Die niederländische Versandapotheke DocMorris wollte in Deutschland ja sogenannte Apothekenautomaten zur Ausgabe rezeptpflichtiger Medikamente aufstellen. Der Anbieter hatte vor einiger Zeit ein Experiment mit so etwas gestartet. Denn in der 2.000-Einwohnergemeinde Hüffenhardt, Baden-Württemberg, gab es keine Apotheke mehr. Das ist aber unzulässig, wie ein Gericht jetzt endgültig feststellte.
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Ich hatte im Juni 2017 im Beitrag DocMorris: Automaten-Apotheke schließt nach 2 Tagen über den Fall berichtet. In gemieteten Räumen konnten Menschen ein Rezept abgeben. Per Video wurde ein Apotheker aus den Niederlanden zugeschaltet und das Medikament wurde von einem Roboter nach Freigabe durch den Berater ausgegeben. Für Notfälle war noch ein Mitarbeiter vor Ort, der bei Störungen helfen konnte. Diese Automatenapotheke war den Behörden aber ein Dorn im Auge, weshalb das zuständige Regierungspräsidium nach 48 Stunden die Medikamentenabgabe untersagt.
(Quelle: Pexels, CC0 Lizenz)
Dann ging die Automaten-Apotheke wieder in Betrieb, wie man hier nachlesen kann. Es wurden aber nur rezeptfreie Medikamente abgegeben. Aber auch das wurde durch ein Urteil des Landgerichts in Mosbach untersagt (siehe Vorerst Aus für Doc Morris Apotheken-Automaten). Die einstweilige Verfügung geht auf einem Antrag des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg zurück, der das Gerät als wettbewerbswidrig ansieht.
Jetzt ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) gefallen, der dem Unternehmen endgültig den Betrieb der Apothekenautomaten untersagt. Eine Revision wurde nicht zugelassen, mehrere Nichtzulassungsbeschwerden von Docmorris wurden abgewiesen, wie man bei SPON nachlesen kann.
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