Massive Kritik der Verbraucherzentralen an eScooter-Verleihern

eScooterDer Verleih von Elektro-Tretrollern boomt in deutschen Städten. Die Verleiher von eScootern versuchen auf rechtlich kritische Weise, Risiken und Verantwortung auf ihre Kunden abzuwälzen. Die Verbraucherzentralen mahnen daher die eScooter-Verleiher ab.


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Wenn der gemietete E-Tretroller Schäden aufweist

Es ist eine doofe Situation: Man mietet einen Elektro-Tretroller und das Ding ist kaputt. Oder nach der Rückgabe kommt vom Vermieter eine Rechnung, weil der eScooter einen Schaden aufweist. Die Vermieter der Fahrzeuge übernehmen keine Garantie über die Funktionsfähigkeit der Geräte. Kunden müssen ggf. für Schäden zahlen, auch wenn sie nicht dafür verantwortlich sind.

Der obige Tweet bringt es auf den Punkt: Wer einen eScooter ausleiht, muss den E-Tretroller vor Fahrtantritt auf Schäden überprüfen und reklamieren.

Verbraucherzentralen mahnen eScooter-Verleiher ab

Anbieter von E-Scootern versuchen auf rechtlich kritische Weise, Risiken und Verantwortung auf ihre Kunden abzuwälzen, so die Verbraucherzentralen. Das ergab eine aktuelle Überprüfung der Nutzungsbedingungen von fünf großen Verleihfirmen durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

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Der vzbv hat bei allen Anbietern zum Teil gravierende Verstöße wie unzulässige Haftungsregelungen und die Abwälzung von Wartungs- und Inspektionspflichten auf die Kunden festgestellt. “Die Anbieter von E-Scootern haben verbraucherfeindliche Nutzungsbedingungen formuliert. So sollen Kunden mitunter für Schäden aufkommen, die sie nicht verschuldet haben“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. „Zudem lehnen die Anbieter oft jede Verantwortung für den Zustand der E-Roller ab und wollen nicht einmal garantieren, dass der Vermietungsservice funktioniert.“

Nach Überprüfung der Nutzungsbedingungen hat der vzbv fünf Verleihfirmen abgemahnt, die seit kurzem in deutschen Städten aktiv sind: JUMP Bicycles GmbH, LMTS Germany GmbH (Circ), Neutron Holdings (Lime), TIER Mobility GmbH und VOI Technology Switzerland AG. Die Bilanz ist für die junge Branche wenig schmeichelhaft: Insgesamt 85 Klauseln sind nach Auffassung des vzbv unzulässig.

Kunden zur umfassenden Inspektion verpflichtet

Kunden werden nach Ansicht des vzbv vor allem durch die Haftungsregelungen benachteiligt. Wer einen E-Scooter „auf eigene Gefahr“ mietet, hafte bei kundenfeindlichster Auslegung unabhängig von seinem Verschulden für nahezu alle Schäden, die etwa durch Unfall oder Diebstahl entstehen.

Die Anbieter garantieren teilweise weder einen verkehrssicheren Zustand der Roller noch funktionierende Akkus. Einige wälzen ihre Pflicht zur regelmäßigen Wartung und Inspektion sogar vollständig auf die Kunden ab und verpflichten diese vor jedem Fahrtantritt, unter anderem Bremsen, Beleuchtung, Räder, Rahmen und Akkus sorgfältig auf etwaige Mängel zu überprüfen. Dabei können Verbraucher die geforderte Inspektion in der Regel gar nicht fachgerecht ausführen.

„Der vzbv befürwortet Mobilitätsinnovationen wie die E-Tretroller. Sie machen das Angebot für Verbraucher vielfältiger und können einen Beitrag zur Verkehrswende leisten. Die Anbieter sollten aber alles dafür tun, die Nutzung von E-Tretrollern so sicher, umwelt- und kundenfreundlich wie möglich zu machen“, sagt Marion Jungbluth, Teamleiterin Mobilität und Reisen im vzbv.

Keine Leistungsgarantien der Anbieter

Kritisch sieht der vzbv auch, dass die Unternehmen keine Gewähr dafür übernehmen, dass ihr Vermietungsservice überhaupt verfügbar ist. Eine typische Formulierung: „VOI liefert die Dienstleistungen, ohne diesbezüglich irgendeine Art von Garantie zu geben“, so Jungbluth. Mehrere Anbieter behalten sich vor, den Service jederzeit einschränken oder einstellen zu können und die Mietbedingungen kurzfristig ohne Rücksicht auf die Interessen der Nutzer zu ändern.

Circ hat die geforderte Unterlassungserklärung bereits abgegeben. Die Firma Tier hat ihre Bedingungen geändert. Andere Anbieter haben signalisiert, dass sie ihre Klauseln ändern und die geforderte Unterlassungserklärung abgeben wollen. Tun sie das nicht, wird der vzbv Klage vor Gericht erheben.

Viele Tücken im Kleingedruckten

In den Nutzungsbedingungen gibt es zahlreiche weitere Klauseln, die nach Auffassung des vzbv rechtswidrig sind. Einige Beispiele:

  • Vom Zahlungskonto dürfen alle Kosten eingezogen werden, die nach Ansicht des Verleihers vom Kunden verursacht wurden – darunter auch Forderungen von Dritten. Anbieter behalten sich vor, Nutzern schon nach geringfügigem Zahlungsrückstand den Zugang zum Mietservice zu sperren oder jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
  • Mitunter sollen Kunden völlig überzogene Strafgebühren zahlen, wenn sie das Fahrzeug falsch abstellen oder nicht korrekt abmelden.
  • Mietgebühren werden grundsätzlich nicht erstattet oder nur, wenn der Kunde kurzfristig reklamiert – selbst wenn der Kunde die Fahrt nicht antreten konnte, weil der Roller defekt oder der Akku leer war.
  • Persönliche Daten können ohne die erforderliche Zustimmung des Kunden zum Beispiel für Werbezwecke genutzt werden.

Die Bedingungen sind wirklich extrem kundenunfreundlich und man sollte sich wirklich zwei Mal überlegen, ob man einen solchen Mietvertrag abschließt. Wobei den meisten Nutzer/innen das wohl eher gar nicht klar ist. Denn da gibt es die App, wo man nur Zahlungsinformationen eingibt und dann einen E-Tretroller buchen kann. Das Kleingedruckte wird nicht gelesen und dann kommt der große Katzenjammer, wenn es schief geht. Und ich denke, Vertragsstrafen wegen falsch abgestellter Fahrzeuge, bei denen die Kommunen bald Geldbußen verhängen, werden von den Vermietern rigoros eingetrieben (und das mit Recht). So könnte eine schnelle eScooter-Spritztour in größerem Katzenjammer enden.

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