Der erste Testflug des Starship endete ja in einer Explosion der Rakete und schweren Schäden an der Startrampe. Nun ist SpaceX für den zweiten Testflug des Starship bereit, wartet aber noch auf die Starterlaubnis der US-Behörden.
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Bevor eine Rakete starten darf, muss erst eine Genehmigung der Behörden vorliegen. Das gilt auch für die Testflüge der US-Firma SpaceX. Diese will ja das Raumschiff Starship mit einer Falcon Heavy als Booster in den Weltraum bringen.
Erster Testflug endet mit Explosion
Ich hatte ja im Blog-Beitrag SpaceX Starship-Testflug; Rakete im Flug zerbrochen über das Projekt und das Scheitern des ersten Testflugs der Kombination der Falcon Heavy Antriebsstufe mit dem unbemannten Startship-Raumschiffs berichtet.
Das Starship hob mit seiner Falcon Heavy als 1. Antriebsstufe zwar ab. Die Kombination von Rakete und Raumschiff musste wegen instabiler Fluglage in ca. 40 km Höhe gesprengt werden. 3 Minuten nach dem Start sah man eine große Explosion, bei der die Rakete im Flug zerlegt wurde. Eine Aufarbeitung ergab auch, dass die Startrampe und die nähere Umgebung arg ramponiert wurde (siehe Nach SpaceX Starship-Start: Arge Schäden vor Ort und Elon Musk erklärt, was beim SpaceX Starship-Start schief gelaufen ist).
Nächster Versuch, warten auf das OK
SpaceX-Besitzer Elon Musk strebt nun einen zweiten Testflug an, bei dem die Rakete, bestehend aus der Falcon Heavy als Booster, und dem Starship als 2. Stufe, gegenüber dem ersten Prototyp modifiziert wurde.
Nun ist das zweite Flugmuster bereits am Startplatz an der US-Ostküste montiert und bereit für den Testflug. Aber vor diesem Flug benötigt SpaceX die Starterlaubnis der Behörden – und die kann dauern. Die Kollegen von Golem haben den Sachstand in diesem Artikel aufbereitet. Die amerikanische FAA Associate Administrator for Commercial Space Transportation prüft derzeit noch die Sachlage – und hat die Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen. Nun wartet man vor allem auf die Stellungnahme der Umweltverbände, konkret des U.S. Fish and Wildlife Service (FWS), bezüglich der Umweltauswirkungen eines neuen Wassersprühsystems. Dieses soll die Schäden am Starttisch, die beim ersten Versuch entstanden, minimieren. Erst wenn diese Prüfung aussteht, könnte die Starterlaubnis für den zweiten Testflug erteilt werden. Details lassen sich bei Golem nachlesen.
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