Auch im Alter können Menschen unbeabsichtigt Schäden gegenüber Dritten verursachen. Eine Haftpflichtversicherung sichert die betreffenden Personen ab. Aber es gibt eine Falle: Versicherer können die Haftung bei Personen mit Alzheimer-Demenz wegen Deliktunfähigkeit ablehnen. Es gilt also auf diesen Punkt zu achten, um nachher nicht im Regen zu stehen. Im Beitrag gehe ich auf das Thema ein, schildere aber auch die Possen, die wir mit diesem Thema kürzlich in der Familie erlebt haben.
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Der Herd wird angelassen und es kommt zu einem Brand in einer Wohnanlage. Eine Kerze setzt das Zimmer in einem Pflegeheim in Brand. Das Wasser wird vergessen abzudrehen und verursacht Schäden an fremdem Eigentum. Die Szenarien lassen sich fortsetzen. Ohne Haftpflichtversicherung kann ein verursachter Schaden teuer werden. Manche Pflegeheime verlangen daher den Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die Bewohner.
Haftpflichtversicherung für deliktunfähige Erwachsene
Ich gestehe, das Thema war weitgehend an mir vorbei gegangen. Für meine Familie gab es immer eine Haftpflichtversicherung, bei der auch meine seinerzeit unmündigen Kindern eingeschlossen waren. Dort wurden auch durch deliktunfähige Kinder verursachte Schäden als zu begleichen aufgeführt. Die Eltern und Schwiegereltern hatten ebenfalls Haftpflichtversicherungen, inklusive Tierhalter-Haftpflicht.
Szenenwechsel: Irgendwann werden die eigenen Eltern oder Schwiegereltern zu Pflegefällen und die Übersiedelung in ein Pflegeheim steht an. Meine Frau und ich sind seit über zwei Jahren mit dieser Situation konfrontiert. Konnten wir vieles lange Zeit in der Familie auffangen, gerieten wir im Januar 2019 an unsere Grenzen. Eine Person mit gehemmter Depression forderte alle Ressourcen – und dann kam es beim Ehepartner zu einer Hirnblutung. Klinik- und Reha-Aufenthalt über Weihnachten 2018 bereiteten uns darauf vor, dass beide Personen schrittweise in Pflegeheimen untergebracht werden müssten. Denn wir leben 200 km entfernt vom Wohnort der Schwiegereltern. Auch wenn meine Frau regelmäßig vor Ort die Pflege übernahm, lief dass auf einen Punkt hinaus, wo das nicht mehr zu leisten war.
Für den akuten Fall, dass die Person mit der Hirnblutung nach Abschluss der Reha in vollstationäre Pflege musste, war schnell ein Pflegeheim gefunden. Beim Kontakt mit dem Pflegeheim gab es einen Bogen, der die vorzulegenden Unterlagen für die Aufnahme vorgab. Ein Punkt war der Haftpflichtversicherungsnachweis. Kein Problem, es gab eine Haftpflichtversicherung und wir haben den Versicherungsschein kopiert. Als wir am Aufnahmetag im Pflegeheim saßen, schaute sich die Pflegeleiterin die Police an und meinte: Achten Sie darauf, dass deliktunfähige Erwachsene nicht ausgeschlossen werden. Bam!
Ich habe dann recherchiert – Versicherer können deliktunfähige Personen bei einem Haftpflichtschaden ablehnen. Das war das Thema bei Kindern, die deliktunfähig sind. Da das dann immer Ärger gab, haben viele Versicherer die Klausel, dass deliktunfähige Kinder mit versichert sind, in die Verträge aufgenommen. Aber Erwachsene sind doch deliktfähig?
Hier musste ich lernen, dass Personen in Betreuung oder mit Alzheimer/Demenz u.U. nicht als deliktfähig betrachtet werden. Die Rechtslage ist dabei kompliziert: Hat man eine Haftpflicht, muss eine Demenz nicht gemeldet werden und stellt kein erhöhtes Risiko dar. Dies wird hier und hier thematisiert. Aber bei fortschreitender Demenz kann es sein, dass der Versicherer die Regulierung von Schäden gegenüber Dritten mit dem Hinweis auf Deliktunfähigkeit ablehnt. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. hat hier einige Fälle und Szenarien aufgelistet.
