Ab 1. April 2018: Höhere Zuzahlung für Medikamente und mehr

GesundheitApril-Scherz oder doch eher böse Überraschung? Gesetzlich Versicherte müssen ab 1. April 2018 Zuzahlungen für bisher zuzahlungsfreie Medikamente leisten. Bleigießen wird verboten, neue Autos bekommen eCall und für Lebensmittel gelten niedrigere Acrylamid-Werte.


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Medikamente werden teurer

Die wichtigste und gravierendste Änderung: Für gesetzlich Versicherte werden mehr Medikamente zuzahlungspflichtig.

Das kostet 5 / 10 Euro

Der Satz 'Ist zuzahlungsfrei' des Apothekers dürfte demnächst nicht mehr kommen, eher fragen die Leute 'warum muss ich zuzahlen, das letzte Mal war es doch frei'. Der Grund: Zum 1. April 2018 gelten neue Festbeträge, wie der Apothekerverband (DVA) mitteilt – die Apothekerzeitung berichtete hier. Beispielsweise gibt es erstmals einen Festbetrag für Infliximab festgesetzt. Das bedeutet mehr Zuzahlungen für die Patienten. Für Arzneimittel, die bisher zuzahlungsbefreit waren, können nun zwischen fünf und zehn Euro anfallen.

Der Grund: Festbeträge abgesenkt

Der Festbetrag gibt an, wie viel für ein Medikament von der Krankenkasse ersetzt wird, d.h. wie viel es kosten darf. Senken die pharmazeutischen Hersteller ihre Preise nicht parallel ab, entsteht plötzlich eine Zuzahlungspflicht für die Patienten.

Medikamente
(Quelle: Pexels, CC0 Lizenz)

Denn übersteigt der Preis diesen Festbetrag, muss der Patient die Differenz aus eigener Tasche (mindestens 5 und bis zu 10 Euro) bezahlen. Die gesetzlichen Krankenkassen versprechen sich davon jährliche Einsparungen in Höhe von 105 Millionen Euro. 

Die Zuzahlungen, die dann anfallen, werden von den Apotheken für die Krankenkassen eingezogen. Nach Berechnungen des DAV nehmen die Zuzahlungen für Arzneimittel, die Krankenkassen ihren Versicherten in den Apotheken abverlangen, bereits seit Jahren zu: Im Jahr 2017 waren es schon mehr als 2,1 Milliarden Euro.

Tipp: Zuzahlungen vermeiden

Die Verbraucherzentralen haben einen Beitrag Wie Sie unnötige Zuzahlungen bei Arzneimitteln vermeiden (April 2017) mit hilfreichen Informationen veröffentlicht. Dort erfährt man:

Der Eigenanteil beträgt zehn Prozent des Arzneimittelpreises, mindestens fünf und maximal zehn Euro. Kostet das Medikament weniger als fünf Euro, müssen Sie die Kosten allein tragen. Die Zuzahlung gilt pro Medikament und nicht pro Rezept.


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Das ist aber nur eine grobe Richtschnur. Im Artikel wird genau erklärt, wann und wie hoch die Zuzahlungen sind. Es gibt Medikamente, die trotzdem zuzahlungsfrei sind. Wichtig zu wissen: Gesetzliche Zuzahlungen sind nur bis zur individuellen Belastungsgrenze fällig. Ist diese erreicht, kann man sich bei seiner Krankenkasse befreien lassen. Und eine Erstattung der Zuzahlungen ist im Nachhinein, bei Überschreitung der Belastungsgrenze möglich.

Was sich sonst zum 1. April 2018 ändert

Zum 1. April 2018 wird 'Bleigießen' wegen erhöhter Grenzwerte nicht mehr zulässig sein – also Silvester 2018 was anderes machen.

Neu zugelassene Autos müssen mit eCall ausgestattet sein. eCall löst per Funk einen Notruf aus, wenn ein Unfall passiert oder der Fahrer einen Notruf-Knopf drückt. Dazu plane ich noch einen separaten Artikel).

Und es gelten neue Grenzwerte für Acrylamid in Nahrungsmitteln (z.B. Kaffee). Eine gute Übersicht findet sich in diesem Artikel der Leipziger Volkszeitung.

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