Elektro-Tretroller von Verleihern stellen für visuell eingeschränkte Menschen ein erhöhtes Sturzrisiko dar. Auf Bürgersteigen abgestellte E-Tretroller sind Stolperfallen für ältere und blinde Menschen. Verleiher VOI ruft jetzt zu mehr Rücksichtnahme auf.
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Abschluss der Woche des Sehens
Am 15. Oktober findet zum Abschluss der Woche des Sehens in Deutschland der Tag des Weißen Stockes statt. An diesem Aktionstag wird vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) und seinen Partnern auf aktuelle Problematiken und Fragestellungen visuell eingeschränkter Menschen aufmerksam gemacht, die sich aus gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen ergeben. Eine dieser Neuerungen sind in Deutschland die E-Scooter.
Wenn ein E-Scooter auf dem Bürgersteig gefahren, oder in der Mitte des Gehweges geparkt wird, stellt er eine Behinderung für Menschen mit visuellen Einschränkungen dar. Nachfolgendes Bild zeigt, wie bereits Menschen mit visuellen Einschränkungen (die also nicht gänzlich blind sind) ihre Umgebung wahrnehmen können.
(Wahrnehmung der Umgebung mit visuellen Einschränkungen, Quelle: VOI)
Das zeigt, dass da ein herumstehender oder –liegender eScooter nicht wahrgenommen wird. Es ist eine Stolperfalle. Ich hatte in den Beiträgen Warnung des Sozialverbands VdK vor E-Rollern und eScooter: Falsch abgestellt, Risiko für blinde Menschen auf dieses Risiko hingewiesen.
Der schwedische Elektromobilitätsanbieter VOI Technology fordert nun seine Nutzer zu Rücksichtnahme auf visuell eingeschränkte Verkehrsteilnehmer auf und nennt dazu drei wichtige Grundregeln.
VOI-Regeln für E-Scooterfahrer
Deshalb will der schwedische E-Scooterverleih VOI seine Nutzer für die Rücksichtnahme auf visuell eingeschränkte Verkehrsteilnehmer sensibilisieren. Der Elektromobilitätsanbieter nennt dazu drei besonders wichtige Regeln, die E-Scooterfahrer beachten sollten, um ein verantwortungsbewusstes Miteinander im Straßenverkehr zu garantieren.
1. Fahren mit angemessener Geschwindigkeit – auf dem Fahrradweg
Um andere Verkehrsteilnehmer und vor allem solche mit visueller Einschränkung im Verkehr nicht zu behindern, wird geraten, dass E-Scooterfahrer ihre Geschwindigkeit dem jeweiligen Umfeld anpassen. Da die E-Scooter fast geräuschlos fahren, ist es für visuell eingeschränkte Menschen sehr schwierig, sie wahrzunehmen. Wenn man langsamer fährt gibt das blinden und sehbehinderten Verkehrsteilnehmern die nötige Zeit, auf einen sich nähernden E-Scooter zu reagieren. Darüber hinaus sollten Elektrotretroller auf keinen Fall auf dem Bürgersteig gefahren werden. Stattdessen ist es wichtig, auf dem Fahrradweg beziehungsweise dem Schutzstreifen auf der Straße zu bleiben.
Menschen mit visueller Einschränkung können auf dem Gehweg liegende E-Scooter nur schwer bemerken und laufen daher Gefahr, über sie zu stolpern. E-Scooter sollten daher stehend geparkt werden, sodass sie nicht die Wege von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern blockieren. Wer einen E-Scooter auf dem Boden liegen sieht, hilft blinden und sehbehinderten Menschen, wenn er ihn wieder aufstellt und ordnungsgemäß parkt.
3. Die Klingel verwenden
Da Verkehrsteilnehmer mit visuellen Einschränkungen herannahende E-Scooter erst spät bemerken, empfiehlt es sich, frühzeitig zu klingeln. Um ganz sicherzugehen, sollte man deshalb bei allen Überholmanövern, oder wenn man aus anderen Gründen nah an anderen Verkehrsteilnehmern vorbeifährt, die Klingel betätigen. Wichtig ist vor allem auch, damit nicht zu lange zu warten. Klingelt man erst in letzter Sekunde, haben blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer nicht genügend Zeit, um zu reagieren.
Im Rahmen der bundesweiten Verkehrssicherheitskampagne "RideLikeVoila" schult das Unternehmen seine Nutzer durch Fahrtrainings und die erste digitale Fahrschule für E-Scooter im Umgang mit schwächeren Verkehrsteilnehmern.
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