Pirouetten der Versicherer
Für uns bestand nun die Situation, dass wir mittelfristig, d.h. im Jahr 2019, diese Klausel im Haftpflichtvertrag brauchten. Denn die Haftung bei deliktunfähigen Erwachsenen war nicht in der Police aufgeführt. Zudem sollte der Ehepartner, der an gehemmter Depression litt, ebenfalls bei Verfügbarkeit eines Pflegeheimplatzes in eine solche Einrichtung wechseln. Das klinische Bild dieser Erkrankung gleicht Alzheimer-Demenz, so dass diese Diagnose von Ärzten auch zuerst gestellt wurde. Nur unsere Intervention, dass so etwas nicht binnen 14 Tagen plötzlich auftritt, konnte mit Unterstützung des Hausarztes und eines Neurologen in einer geriatrischen Klinik die endgültige Diagnose gestellt werden.
Ein unwilliger oder unfähiger Versicherer
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Was macht man in dieser Situation? Man kontaktiert den Versicherer, hier die RMV. Der erste Versuch ging ziemlich in die Hose, hatte der Vertragsabschluss doch irgendwann über eine örtliche Volksbank stattgefunden. Es gab drei Versicherungen im Haushalt, so dass jedes Jahr ein hübsches Sümmchen an Prämien fällig wurde.
(Quelle: Pexels CC0 Lizenz)
Also in den Unterlagen der Schwiegereltern gewühlt und eine Mitteilung mit einer Kontaktadresse der benachbarten Volksbank-Filiale gefunden. Wenn Du gerade eine Heimunterbringung stemmst, hast Du keinen Kopf für Sperenzchen. Also schnell vom Handy die Nummer für die RMV-Vertretung aus der letzten Mitteilung angerufen. Es meldete sich eine Dame und ich schilderte meinen Sachverhalt. Mitten im zweiten Satz unterbrach sie mich: 'Wir sind hier eine Bank, und nicht die RMV-Versicherung, damit sind Sie bei mir falsch.' Auf meinen Einwand, dass die Telefonnummer auf dem letzten Schreiben als Kontakt angegeben sei, kam als Antwort: Trotzdem, wir sind Bank, wir haben damit nichts zu tun. Da platzte mir die Hutschnur und ich erwähnte 'hier steht Herr xyz bei der Volksbank in Hintertupfingen mit ihrer Telefonnummer als Kontakt im Schreiben'. Dann kam als Antwort: Ok, der sitzt jetzt in der nahen Kreisstadt Bitburg am soundso-Platz.
Diese Bank und diesen Vertreter braucht kein Mensch
Also per Internet schnell die Kontaktdaten herausgefunden, angerufen und gleich den betreffenden Herrn am Telefon gehabt. Mein Sprüchlein aufgesagt und gefragt, wie wir in der Angelegenheit weiter kommen. Denn warum hat man den Versicherungsvertreter 'vor Ort' denn sonst? Die Antwort hat mich vom Hocker gefegt: 'Davon habe ich noch nie etwas gehört, es wäre zu klären, ob die RMV gegen so etwas wegen Deliktunfähigkeit vorgeht und die Regulierung ablehnt – glaube ich nicht.' Gut, einen Versicherungsvertreter, der auf Glauben agiert, aber diese Themen nicht mal gehört hat, den brauche ich offen gesagt auch nicht.
Auf den Hinweis, dass ich bei der Volksbank-Filiale ziemlich doof abgefertigt wurde, meinte er: Die Bank hat die Versicherungsangelegenheiten der RMV jetzt hier zentral zusammen gefasst. Die Filialen sind nicht mehr zuständig. Zweite Erfahrung: Eine solche Bank braucht kein Mensch!
Also alles auf 'recherchierst und regelst Du, wenn Du in 2 Tagen wieder zuhause bist' gesetzt. Eine Internetsuche mit RMV und 'deliktunfähige Erwachsene' ergab nichts. Ich stieß zwar auf die oben erwähnten Internetseiten, die das Thema behandelten. Aber es gab keinen Hinweis 'Versicherer XYZ deckt das ab'. Vielmehr habe ich auf einer Webseite den Hinweis gefunden: 'Kontaktieren Sie den Versicherer'.
Anfragen per Internet bei Versichern
Zu Hause habe ich dann den Rechner angeworfen und einen Anbietervergleich durchführen lassen. Es gab einige Empfehlungen für die Deutsche Familienversicherung und für die Bayrische. Also einige Webseiten der Versicherer aufgerufen, die Daten eingegeben und um ein Angebot samt Einschluss der Deliktunfähigkeit bei Erwachsenen gebeten. Ergebnis: Bis heute habe ich keine Antwort erhalten – manchen Hund muss man zum Jagen tragen. Als ich jetzt beim Schreiben des Blog-Beitrags nach 'Haftpflichtversicherung für Senioren' gesucht habe, gab es eine Seite mit Hinweisen wegen Demenz. Es scheint sich was zu tun.
