eScooter: Alkohol (2,19 Promille) und Schnellstraße befahren

eScooterFür Elektrotretroller gelten strikte Regeln, wer, wo, wie fahren darf. Dazu gehört, dass die Promillegrenzen für PKWs gelten. Zudem dürfen eScooter nicht auf Autobahnen oder Schnellstraßen fahren, wenn eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h gilt.


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2,19 Promille auf dem eScooter

In Ludwigshaften hat die Polizei laut dieser Meldung einen eScooter-Fahrer am Ostersonntag, den 12.04.2020, gegen 23:10 Uhr, aus dem Verkehr gefischt. Der Fahrer des eScooters fiel in der Rheingönheimer Straße aufgrund der unsicheren Fahrweise auf. Der 35-jährige wurde daher einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da die Polizeibeamten starken Alkoholgeruch bei ihm wahrnahmen, er nicht mehr deutlich sprechen konnte und erheblich schwankte, wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen Atemalkoholwert von 2,19 Promille. Daraufhin wurde der 35-Jährige mit auf die Dienststelle genommen. Nachdem er wieder nüchtern war, wurde er nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen entlassen. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

Polizei (Quelle: Pixabay, kostenlose Nutzung)

Bei E-Scooter Fahrern gelten die gleichen Promillegrenzen wie bei Autofahrern. Für Jugendliche unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit gilt sogar die 0,0 Promille-Grenze.

Mit dem eScooter auf Schnellstraße

Auf Schnellstraßen gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h – genau wie auf Autobahnen. Ein Elektrotretroller darf aber nur 20 km/h schnell werden. Diese Straßen sind für die Fahrzeuge also absolut tabu. Die Polizei Delmenhorst meldete, dass man im Landkreis Wesermarsch einen E-Scooter auf der B212 in Brake gestoppt habe.

Der Polizei war am Montag, den 06. April 2020, gegen 09:55 Uhr, eine männliche Person auf einem E-Scooter gemeldet, welche die B212 aus Richtung Nordenham in Fahrtrichtung Brake befahren würde. Die gemeldete Person wurde wohl sich in Höhe Rodenkirchen angetroffen (dort ist die B212 als Kraftfahrstraße gekennzeichnet, welche nur durch Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Mindestgeschwindigkeit von 60 Km/H befahren werden darf).

Der eScooter-Fahrer wurde durch die Polizei angetroffen und sicher von der B212 herunter geleitet. Nach einen intensiven verkehrserzieherischen Gespräch wurde der Fahrzeugführer aus der polizeilichen Maßnahme entlassen worden. On Top gibt es zudem ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren.

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