Bekiffter Hamburger auf eScooter gestoppt

eScooterDas Fahren eines Elektrotretrollers gilt als Führen eines Fahrzeugs. Man braucht zwar keinen Führerschein und darf bereits ab 14 Jahren auf 'das Brett'. Aber Alkohol trinken und fahren ist eine doofe Idee. Und Drogen konsumieren, um dann per eScooter 'zu fliegen' ist noch doofer, meint die Polizei.


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Als ich den Titel dieser Meldung im Hamburger Abendblatt las, schoss mir so spontan 'Donnerwetter, sind setzt schon Hackfleischbällchen mit Brötchen bekifft auf eScootern unterwegs?'. Aber das Ganze hat einen realen Hintergrund. Die Meldung des Hamburger Abendblatts steckt hinter einer Paywall – aber die Pressemeldung der Polizei gibt nähere Auskunft.

Polizei
(Quelle: Pixabay, kostenlose Nutzung)

Der 'Plott' spielt in Wildeshausen, bei Bremen, mit beteiligt ein Hamburger (also ein Mensch aus dieser Hansestadt und nicht die gleichnamige Frikadelle mit Salat, Zwiebel und Brötchen), sowie die Polizei aus Wildeshausen. Was war passiert?

Beamte der Polizei Wildeshausen kontrollierten am Dienstag, 12. Mai 2020, gegen 08:40 Uhr, den Fahrer eines sogenannten E-Scooters. Der Mann war mit seinem Fahrzeug auf der Straße 'Zwischenbrücken' in Richtung Delmenhorster Straße unterwegs. Dabei fiel er den Beamten auf, weil er einen Gegenstand in der Hand hielt, der einem Joint ähnelte. Beim Anblick des Streifenwagens warf er diesen Gegenstand in die Hunte.

Dazu gingen mit zwei Gedanken durch den Kopf: 'Die Tüte' muss aber schon extrem groß und auffällig gewesen sein – und die Polizisten sehen wohl noch verdammt gut. Vermutlich sind denen noch andere Sachen aufgefallen.

Bei der Kontrolle des 35-jährigen Mannes aus Hamburg wurde zunächst festgestellt, dass für den E-Scooter keine gültige Pflichtversicherung abgeschlossen wurde. Das ist natürlich schon mal extrem doof und gibt schon mächtig Ärger samt Strafanzeige.

Der 35-Jährige Fahrer des Elektrotretrollers zeigte zudem körperliche Auffälligkeiten, die auf eine Beeinflussung durch berauschende Mittel hindeuteten. Ein durchgeführter Test erhärtete den Verdacht und zeigte eine mögliche Beeinflussung durch Amphetamine und THC an. Eine Blutprobe musste entnommen werden. Bei der Durchsuchung des mitgeführten Rucksacks wurde zudem ein gebrauchsfertiger Joint gefunden. Gegen den 35-Jährigen wurden Straf- und Bußgeldverfahren eingeleitet. Passt schon, kiffende Hamburger auf unseren Straßen brauchen wir nun wirklich nicht.

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