Die RMV kündigt – und dann doch wieder nicht
Mir steckte nun noch die Empfehlung 'kontaktieren Sie den Versicherer' im Hinterkopf. Und dann überschlugen sich die Ereignisse. Die von der Reha ins Pflegeheim eingelieferte Person verstarb binnen einer Woche. Da waren wir mit anderen Themen mehr als beaufschlagt. Eine Woche später kontaktierte ich die RMV unter Angabe der Policen-Nummer, um den Tod der versicherten Person anzuzeigen. Da Verträge auf die Erben bzw. Angehörigen übergehen, fragte ich gleichzeitig nach dem Einschluss der Haftung für deliktunfähige Erwachsene in der Haftpflicht für den überlebenden Partner.
Da Versicherungen oft auf den Partner weiterlaufen, füge ich in solche Schreiben standardmäßig den Passus: 'Sollte die gewünschte Klausel nicht möglich sein, kündige ich hilfsweise den Vertrag zum Ablauf der Versicherung.' ein. So weit so gut – so erinnerungsmäßig kam eine Woche später eine neue Police und eine Mail, in der die Kündigung des Haftpflichtvertrages zum April 2019 bestätigt wurde. War zwar unzulässig, da die Prämien am Todestag des Versicherten enden, die Familienangehörigen aber bis zum Vertragsablauf prämienfrei mit versichert sind. Zahlt der Familienangehörige die nächste Prämie bei Fälligkeit, geht der Vertrag auf ihn über.
Nun gut, die Erstattung der Prämien ging auf dem Konto ein und wir bereiteten die Beerdigung sowie den Wechsel der überlebenden Person in ein Pflegeheim vor. Nachdem die Zusage für einen Platz im gewünschten Pflegeheim vorlag, schrieb ich die RMV erneut an, da die Hausratversicherung zum Zeitpunkt x wegen Auflösung des Hausstands enden sollte. Mit dabei ein Satz, dass ich mich wundere, dass die RMV die Haftpflichtversicherung für deliktunfähige Erwachsene nicht weiter führe.
Es kamen in den nächsten Wochen mehrere neue Policen, in denen Erstattungen und Änderungen angekündigt wurden. Zudem gab es einen Hinweis, dass wir mitteilen sollten, ab wann das Haus leer stehe. Das sei ein erhöhtes Risiko, welches sich auf die Prämien auswirke. Einen Tag vor dem Wechsel der Person in das Pflegeheim standen wir vor der Situation, dass kein Haftpflichtvertrag über Juni 2019 hinaus vorlag.
Also kurz in der Familie nachgefragt und den Tipp bekommen: Rufe mal Herrn XYZ im Nachbarort an, bei dem sind wir versichert. Gesagt getan, es war zwar nur ein Anrufbeantworter, und weil das Telefon im Haus bereits abgestellt war, habe ich keine Rückrufnummer hinterlassen. Fünf Minuten später klingelte das Handy: 'Sie hatten gerade im Büro angerufen, ich bin der Herr soundso'. Ich also meinen Spruch aufgesagt und bekam zur Antwort: Kommen Sie um 14:00 Uhr im Büro im Nachbarort vorbei. Das ist alles kein Problem, die AXA hat die Versicherung deliktunfähiger Erwachsener bei Haftpflicht eingeschlossen.
Gesagt getan, eine Stunde später hatte ich den Versicherungsvertrag, den ich benötigte. Am nächsten Tag sollte der Heimübergang stattfinden – und wir hatten mit der Person sogar schon das Zimmer besichtigt. Ein helles, freundliches Zimmer mit Ausgang zur ebenerdigen Terrasse – die Person war ganz angetan. Auch sonst machte die Pflegeeinrichtung einen sehr guten Eindruck. Von meiner Schwester wusste ich zudem, dass dort andere Angehörige des Schwagers mit Demenz sehr gut betreut worden waren.
Wenn die Pferde mal wieder vor der Apotheke kotzen
Das ist ein Spruch von mir, um schier unwahrscheinliche Situationen, die eigentlich nie eintreten, zu charakterisieren. Und davon gab es in kommenden Tage und Wochen reichlich.
Am Abend vor dem Wechsel ins Pflegeheim stürzte die Person beim Zubettgehen auf der Treppe und schlug mit dem Kopf auf eine Steinkante. Es war nichts gebrochen, aber eine dicke Platzwunde auf dem Kopf blutete. Also den Notarzt angerufen und nach weiterem Vorgehen befragt. Also das Wort Blutverdünner fiel, hieß es: Wir schicken einen Rettungswagen. Also haben wir den Abend in der Notfallaufnahme der Klinik verbracht. Gab zwar Entwarnung, keine Schädelverletzungen, aber die Person musste 24 Stunden zur Beobachtung in der Klinik bleiben. Die Gefahr für Hirnblutungen war gegeben. Statt den Übergang ins Pflegeheim zu stemmen, mussten wir das Ganze einen Tag verschieben – doof, wenn man 200 km entfernt wohnt.
