eScooter: Info und Kontrolle der Polizei in Bochum, erste Bilanz

eScooterDie Polizei hat in der Bochum eine Doppelstrategie in Sachen eScootern eingeschlagen. Einerseits informieren die Ordnungshüter mit einem Infostand. Andererseits führt die Polizei aber auch Kontrollen von E-Tretrollerfahrern in Bochum durch. Hier eine erste Bilanz.


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Mit einem Informationsstand am Bochumer Hauptbahnhof haben am 25. September, zwischen 8 und 14 Uhr, Polizisten der Verkehrsunfallprävention E-Scooter-Nutzer und Interessierte aufgeklärt. Das teilte die Polizei in nachfolgendem Tweet mit.

Es ging vor allem um die Regeln zum Fahren mit einem eScooter: Mindestalter 14 Jahre, nicht nebeneinander oder zu zweit fahren, nicht betrunken fahren, nicht auf Gehwegen, Fußgängerzonen oder in Parkanlagen fahren. Als Gedankenstütze kann man sagen: "Alles, was ein Radfahrer darf, darf auch ein E-Scooter-Nutzer." Das bedeutet, wenn ein Radweg ausgeschildert ist, muss dieser benutzt werden. Andernfalls muss man auf der Straße weiter fahren.

Fahren unter Alkoholeinfluss oder mit berauschenden Mitteln ist auch mit einem E-Scooter nicht erlaubt. Die Promillegrenzwerte liegen hier gleich einem Kraftfahrzeugführer – nicht wie bei einem Radfahrer. Zudem ist die Benutzung eines Mobiltelefons verboten. Weiterhin rät die Polizei bei einer solchen Fahrt, einen Helm zu tragen, um bei einem Sturz oder Unfall am Kopf geschützt zu sein. Weitere Voraussetzungen und Regeln finden Sie im angehängten Flyer. Natürlich sollte der E-Roller zugelassen, also versichert sein und die Verkehrsregeln sind einzuhalten.

Damit die Regeln auch durchgesetzt werden, setzt die Polizei gleichzeitig auch auf Kontrolle der eScooter-Fahrer. Weitere Beamte des Polizeipräsidiums überprüften an diesem Tag zeitgleich rund um die City die elektrisch fahrenden Roller. Polizeihauptkommissarin Eva Waga-Paluch war mit ihren Kollegen in der Bochumer Innenstadt unterwegs. Oberstes Ziel: Mit den Nutzerinnen und Nutzern ins Gespräch zu kommen und die Verhaltensregeln deutlich machen. Was ist erlaubt – was ist verboten. "In erster Linie wollen wir aufklären und Sicherheitstipps geben", betonte die Hauptkommissarin. Am Anfang der Fußgängerzone der Huestraße suchten über 60 Bürgerinnen und Bürger den Kontakt zu den Beamten.

117 Fahrer kontrolliert

Am heutigen Tag wurden insgesamt 117 E-Scooter-Nutzer angehalten. Davon haben elf Fahrer/-innen eine Ordnungswidrigkeit begangen. Neun Verwarngelder wurden ausgesprochen – bei den meisten liegt eine verbotswidrige Benutzung des Gehweges vor. In den anderen beiden Fällen wurden Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen unter anderem wegen eines Handyverstoßes gefertigt.

In der Stadt wurden zeitgleich 47 Radfahrer/-innen kontrolliert. Insgesamt kam es hier zu 22 Verkehrsverstößen (19 Verwarngelder – davon elf Gehwegbenutzung und drei Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen – davon zweimal Benutzung des Handys).

VOI eScooter
(Symbolfoto eScooter Quelle: VOI)

Einen außergewöhnlichen Einsatz gab es gegen 11.10 Uhr nahe des Bahnhofes. Ein E-Scooter-Fahrer beging gleich mehrere Verstöße: verbotswidrige Benutzung des Gehweges, die Benutzung eines Handys während der Fahrt und Missachten von Anhaltezeichen. Der Mann fuhr mit einem elektrischen Roller auf dem Gehweg der Wittener Straße stadtauswärts. Während der Fahrt hielt er ein Mobiltelefon in der Hand. Die Polizisten beobachteten die Ordnungswidrigkeiten und wollten den Mann daraufhin anhalten. Als der Fahrer die Beamten sah, ignorierte er sämtliche Anweisungen und setzte seine Fahrt fort. Plötzlich schmiss er den Roller zur Seite und rannte davon. Mit einem hat er aber wohl nicht gerechnet: Die Daten des angemeldeten Nutzers können über die Verleihfirma angefordert werden.

Mit dem heutigen Einsatz ist Frau Waga-Paluch durchaus zufrieden. Ihr Resümee: "Es waren weniger E-Scooter-Nutzer unterwegs, als wir erwartet haben. In Gesprächen stellte sich heraus, dass die Fahrerinnen und Fahrer doch sehr unbedacht und mit viel Unwissenheit umherfahren. Somit haben wir unser Ziel, einige der Nutzer aufzuklären, erreicht!"

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