Bundesnetzagentur gegen Abzock-Anrufe

Es ist eine beliebte Masche: Mit sogenannten Ping-Anrufen sollen Telefonbesitzer dazu gebracht werden, teure Nummern anzurufen.  Die Bundesnetzagentur geht endlich gegen diese weit verbreitete Betrugsmasche vor.


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Die Masche ist immer die gleiche: Das Telefon oder das Handy klingelt nur einmal und wer abhebt, stellt fest, dass niemand dran ist. Auf dem Display wird eine Nummer für den 'verpassten' Anruf angezeigt. Man spricht von sogenannten Ping-Calls. Der Anrufer spielt damit, dass die Neugier des Angerufenen siegt und er diese Nummer zurückruft.

Drückt der Angerufene die Rückruftaste, schlägt die Betrugsmasche zu. Denn bei den angerufenen Nummern fallen horrende Gebühren, teilweise mehrere Euro pro Minute an.

Lockanrufe haben Rückruf zum Ziel

Ping-Calls bezeichnen Lockanrufe. Das Handy klingelt nur kurz, danach legt der Anrufer auf. Im Display erscheint in den aktuellen Fällen eine Nummer, die man auf den ersten Blick mit einer lokalen Vorwahl verwechseln könnte. Ziel der Anrufe ist es, einen kostenpflichtigen Rückruf zu provozieren.

Der Anrufer hört beim Rückruf häufig Bandansagen, die mehrere Euro pro Minute kosten. Die Bandansagen reichen von unverständlichen Ansagen in ausländischer Sprache bis hin zu Gewinnspielen, Erotikansagen oder angeblichen Paketzustellungen. Ziel der Betrüger ist es, dass die Anrufer möglichst lange in der Leitung bleiben. Die Verursacher profitieren von den generierten Verbindungsentgelten.

(Quelle: Pexels/Pixabay CC0 License)

Internationale Vorwahlen

Ein beliebter Trick ist es, Vorwahlen für afrikanische Länder zu verwenden, die lokalen Vorwahlnummern gleichen. Die betroffenen Mobilfunkkunden gehen davon aus, dass sie einen Anruf von einer deutschen Ortsnetzrufnummer erhalten haben und rufen zurück. So lässt sich die Vorwahl beispielweise von Koblenz 0261 leicht mit der Vorwahl von Madagaskar 00261 verwechseln; das gleiche gilt für die Vorwahlen von Rostock 0381 und Dortmund 0231, die an die Vorwahlen von Serbien 00381 und Liberia 00231 erinnern.

Beschwerdehoch im Oktober und November

Allein im Oktober diesen Jahres gingen etwa 30 000 Beschwerden bei der Behörde ein. Im November 2017 sind bereits über 20.000 neue Beschwerden zu Ping-Anrufen bei der Bundesnetzagentur hinzugekommen. Seit Beginn des Jahres bis einschließlich September 2017 waren es über 15.000 Beschwerden.


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In diesem Zusammenhang hat die Bundesnetzagentur in den letzten Monaten zahlreiche Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen. Ping Anrufe verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Anordnung der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat nun angeordnet, dass für auffällige Länder bei Anrufen eine Preisansage Pflicht ist. Diese weist den Anrufer vor Beginn des kostspieligen Telefonats darauf hin, dass er eine hochpreisige ausländische Rufnummer angewählt hat. So kann der Verbraucher den Rückruf rechtzeitig abbrechen, ohne dass für ihn Kosten entstehen.

Die Bundesnetzagentur rät Verbrauchern davon ab, entsprechende Rufnummern zurückzurufen, wenn kein Anruf aus den entsprechenden Ländern erwartet wird. Entsprechende Anrufe sollen der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/PingAnruf gemeldet werden. Weitere Hinweise zum Thema finden sich in der Meldung der Bundesnetzagentur.

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