Unfälle: Ruf nach Ruf nach Alkoholtest für eScooter-Fahrer

Seit einem Jahr sind Elektrotretroller als Elektrokleinstfahrzeuge im Straßenverkehr mit Auflagen zugelassen. Als ein Problem erweisen sich aber Unfälle, die oft auf Alkoholgenuss zurückgehen. Der Verkehrsrat fordert daher Alkoholtests für eScooter-Fahrer.


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Unfälle und rücksichtslose Fahrweise sind bei Elektrotretroller-Fahrern ein Problem. Neue Auswertungen zeigen, dass in vielen Fällen Alkohol und Drogen im Spiel sind. Ich hatte beispielsweise im Beitrag eScooter-Unfälle: Bei 25% sind Alkohol und Drogen im Spiel auf diesen fatalen Zusammenhang hingewiesen.

E-Tretroller zur Ausleihe
(eScooter, Symbolbild, Quelle: Pexels, Magda Ehlers, freie Nutzung)

Alkohol als Hauptproblem

Das Hauptproblem stellt dabei das Fahren unter Einfluss von Alkohol dar. Genau wie beim Fahrrad gelten auch für eScooter die Alkohol-Grenzwerte für Autofahrer. Hier einmal einige Werte, die man irgendwie auf dem Radar haben sollte

  • Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, sofern eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gegeben ist.
  • Ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen geahndet wird.
  • Ab 1,1 Promille ist  eine absolute Fahruntüchtigkeit gegeben und das Fahren eines eScooters eine Straftat.

Bei 1,1 Promille ist halt dann auch der Führerschein weg – und kann entzogen bleiben, wenn die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs bezweifelt werden kann.

An dieser Stelle noch der Hinweis: Für Fahranfänger gilt ab Erwerb der Fahrerlaubnis für die ersten beiden Jahre eine 0,0 Promillegrenze. Die Polizei von Niederbayern hat hier eine nette Übersicht veröffentlicht, und dürfte dabei mit der häufigen Ausrede: Das habe ich nicht gewusst, konfrontiert.

Polizei
(Quelle: Pixabay, kostenlose Nutzung)

Die Polizei wirft daher ein Auge auf Fahrer/innen von Elektrotretrollern und prüft bei Kontrollen, ob Alkohol konsumiert wurde.

Der deutsche Verkehrsrat fordert Alkoholkontrollen

Wenn die Polizei kontrolliert, die Leute aber weiterhin Alkohol vor der Fahrt konsumieren und auf der ‘das habe ich nicht gewusst’-Welle reiten, müssen andere Maßnahmen her. Der Technische Überwachungsverein (Tüv) sieht das in nachfolgendem Tweet genau so:

Im verlinkten FAZ-Artikel wird  auf eine Forderung verwiesen, der vom Deutschen Verkehrsrat (DVR) erhoben wurde.

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