Die Impfung gegen Gürtelrose ist seit dem 1. Mai 2019 für alle Versicherten ab einem Alter von 60 Jahren eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Hier einige Informationen zu diesem Thema.
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Windpocken und Gürtelrose
Eine Gürtelrose entsteht durch Viren (Varizella-Zoster-Virus) als Folge einer Erkrankung mit Windpocken. Die Viren befinden sich nach einer früheren Windpockenerkrankung im Körper, sind aber nach überstandener Erkrankung inaktiv. Die Erreger der Windpocken können nach Jahren wieder aktiv werden und eine Gürtelrose hervorrufen. Das tritt vor allem bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem und im Alter auf.
(Quelle: Pexels/Pixabay CC0 Lizenz)
Bei der Gürtelrose werden die in den Nervenzellen ruhenden Erreger der Windpocken (Varicella-Zoster-Virus) wieder aktiviert. Das ist in der Regel zunächst mit einem brennenden Schmerz verbunden und es bilden sich flüssigkeitsgefüllte Bläschen. Diese breiten sich zu einem gürtelförmigen Ausschlag – meist am Rumpf oder Kopf und normalerweise nur auf einer Körperhälfte aus. Bei manchen Patienten bleibt auch nach Abheilen des Ausschlags der Schmerz an der betroffenen Körperstelle noch für Monate oder Jahre zurück (postherpetische Neuralgie).
300.000 Menschen erkranken jährlich an Gürtelrose
Nach Untersuchungen des Robert Koch-Institut (RKI) erkranken in Deutschland jährlich deutlich mehr als 300.000 Personen an Herpes zoster (Gürtelrose). Etwa fünf Prozent von ihnen entwickeln als Komplikation die auch Wochen nach Abheilen der Krankheit immer noch bestehenden Nervenschmerzen.
Impfung ab 60 Jahren jetzt Kassenleistung
Die Kassenärztliche Vereinigung weist seit Anfang 2019 in diesem Dokument darauf hin, dass die Impfung gegen Gürtelrose für alle Versicherten ab einem Alter von 60 Jahren eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Schutzimpfungs-Richtlinie an die entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission anzupassen, ist am 1. Mai 2019 in Kraft getreten.
Die Tage habe ich konkret bei meinem Hausarzt nachgefragt. Aktuell ist der Impfstoff nicht lieferbar, aber ich werde mich wohl impfen lassen. In Hessen ist es so, dass der Patient die beiden Impfstoffdosen (Kosten ca. 130 Euro pro Impfung) in der Apotheke kaufen muss – die Kosten aber von der Krankenkasse bei Einreichung erstattet bekommt. In anderen Bundesländern wird das ggf. abweichend gehandhabt.
Die Impfempfehlung basiert auf der Erkenntnis, dass ab dem Alter von 60 das Risiko für schwere Krankheitsverläufe der Gürtelrose (Herpes zoster) und das Auftreten einer postherpetischen Neuralgie zunehmen.
Impfung bei gefährdeten Personen bereits ab 50
Bereits ab dem 50. Lebensjahr haben Personen, die durch eine entsprechende Grunderkrankung oder Immunschwäche besonders gefährdet sind, Anspruch auf die Impfung. Zu diesen Erkrankungen gehören unter anderem rheumatoide Arthritis, chronisch entzündliche Darmerkrankungen sowie Diabetes mellitus.
Herpes-zoster-Lebendimpfstoff nicht empfohlen
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Die Impfung erfolgt mit dem seit Mitte 2018 zur Verfügung stehenden adjuvantierten subunit-Totimpfstoff. Die Impfserie dafür besteht aus zwei Impfstoffdosen, die intramuskulär im Abstand von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten verabreicht werden.
Auf die Impfung mit einem Herpes-zoster-Lebendimpfstoff, der von der Ständigen Impfkommission (STIKO) nicht empfohlen wird, besteht hingegen kein Leistungsanspruch. Weitere Hinweise zur Impfung finden sich auf dieser Webseite, bei der Deutsche Apotheker-Zeitung und bei Stiftung Warentest.
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