Der TÜV-Verband macht sich Gedanken um die Sicherheit von E-Tretroller-Fahrern im Winter. Gerade bei Glätte sind die Fahrzeuge brandgefährlich. Der Verband fordert daher, dass Verleihfirmen die E-Tretroller bei Glätte für Kunden sperren und auf Gefahren hinweisen.
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Bisher hatten wir ja lediglich Sommerbetrieb, denn E-Tretroller sind in Deutschland ja erst seit dem 15. Juni 2019 zugelassen. Nun kommen aber die dunklen Herbst- und Wintermonate mit Glätte durch Schnee und Eis – selbst fallendes Laub kann auf Straßen für glatte Verhältnisse sorgen. Autofahrer sollten das wissen, werden Sie bei der Führerscheinprüfung doch darauf hingewiesen.
Bei eScooter-Fahrern herrscht dagegen bezüglich Unfallgefahren 'naive Sorglosigkeit', gepaart mit Rücksichtslosigkeit. Bei glatten Straßen gefährden viele eScooter-Piloten durch die potentielle Sturzgefahr daher nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer und auch Autofahrer).
(eScooter, Symbolbild, Quelle: Pexels, Magda Ehlers, freie Nutzung)
Der TÜV-Verband hat jetzt, vor Beginn der kalten Jahreszeit, die Anbieter von E-Tretrollern aufgefordert, ihre Mietangebote bei schlechtem Wetter zu sperren. "Bei starker Glätte sollten Vermieter ihre E-Scooter umgehend sperren, um Unfälle zu vermeiden", sagte der Mobilitäts-Experte des TÜV-Verbandes, Frank Schneider, der Deutschen Presse-Agentur.
Das wäre für eScooter-Verleiher kein Problem, da man eine Smartphone-App zum Entsperren der Fahrzeuge bei der Ausleihe benötigt. Anbieter können daher die Ausleihe kurzfristig sperren. Der TÜV-Verband regt zudem an, dass die Anbieter die Kunden auf die Gefahren der kalten Jahreszeit hinweisen sollten.
Der TÜV-Verband hält es außerdem (wegen der schon aufgetretenen, schweren Unfälle) für sinnvoll, wenn eScooter-Verleiher ihren Kunden Helme zur Verfügung stellen würden. Bisher signalisieren die eScooter-Verleiher, dass sie die Fahrzeugflotte auch im Winter anbieten, aber die Anzahl der eScooter reduzieren wollen. (via)
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