Am Donnerstag, den 1. August 2018 kam es zu einem Unfall mit einem E-Roller und einem PKW in der Hansestadt Lübeck. Obwohl der Autofahrer den eScooter-Fahrer wohl übersah, hat der E-Roller-Fahrer, wegen mehrerer Verstöße, schlechte Karten.
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Es war mal wieder die brisante Kombination: Leih-Scooter und Missachtung der Regeln, die zu diesem Verkehrsunfall führten. Ich wurde über Twitter auf den Unfall aufmerksam, da die Polizei in einer Meldung auf die wichtigsten Regeln bei E-Rollern hinwies.
Zusammenstoß von Auto und #Escooter in #Lübeck. Der Scooter war verbotswidrig mit zwei Personen besetzt und fuhr auf dem Gehweg.
➡️ Zur Sicherheit sind hier nochmal alle wichtigen Infos zusammengefasst:https://t.co/ulpJNLIIPI pic.twitter.com/cMgefnttUH— Polizei SH (@SH_Polizei) August 2, 2019
Der Tweet fasst schon die Sachverhalte zusammen, es kamen mal gleich zwei Verstöße zusammen. Zum Unfallablauf: Am Donnerstag (01.08.) wollte gegen 17:45 ein 37-jähriger Lübecker vom Pergamentmachergang in Richtung Schildstraße/Aegidienstraße einbiegen und übersah offenbar einen 22-jährigen Erfurter mit seinem Leih-E-Scooter. Es kam zum Zusammenstoß.
Der 22-jährige fuhr verbotswidrig auf dem Gehweg. Unberechtigt befand sich noch eine 19-jährige Ostholsteinerin auf dem Fahrzeug. Die beteiligten Personen wurden nicht verletzt. Am Pkw entstanden Dellen und Lackschäden.
Mal wieder ein Unfall, der nicht hätte sein müssen. Zum Glück gab es nur Sachschaden – mir liegen Unfallvideos vor, wo E-Roller mit voller Geschwindigkeit auf dem Gehweg eine Parkhausausfahrt kreuzen. Ein ausfahrender PKW-Fahrer kann mit so etwas nicht rechnen – und prompt kam es zum Unfall. Der E-Roller-Fahrer wurde über die Motorhaube geschleudert, was meist zu schweren Verletzungen führt. Ich denke, die Versicherung wird sich in obigem Fall an dem jungen Mann schadlos halten, da er grob fahrlässig gehandelt hat.
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