Haftung bei Unfall mit dem eScooter während der Arbeit

ParagraphAuch Firmen setzen möglicherweise auf Elektro-Tretroller, die die Angestellten während der Arbeitszeit nutzen können. Die spannende Frage ist aber: Wer haftet, wenn es während der Arbeitszeit zu einem Unfall mit dem Elektro-Tretroller kommt?


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Elektrotretroller in Firmen

Ich hatte schon mal etwas zum Thema eScooter im Betrieb im Artikel eScooter im Betrieb, was ist zu beachten? geschrieben. Der Fuhrparkverband hat Firmen ein dienstliches Nutzungsverbot empfohlen. “Es sind Spiel-, Spaß und Sportfahrzeuge, die wir für die betriebliche Nutzung aus Sicherheitsgründen nicht empfehlen können“, sagt Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement (BVF).

Enorme Haftungsrisiken

Klare Aussage, und der Verband weist auf folgendes hin: Riskant könne es vor allem werden, wenn Mitarbeiter auf Dienstreisen ihren privaten E-Scooter einsetzen. Auch die spontane Nutzung von Leih-eScootern in Städten während der Dienstzeit kann einem in den Sinn kommt. Die Mobilitätsmanager in Firmen sollten das Thema im Blick haben und die Mitarbeiter informieren. Die Menschen seien, so der Verband, noch nicht an die schnellen lautlosen Roller gewöhnt. Fußgänger und Roller-Fahrer müssen im öffentlichen Straßenraum mit neuartigen und noch nicht vorhersehbaren Risiken umgehen. Der Verband sieht ein besonderes Problem, welches entstehen  kann, wenn Mitarbeiter*innen aus Unwissenheit den privaten E-Scooter auf Dienstreisen nutzen und einen Unfall verursachen.

Frag den Anwalt

Die Mitarbeiter*innen seien dann überrascht, welche Haftungsrisiken das birgt. Die Nutzer haben im betrieblichen Kontext, laut Bundesverband, besondere Pflichten einzuhalten. Unfälle mit Personenschäden während der dienstlichen Nutzung können problematisch werden. Unternehmen müssen das im Blick haben und der BVF empfiehlt ein klares Nutzungsverbot während dienstlicher Einsätze.

Das Mobility Mag wollte es noch genauer wissen und hat eine Anwältin zum Thema befragt. Wer sich für das Thema interessiert, findet im verlinkten Artikel noch einige Antworten.

Romantische Vorstellung der Mobilitätswende

Die romantische Ansicht, mit dem E-Scooter einen wesentlichen Beitrag zur Mobilitätswende zu leisten, sieht der BVF skeptisch. Die Fahrzeuge machen vielen Menschen Spaß, es geht jedoch selten darum, dass die letzte Meile mit dem Scooter gefahren wird.

eScooter Sicherheitstraining
(eScooter-Sicherheitstraining Quelle: VOI)

„Der betriebliche Einsatz und der Umgang mit den Fahrzeugen ist darüber hinaus vom Gesetzgeber und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer noch nicht zu Ende gedacht“, so Schäfer.

Wenn es sich um einen betrieblich eingesetzten E-Scooter handelt, dann muss der Fuhrpark- oder Mobilitätsverantwortliche selbstverständlich eine Ein- und Unterweisung durchführen und bei den zulassungspflichtigen Fahrzeugen über die rechtliche Einordnung informieren.

Die Berufsgenossenschaft (BG) wird verstärkt darauf achten, dass die E-Scooter die innerbetrieblich eingesetzt werden auch in der Gefährdungsbeurteilung aufgenommen und das Risiko bewertet wurde – „Die BG empfiehlt Vorgaben wie Helmpflicht, reflektierende Kleidung etc.

Das muss der Arbeitgeber entsprechend der Bewertung vorgeben. Die Verantwortung liegt bei dienstlicher Nutzung also auch bei den Unternehmen“, unterstreicht Schäfer. Die Nutzung im betrieblichen Einsatz erfordert selbstredend die Berücksichtigung aller berufsgenossenschaftlichen Regeln und der Unfallverhütungsvorschriften. „Die Elektrokleinstfahrzeuge fallen unter den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge. Sie müssen somit auch regelmäßig geprüft und in der Gefährdungsbeurteilung

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