Als dann endlich die Heimaufnahme stattfand und ich die Haftpflichtversicherung erwähnte und sagte, dass ich noch keine Police hätte, meinte die Heimleitung: Das brauchen wir nicht. Bam! Es war ein anderer, konfessioneller Träger, der da gänzlich andere Regularien zur Aufnahme und Vertragsgestaltung als das vorherige Heim (eine kommerzielle Gesellschaft) hatte. Im Grunde hätte ich also nichts mit der RMV unternehmen müssen – aber bei der Vorgeschichte war ich zum Schluss gekommen, dass die Gesellschaft nicht der wirklich richtige Partner war. Zahlviech für Prämien ist das Eine, aber einen Versicherer, der bei Fragen und Problemen mit Kompetenz da ist, ist das Andere.
Bei der Heimkehr rief ich anderntags meine Mails ab. Die RMV hatte geschrieben, und beim Lesen fiel mir die Kinnlade herunter. Die RMV bot plötzlich eine Haftpflichtversicherung für die überlebende Person mit Einschluss der Haftung für deliktunfähige Erwachsene an und schrieb, man werde den Vertrag weiter führen. Zwei Tage später war die Police im Briefkasten und die Prämie war auch noch geringer, als bei der AXA.
Auf Grund der 'Vorgeschichte' habe ich spontan entschieden: Die RMV wird zum Ablauf der regulären Versicherungsperiode gekündigt – AXA-Vertrag läuft weiter. Auf die paar Euro schei*** Du jetzt. Einige Tage später teilte meine Frau der RMV mit, dass das Haus leer sei und wir die Haftpflichtversicherung doch spätestens zum Ablauf des Versicherungszeitraums kündigen.
In der Zwischenzeit kam jede Woche eine neue Police der RMV mit neuen Prämienforderungen, Verrechnung von Prämienrückerstattungen etc. Müssen so ca. 10 Schreiben gewesen sei, zahlt alles die Versichertengemeinschaft. Dann kam die Ankündigung, dass ab Juni 2019 die Gebäudeversicherung wegen Leerstand gekündigt werde und man die Haftpflichtversicherungsprämie ab diesem Zeitpunkt wegen Wegfall der Bündelung erhöhe. Die Prämie lag damit auf AXA-Höhe. Also nochmals eine Mail an die RMV geschickt, mit der Bitte um Kündigungsbestätigung.
Inzwischen liegt mir diese Bestätigung vor. Die RMV ist komplett bei der Familie raus. Das Haus wurde vor wenigen Tagen im Familienkreis verkauft. Und die junge Familie, die das Objekt kaufte, hat trotz Leerstand eine Gebäudeversicherung bei der AXA bekommen. Gut, die wollen ja in einigen Monaten einziehen und werden für Jahrzehnte Kunden bleiben. Aber der Versicherungsvertreter der AXA vor Ort macht einen kompetenten Eindruck.
Der Fall, den ich hier exemplarisch geschilderte habe, zeigt aber, wie irre die Branche aufgestellt ist. Da haben Vorstände der RMV wohl große Umsätze über die Volksbanken erwartet. Und weil die Volksbanken jetzt ihre Filialen auf dem platten Land dicht machen, wird da umorganisiert. Der Vertrieb klappt nicht mehr – und das Backoffice der RMV in der Zentrale in Wiesbaden ist auch wie ein aufgescheuchter Hühnerhaufen aufgestellt. Eigentlich hätte ich erwartet, dass auf mein erstes Schreiben mit genau dargelegten Wünschen eine zielgerichtete Antwort der Art 'so gehen wir vor, Hausrat wird aufgelöst, Gebäudeversicherung kostet ab Leerstand x Euro mehr, Privathaftpflicht wird mit gewünschter Kondition für Prämie y weiter geführt' erwartet. Stattdessen weiß dort die linke Hand nicht, was die rechte Hand will. Es wurden Policen-Änderungen für mindestens 30 – 40 Euro erstellt und verschickt. Am Ende bleibt beim Kunden verbrannte Erde und ein 'never ever schließt Du eine Versicherung ab, die von einer Bank vermittelt wird'. So kann man auch mit Kunden umgehen.
Über den restlichen bürokratischen Unsinn, der durch die Pflegefälle und den Todesfall über uns hereingebrochen ist, blogge ich in separaten Beiträgen. Einige Artikel mit Wissen, was ich mir bereits erarbeitet habe, finden sich unter nachfolgenden Links.
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