Alkohol und E-Roller – geht gar nicht und man riskiert den Führerschein

eScooterIch greife das Thema ‘Alkohol und E-Roller’ hier nochmals auf, da es grade die Meldung gab, dass ein Politiker in Berlin mit 1,3 Promille vom Elektrotretroller geholt wurde – der Führerschein ist futsch. Die Meldungen der Polizei über ‘betrunkene eScooter-Fahrer’ reißen nicht ab. Wer betrunken beim Fahren eines E-Rollers von der Polizei erwischt wird, dem droht schlicht der Entzug des Führerscheins.


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Alkohol ein Problem beim eScooter

Ich hatte es bereits 2020 hier im Blog im Beitrag eScooter-Unfälle: Bei 25% sind Alkohol und Drogen im Spiel aufgegriffen: Unfälle und rücksichtslose Fahrweise sind bei Elektrotretroller-Fahrern ein Problem. Auswertungen aus 2020 zeigten, dass in vielen Fällen Alkohol und Drogen im Spiel sind.

E-Tretroller zur Ausleihe
(eScooter, Symbolbild, Quelle: Pexels, Magda Ehlers, freie Nutzung)

Das hat sich in 2024 auch nicht geändert, wie zahlreiche Polizeiberichte der letzten Wochen belegen. Suche ich hier im Blog nach dem Stichwort Alkohol, gibt es über die Jahre zahlreiche Treffer.

Alkohol: Ist ja 'nur ein Roller', den ich fahre

Es braucht zwar keinen Führerschein, um das Fahrzeug zu nutzen. Aber so manchem Fahrer eines E-Rollers ist nicht klar: Wie beim Fahrrad gelten auch für eScooter die Alkohol-Grenzwerte für Autofahrer. Die Polizei weist in Mitteilungen regelmäßig darauf hin, dass das Führen von Elektro-Kleinstfahrzeugen unter Alkoholeinfluss wie das Führen anderer Kraftfahrzeuge (z.B. PKWs) geahndet wird.

Ich hatte dies bereits 2019 im Beitrag Betrunken eScooter fahren: Führerschein weg! angesprochen. Hier einmal einige Werte, die man irgendwie auf dem Radar haben sollte

  • Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, sofern eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gegeben ist.
  • Ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen geahndet wird.
  • Ab 1,1 Promille ist  eine absolute Fahruntüchtigkeit gegeben und das Fahren eines eScooters eine Straftat.

Bei 1,1 Promille ist halt dann auch der Führerschein weg – und kann entzogen bleiben, wenn die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs bezweifelt werden kann. An dieser Stelle noch der Hinweis: Für Fahranfänger gilt ab Erwerb der Fahrerlaubnis für die ersten beiden Jahre eine 0,0 Promillegrenze.

Trotzdem scheint sind das Thema "Alkohol ist beim eScooter tabu" noch nicht herumgesprochen zu haben. Daher verweise ich an dieser Stelle auf den aktuellen Spiegel Online-Artikel zum Thema, wo nicht nur die erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit bei Alkohol angesprochen wird. Der Artikel nennt auch die Strafen, die auf eine eScooter-Alkoholfahrt kommen.

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