Beim Test, wie besoffen eScooter-Fahren noch geht, macht auch die Weiblichkeit gut mit. Gerade wieder ein Fall aus der alten Heimat auf den Tisch bekommen. Besoffen und unversichert, dass kostet nicht nur den 'Brautstrauß', da geht noch mehr.
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Einfach zur Erinnerung: Für Elektrotretroller gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für PKWs. Und versichert muss so ein Teil auch sein, wenn es auf öffentlichen Verkehrsflächen gefahren wird. Die Eifelzeitung hat einen aktuellen Fall aus einem Polizeireport aufbereitet.
(Quelle: Pixabay, kostenlose Nutzung)
Am Mittwoch (12. Feb. 2020) unterzog eine Polizeistreife am frühen Morgen, um 9:32 eine eScooter-Fahrerin – in Bullay an der Mosel – einer Kontrolle. Das Mädel war mit einem unversicherten Elektrotretroller unterwegs. Und dann kam der Verdacht auf Alkohol auf. Eine Atemalkoholmessung ergab 2,17 Promille. Also noch eine Blutprobe abgeben – nebenbei einige Anzeigen kassiert und falls ein Führerschein vorhanden war, ist der jetzt auch weg. Das wird teuer.
Das sollte man als eScooter-Nutzer wissen
Die Polizei weist darauf hin, dass auch für E-Scooter die 0,5-Promille- Grenze gilt. Allerdings macht man sich auch schon ab 0,3-Promille strafbar, wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.
Für unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt auch hier die Null-Promille-Grenze. Es gelten die einschlägigen Straf- und Bußgeldregelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Zum Beispiel kann bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5-Promille bereits ein Bußgeld von 500 € sowie ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt werden. Darüber hinaus werden 2 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen.
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