Ups, wenn der Kellner auf der Wies’n eScooter fährt

eScooterDas ist irgendwie keine gute Idee gewesen: Ein Kellner wollte seinen Weg zur Arbeit auf dem Oktoberfest 2019 per Elektro-Tretroller lockig flockig absolvieren – bietet sich ja an. Das hätte er mal lieber bleiben lassen sollen, war ein Fail.


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Es gibt so bestimmte Regeln in Deutschland, die sollte man kennen und beachten, wenn man sich auf dem Oktoberfest in München bewegt. Dazu gehört, das ein E-Tretroller in Deutschland eine Betriebserlaubnis hat und versichert ist. Nicht besoffen fahren, ist auch angeraten – auf der Wies’n bzw. drum herum wird von der Polizei kontrolliert.

Und dann gibt es noch eine Kleinigkeit, die ich im Blog-Beitrag München: eScooter-Regeln zum Oktoberfest beiläufig erwähnt hatte:

In Absprache mit der Polizei und gemeinsam mit allen fünf in München vertretenen und weiteren potentiellen Verleih-Anbietern hat das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt zum Oktoberfest weitreichende Verbotszonen für das Benutzen, Entleihen und Parken von E-Scootern rund um die Theresienwiese festgelegt.

E-Scooter dürfen nur bis zur Grenze des Äußeren Sperrrings fahren, der wie jedes Jahr zum Oktoberfest für den Verkehr eingerichtet wird. Ab dort gilt ein Fahr- und Parkverbot für E-Scooter.

München eScooter-Verbotszonen Oktoberfest 2019
E-Scooter Zonen Oktoberfest 2019

Hat einen 27-Jährigen, der als Kellner auf der Wies’n arbeitete, nicht interessiert ‘mir san mir’. Natürlich hat die Polizei den Herrn auf dem Festgelände erwischt und angehalten – der ist ja nicht unsichtbar gefahren.

Hätte auf jeden Fall ein Bußgeld gegeben. Aber es kam noch dicker, wie Tag24 berichtet. Bei der Kontrolle stellten die Polizeibeamten fest, dass das Fahrzeug nicht versichert war – der Artikel ist das unpräzise. Ich interpretiere diesen Sachverhalt so, dass der eScooter keine allgemeine Betriebserlaubnis hatte. Damit unterliegt er nicht der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung und man bräuchte einen Führerschein zum Fahren, darf, weil der E-Tretroller aber nicht versicherbar ist, mit dem Teil nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen fahren. Der Kellner hatte leider auch keinen Führerschein.

Der Student erhielt zwar seinen eScooter nach einer Bearbeitung des Verstoßes auf der Wies’n-Wache wieder zurück. Er wurde aber ermahnt, nicht mit dem Gerät im öffentlichen Verkehrsraum zu fahren. Zudem dürften jetzt Bußgelder wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nutzung eines unversicherten Fahrzeugs und Fahren in der Verbotszone auf den jungen Mann zukommen. Die Kohle, die er auf der Wies’n als Kellner verdient, kann er schon mal für diese Zwecke einplanen. Kann man natürlich so machen – muss man aber nicht.

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