Deutsche Städte, in denen sich die Verleiher von Elektrotretrollern breit gemacht haben, sinnen inzwischen über allerlei Auflagen, um die lästige Begleiterscheinung des Leih-E-Scooter-Booms los zu werden. Denn die Leih-E-Scooter haben sich seit Jahren zu einem beständigen Ärgernis für die Bewohner der Städte entwickelt. Frankfurt zieht jetzt nochmals die Zügel an. Ergänzung: Sieht so aus, als ob Frankfurt es verpatzt hat – die Regeln bleiben wirkungslos – sie können es nicht.
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Mit der Einführung durch den damaligen Verkehrsminister Scheuer propagierten der Elektrokleinstfahrzeugverordnung, die zur Legalisierung von Elektrotretrollern auf deutschen Straßen führte, verbanden sich ja viele Hoffnung. Verkehrswende tönten die Protagonisten – und die Investoren hinter den Verleihfirmen hatten fette Dollar-Zeichen unter den Augenringen oder in den Augen. Inzwischen ist von der Verkehrswende nicht mehr viel übrig, und manche Verleihfirma von Elektrotretrollern ist pleite oder hat sich aus dem deutschen Markt zurück gezogen.
Geblieben sind die negativen Begleiterscheinungen der E-Scooter-Welle: Fahrzeuge, die von den Mietern bei Rückgabe auf den Bürgersteigen oder an den unmöglichsten Orten abgestellt wurden und sich zu Stolperfallen oder Umweltproblemen entwickelten. Nun sinnen die Städte, wo die Roller bereits seit längerem vermietet werden und das Stadtbild trüben, auf Gegenmaßnahmen.
Frankfurt mit neuen Regeln
Die Stadt Frankfurt geht seit April 2022 über eine Satzung zur Sondernutzung von E-Scootern rigoros gegen die Verleihfirmen und deren Mieter vor, wie die Hessenschau beispielsweise berichtet. Um Stolperfallen durch achtlos auf Gehwegen und Fahrradstreifen abgestellte E-Scooter zu beseitigen, gelten ab sofort neue Regeln. In Frankfurt gelten feste Abstellplätze für Leih-E-Scooter, die nun Schritt-für-Schritt eingeführt werden. Nutzer dürfen die Leihfahrzeuge nach der Ausleihe nur noch an diesen Stellen zurückgeben und abstellen.
Die erste Parkfläche wurde laut einer Mitteilung von Montag (4.4.2022) bereits geschaffen. Sie befindet sich in der Baseler Straße gegenüber dem Hauptbahnhof. Aber: Konkret sieht es so aus, dass das Ganze vorerst als Pilotprojekt für sechs Monate mit begleitender Evaluierung angelegt ist. Starttermin für die Anwendung der Sondernutzererlaubnis ist der 4. April 2022, wie man in dieser Meldung der CDU lesen kann. Nach und nach sollen weitere Zonen im "erweiterten Innenstadtbereich" folgen.
Ergänzung: Sieht so aus, als ob Frankfurts Regeln auf absehbare Zeit wirkungslos bleiben. Der simple Grund: Die Stadt hat keine E-Scooter-Abstellbereiche ausgewiesen, wie die Frankfurter Neue Presse hier schreibt. Konkret gibt es mit Inkrafttreten der neuen Regeln genau sech E-Scooter-Stellplätze. Sie können es einfach nicht, die Stadtoberen von Frankfurt.
Viele Städte hadern mit Leih-E-Scootern
Die Zeit hat aktuell diesen Artikel zum Thema veröffentlicht und schreibt von "einer Rolle rückwärts" in Bezug auf den Verleih von E-Scootern. Der Tenor: Die Fahrzeuge stehen im Weg herum, und Studien lassen Zweifel an der Klimabilanz der Fahrzeuge aufkommen – beide Problemfelder hatte ich hier im Blog mehrfach thematisiert. Der Zeit-Beitrag geht auf Düsseldorf und Wuppertal ein, wo die E-Scooter der Verleiher von den Kommunen nicht mehr gerne gesehen werden. Die Verleiher schieben die Schuld auf die E-Scooter-Mieter, die die Fahrzeuge rücksichtslos abstellen. Über Sondernutzungssatzungen soll jetzt der Wildwuchs in vielen Kommunen eingedämmt und die Verleiher in die Pflicht genommen werden.
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