Inzwischen sind die Elektrotretroller fast zwei Jahre im öffentlichen Raum zulässig. Das Angebot an E-Scootern mit allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrtbundesamts (KBA) ist auch recht groß. Aber die Dinger dürfen laut Gesetzgeber in Deutschland nicht schneller als 20 km/h sein. In diversen Facebook-Gruppen fallen mir die Nachfragen der Art "wie kann ich das Ding schneller machen" der jüngeren Besitzer auf. Zeit, einen kurzen Blick auf das Thema zu werfen – ich hab mal kurz was "aus der Lameng" zusammen geschrieben – und dann einen waschechten Rechtsanwalt zur Sache per Video sprechen lassen … in kurz: Kann echt teuer werden.
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Die Gesetzeslage
Der Gesetzgeber hat 2019 in der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk-/Haltestange im Straßenverkehr (kurz Elektrokleinstfahrzeugeverordnung) festgelegt, dass:
- a) die Fahrzeuge maximal 20 km/h schnell sein dürfen
- b) die Benutzung eines Elektrotretrollers auf öffentlichen Verkehrsflächen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung voraussetzt.
Nur dann erhalten die Geräte eine allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrtbundesamts (KBA), können versichert werden und dürfen ab 14 Jahren ohne Führerschein gefahren werden. Die Details hatte ich im Blog-Beitrag E-Scooter ab 15. Juni 2019 in Deutschland legal aufgelistet.
PS: Ab heute ist übrigens eine neue Versicherungsplakette erforderlich, denn der Versicherungswechsel erfolgt am 1. März des jeweiligen Jahres.
Zum technischen Hintergrund
Die meist aus China stammenden Elektrotretroller (eScooter, E-Scooter) sind bauartbedingt meist in der Lage, um die 30 km/h schnell zu sein. Das kollidiert aber mit der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung in Deutschland. Die Hersteller aus China drosseln die Geschwindigkeit der Fahrzeuge daher elektronisch auf die zulässigen 20 km/h und bekommen so die allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrtbundesamts (KBA).
Da kann man tunen?
In Facebook-Gruppen schlägt fast täglich mindestens ein Nutzer mit der Frage auf "wie kann ich den Roller schneller machen". Es gibt da die Möglichkeit, die Firmware des E-Scooters zu überschreiben (flashen), um die Drosselung auf 20 km/h aufzuheben. Und es gibt bei manchen Modellen einen Trick, der einen Fehler in der Firmware ausnutzt, um die Drosselung der Maximalgeschwindigkeit zu umgehen. Ein kurzer Facebook-Post hat mich erneut auf das Thema aufmerksam machte.
Sucht man im Internet, stößt man auf Videos wie dieses hier, und es gibt dann die Flasher-Tipps, um die Roller schneller zu machen.
Empfehlung: Finger weg!
An dieser Stelle kann ich nur die Empfehlung "Denkt nicht mal daran und lasst die Finger davon" geben! Das Ganze ist schlicht illegal und hat gravierende Konsequenzen!
- Durch das Aufheben der Drosselung auf 20 km/h wird der Elektrotretroller zu schnell für die Vorgaben der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung. Er verliert also seine allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrtbundesamts (KBA).
- Eine Haftpflichtversicherung setzt aber die ABE des KBA voraus – das Tuning führt auch dazu, dass der Versicherer euch bei einem Haftpflichtfall in Regress nehmen kann und wird.
Der Elektrotretroller darf dann nur noch auf Privatgelände, nicht aber auf öffentlichen Verkehrsflächen gefahren werden. Eine Einzelerlaubnis zu beantragen, ist teuer und kompliziert, macht keiner. Nur auf Privatgelände fahren, das macht aber wohl niemand, also wird mit dem Teil auf der Straße gefahren. Geratet ihr in eine Kontrolle der Polizei und fällt das Tuning auf (die Beamten sind nicht doof und kennen die Tricks), wird es echt übel und teuer.
Ihr seid mit einem Fahrzeug unterwegs, welches keine Zulassung des KBA mehr hat. Damit entfällt auch die Freigabe zum Fahren ohne Führerscheint. Liegt kein Führerschein vor, erfolgt eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Da die Versicherung keinen Betrieb des Fahrzeugs mehr abdeckt, kommt noch ein Verstoß gegen das Versicherungspflichtgesetz vor. Sind jedenfalls auf die Schnelle meine Interpretationen des juristischen Sachverhalts – und die ganze Sache wird teuer.
Wie teuer, behandelt ein Video des Rechtsanwalts Christian Solmecke, der die Situation mit den Augen eines Juristen noch etwas genauer beleuchtet. Ab 3:00 wird es konkret im Video: Pimpen auf Privatgelände: Ja, mit dem E-Scooter in den Verkehr: Nein. So, wisst ihr jetzt?
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