Das 'Magenmittel' Iberogast ist erneut in Verruf geraten, nachdem ein Mensch an Leberschäden, mutmaßlich verursacht durch das Mittel, verstorben ist. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Hersteller Bayer wegen dieses Todesfalls.
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Was ist Iberogast?
Iberogast® ist ein pflanzliches Arzneimittel, welches in Tropfenform bei Magen- und Darmbeschwerden zur Anwendung kommt. Als Inhaltsstoffe werden neun medizinisch wirksamen Arzneipflanzen kombiniert. Gemeinsam lindern sie zahlreiche funktionelle Magen- und Darmbeschwerden natürlich und effektiv, so der Hersteller. Der Hersteller Bayer gibt auf der Produktseite ein breites Spektrum an Beschwerden an, für das Iberogast zur Anwendung kommen kann.
- Magenschmerzen
- Sodbrennen
- Übelkeit
- Völlegefühl
- Bauchschmerzen/-krämpfe
- Blähungen
- Druck im Bauch
- Reizdarm
Auf der Produktseite des Herstellers finden sich viele Informationen rund um dieses Arzneimittel, welches frei im Handel verkäuflich ist. Zu Risiken und Nebenwirkungen verweist der Hersteller auf die Packungsbeilage oder empfiehlt den Arzt oder Apotheker zu befragen.
Kleiner Abriss der Historie
Das Mittel wurde von der Firma Steigerwald Arzneimittelwerk erstmals in den 1950er Jahren hergestellt und kam Anfang der 60er Jahre auf den Markt. Zur Zeit wird es in mehr als 30 Ländern angeboten und 2013 schließlich übernahm der Pharma-Riese Bayer dieses Produkt. Man kann an kaum einer Apotheke vorbei gehen, in deren Schaufenster nicht eine Werbung für Iberogast steht. Iberogast gehört zu den am häufigsten verkauften, frei erhältlichen Arzneimitteln.
Warum wird gewarnt?
Bei einem 'natürlichen und pflanzliche' Arzneimittel gehen die meisten Menschen davon aus, dass die Einnahme unbedenklich ist und keine gesundheitlichen Schäden verursacht – schließlich baut man ja auf die Kraft der Natur. Allerdings ist in der alkoholischen Lösung auch der Wirkstoff des Schöllkrauts enthalten. Die Apotheker-Zeitung hat sich im September 2018 mit dem Thema befasst.
Todesfall aus 2018
Hintergrund der aktuellen Diskussion ist wohl ein Todesfall aus dem Jahr 2018, wo eine Frau an Leberversagen und inneren Blutungen verstorben ist. Ich habe den Hinweis gelesen, dass die Verstorbene eine Lebertransplantation hatte, also eher zu einer Risikogruppe gehört. Diese Patientin hatte Iberogast eingenommen. Könnte man jetzt als bedauerlichen Einzelfall abtun. Aber Iberogast und die Warnhinweise bezüglich der Einnahme haben einen unschönen Hintergrund.
BfArM Anweisung aus 2008
Bereits 2008 hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereits 2008 angeordnet, dass der damalige Hersteller Steigerwald Anwendungsbeschränkungen in die Produktinformation aufzunehmen habe. Laut Ärzteblatt forderte die Behörde den Hersteller auf "bei Produkten mit mindestens 2,5 Mikrogramm Schöllkraut pro Tagesdosis, den Beipackzettel um entsprechende Hinweise zu ergänzen". Steigerwald, legte jedoch Widerspruch ein. Bayer kaufte 2013 die Firma Steigerwald und weiterte sich ebenfalls, den Hinweis aufzunehmen. Erst im September 2018 wurde der Beipackzettel von Bayer entsprechend verändert.
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
Nun berichtet das Handelsblatt, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Bayer wegen des Todesfalls in Zusammenhang mit Iberogast aufgenommen habe. Das ist aber wohl ein normaler Vorgang, wenn so etwas passiert. Hier muss man abwarten, was aus dieser Ermittlung wird und ob es zur Anklage kommt. Bayer weiß nach eigenen Aussagen noch nichts von diesen Ermittlungen.
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Wer Iberogast einnimmt, sollte auf jeden Fall Vorsicht walten lassen und ggf. den Arzt oder Apotheker kontaktieren. Weitere Berichte finden sich hier, hier und hier.
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