheint es hier zu geben).

Kurzfassung: Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat sich deutlich gegen diese Empfehlungen ausgesprochen. Dessen Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg sagt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland, dass mit diesen Maßnahmen "ein weiteres Bürokratie-Monster rund um den E-Scooter" entstünde. Landberg hält zwar die Zielsetzung für richtig, den falschen Umgang mit diesen Fahrzeugen zu vermeiden und die Unfallzahlen dadurch zu reduzieren.

Er sagt aber auch "Wir sollten uns in Deutschland allerdings endlich davon verabschieden, dass alle wünschenswerten Ziele – gerade im Verkehrsbereich – nur mit immer weiteren Ver- und Geboten erreicht werden können." Hintergrund ist, dass den Kommunen das Personal für die Kontrolle der neuen Vorschriften fehlt. Landsberg sagte dazu, dass neue Vorschriften schon deshalb fraglich seien, “weil zumeist das notwendige Personal fehlt, um diese Vorgaben flächendeckend zu kontrollieren und damit umzusetzen”.

Auch die zusätzliche Ausrüstung mit einer Blinkanlage erscheine unverhältnismäßig: “Wir sollten die E-Scooter nicht zu kleinen Autos umfunktionieren. Im Übrigen gibt es längst Fahrradschutzhelme, die mit einer Leuchtdiode die Richtung anzeigen.” E-Scooter würden zwischenzeitlich in fast allen europäischen Großstädten angeboten, eine Führerscheinpflicht gebe es dort allerdings nicht. “Hinzu kommt, dass bei einer derartigen Betrachtungsweise eigentlich eine analoge Regelung auch für E-Bikes gelten müsste”, so Landsberg. “Da E-Scooter insbesondere auch von Jugendlichen genutzt werden, ist es durchaus sinnvoll, den Umgang und die entsprechenden Verkehrsregeln im Rahmen der schulischen Verkehrserziehung zu thematisieren.”

Mal kurz nachgedacht

Mal langsam nachgedacht: Wenn eine Verordnung Blinker vorschreibt – was aus Sicherheitsgründen sinnvoll ist – und die vorhandenen Dinger nach einer Übergangsfrist diese Blinker aufweisen müssen. Wo ist das Problem? Wird einer bei einem Unfall oder einer Kontrolle mit einem eScooter aufgegriffen, der keinen Blinker hat, gibt es eine weitere Strafanzeige wegen Verstoßes gegen die Verordnung – das Fahrzeug hätte keine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamts (KBA) mehr. Und neue Fahrzeuge kämen mit Blinker. Auch heute kontrolliert die Polizei, dass Elektro-Tretroller versichert sind – ohne Zulassung des KBA geht da nichts – und über diese Schiene ließe sich die Blinkerpflicht regeln.

Zur Prüfbescheinigung für Elektro-Tretroller: Bei Mofas ist das doch auch kein Thema. Die Leute machen eine theoretische Prüfung, bekommen den Mofaführerschein und gut ist. Bei einer Kontrolle oder einem Unfall muss diese Bescheinigung vorgezeigt werden – und gut ist. Den Vergleich mit E-Bikes kann man rechtlich nicht ziehen, da diese vom Fahrer aktiv ‘getreten’ werden müssen – also aus den gängigen Verordnungen für Kraftfahrzeige herausfallen. So richtig kann ich daher die Aussage von Landsberg nicht nachvollziehen.

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